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Rechtsanwalt

Martin Krutt

Kirchner & Krutt Rechtsanwälte
Kirchner & Krutt Rechtsanwälte
Das Recht an Ihrer Seite

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Forderungseinzug & Inkassorecht
Über 15 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2009 und über 15 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
BL
von B. L. am 22.05.2023 um 21:57 Uhr
Kürzeste Reaktionzeiten
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

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Auf die bestmögliche Beratung und Vertretung meiner Mandantschaft in ausgewählten Rechtsgebieten lege ich in meiner Kanzlei in Bergisch Gladbach besonderen Wert. Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Bei Problemen oder Fragen in den angegebenen Schwerpunktbereichen bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Mit viel Kompetenz berate ich Mandanten in allen Belangen, die das Mietrecht betreffen. Folglich sind sowohl Mieter als auch Vermieter in meinen Büroräumen herzlich willkommen. Ich gestalte Mietverträge und unterstütze Sie beim Entwurf und bei der Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen. Haben Sie außerdem Fragen bezüglich Mietmängeln und damit verbundenen Mietminderungen oder hinsichtlich Mieterhöhungen, können Sie stets auf meine fachkundigen und kompetenten Antworten zählen. Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern, ziele ich auf schnelle und zufriedenstellende Lösungen ab.

Verkehrsrecht

Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt? Gerne prüfe ich für Sie Ihre Ansprüche aus den entstandenen Personen- und Sachschäden und übernehme die Kommunikation mit dem Unfallgegner sowie dessen Haftpflichtversicherung. Egal ob Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden oder Verdienstausfall – ich verhelfe Ihnen schnell und sicher zur Geltendmachung Ihres guten Rechts! Selbstverständlich stehe ich Ihnen ebenso beratend zur Seite, wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid bzw. den Vorwurf einer Verkehrsstraftat wehren müssen oder wenn Ihr Anliegen das Fahrerlaubnisrecht betrifft.

Opferhilfe

Meine strafrechtlichen Kenntnisse in der Opferhilfe tragen dazu bei, dass ich Ihre Opferrechte im Strafverfahren durchsetzen kann und Sie umfassend zu Ihren Rechten und Möglichkeiten berate. Auch der Täter-Opfer-Ausgleich eröffnet dem Opfer einen weiteren Weg. Hierzu und zu allen anderen Themen rund um die Opferhilfe berate ich Sie gerne.

Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.

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  • Deutsch

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