Fachanwalt für
- Sozialrecht
Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
Über 23 Jahre Berufserfahrung
Über mich
Sie stehen in einem kirchlichen Dienstverhältnis und benötigen rechtliche Unterstützung in diesem sehr speziellen Gebiet des Arbeitsrechts? Als einer der wenigen Anwälte in Bielefeld verfüge ich in diesem Bereich über fundiertes Wissen und kann Ihr Anliegen kompetent bearbeiten.
Ich freue mich sehr, Sie bald persönlich kennenzulernen.
Herr Rechtsanwalt Marvin Milleschewski
Im Herbst 2001 wurde ich zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und war bis zu meiner Selbstständigkeit im Jahr 2002 als angestellter Rechtsanwalt in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei tätig. In dieser Zeit konnte ich meine Kenntnisse im Arbeitsrecht vertiefen und umfassende Berufserfahrung auf diesem Gebiet sammeln, welche ich seitdem zum Vorteil meiner Mandanten erfolgreich einsetze.
Auf Platz 2 der größten Arbeitgeber in Deutschland stehen nach dem Staat die kirchlichen Institutionen. Das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen wirkt sich unmittelbar auf die Beurteilung der arbeitsrechtlichen Beziehungen zu den kirchlichen Arbeitnehmern aus, denn sowohl das Arbeitsrecht als auch das kirchliche Dienstrecht finden auf kirchliche Arbeitsverhältnisse Anwendung.
Folglich ist für Rechtsberatung und Vertretung in Angelegenheiten des kirchlichen Arbeitsrechts spezielles Fachwissen erforderlich. Ich bin mit dieser Materie bestens vertraut und vertrete seit vielen Jahren sehr erfolgreich kirchliche Mitarbeiter, Dienstgeber und Mitarbeitervertretungen in sämtlichen Fragen des kirchlichen Mitbestimmungsrechts.
Das kirchliche Arbeitsrecht umfasst jedoch nicht nur die organisierte Kirche selbst, sondern auch ihr zugeordnete Einrichtungen wie Diakonie, Caritas, Kindergärten und Krankenhäuser.
Insbesondere im Kündigungsschutzrecht der Arbeitnehmer kirchlicher Organisationen verfüge ich über besondere Erfahrungen und kann Sie zu den kirchlichen Loyalitätsobliegenheiten umfassend informieren, denn Verstöße hiergegen können eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Die Anforderungen an die Loyalität der kirchlichen Mitarbeiter ist jedoch immer an der Art und Stellung des Berufes beim jeweiligen Arbeitgeber zu messen. So werden beispielsweise an einen technischen Mitarbeiter in einem kirchlichen Krankenhaus geringere Anforderungen in Hinblick auf die persönliche Lebensführung gestellt als an einen Religionslehrer an einer kirchlichen Schule. Im Falle einer unwirksamen Kündigung vertrete ich Sie engagiert im Kündigungsschutzprozess und erwirke eine höchstmögliche Abfindung und ein leistungsgerechtes Arbeitszeugnis für Sie.
Zwar gibt es auch im kirchlichen Bereich ein Regelungswerk, welches vom Aufbau und Inhalt her üblichen Tarifverträgen sehr ähnlich ist, dieses gleicht aber eher Allgemeinen Geschäftsbedingungen, da es keine unmittelbare und zwingende Wirkung auf Arbeitsverhältnisse hat. Ihre Geltung muss durch eine einzelvertragliche Regelung vereinbart werden. Auch hier zeigt sich deutlich, dass spezielles Fachwissen im kirchlichen Arbeitsrecht erforderlich ist, welches ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle.
Öffentliche Verkehrsmittel / Parkplätze
Von der Haltestelle „Schildesche" aus, welche Sie mit der Tramlinie 1 erreichen, sind es etwa zehn Gehminuten bis zur Kanzlei.
Parkmöglichkeiten sind in der Umgebung in ausreichender Anzahl vorhanden.
Sprachen
- Deutsch
Kontaktdaten von Marvin Milleschewski
Ringenbergstr. 2, 33611 Bielefeld
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kanzlei@ra-milleschewski.de
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FAQ
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