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Rechtsanwalt

Matthias Düllberg

Kanzlei Matthias Düllberg
Kanzlei Matthias Düllberg

Fachanwalt für

  • Strafrecht
Über 14 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2010 und über 14 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
MS
von M. S. am 12.04.2024 um 13:04 Uhr
Absolute Empfehlung
Strafrecht

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Mein Name ist Matthias Düllberg. Ich bin Strafverteidiger.


Als Fachanwalt für Strafrecht konzentriere ich mich vollständig auf dieses Rechtsgebiet. Sowohl die Büroorganisation innerhalb einer bestehenden Bürogemeinschaft, als auch die durch regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen sind gezielt auf die Beratung und Begleitung in strafrechtlichen Verfahren ausgerichtet. Seit 2010 helfe ich so meinen Mandanten überregional dabei, sich effektiv mit der Strafjustiz auseinanderzusetzen.

Unabhängig vom konkreten Vorwurf biete ich Ihnen sachkundige und engagierte Strafverteidigung in allen Phasen eines Strafverfahrens. Sie sollten allerdings wissen, dass die Möglichkeiten einer effizienten und zielorientierten Verteidigung am Besten sind, wenn sie frühzeitig - bestenfalls noch im Ermittlungsverfahren und vor einer eigenen Aussage - ansetzt.


Strafrecht – zielgerichtete, fachanwaltliche Strafverteidigung


Im laufenden Mandat erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen eine zielführende und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Strategie anhand Ihrer Angaben und dem notwendig zu berücksichtigenden Inhalt der Ermittlungsakte. Diese Strategie setze ich danach konsequent und beharrlich in Ihrem Interesse um. Nicht selten gelingt es auf diese Weise bereits frühzeitig Vorwürfe zu mildern oder das Verfahren insgesamt zur Einstellung zu bringen. Wenn es nötig ist, verteidige ich Sie aber selbstverständlich auch in den verschiedensten Gerichtssälen, bis hinauf zum Bundesgerichtshof. 

Die von mir bearbeiteten Bereiche umfassen dabei insbesondere das

  • allgemeine Strafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht
Die für engagierte Strafverteidigung notwendige Kompetenz erhalte ich mir durch regelmäßige Fortbildungen, weit über die für den Erhalt der Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" geforderten 15 Zeitstunden hinaus. Ich denke, dass diese, sowie die klare Ausrichtung meiner Kanzlei auf das Tätigkeitsfeld unabdingbare Voraussetzungen sind, um meinen Mandanten die Verbindlichkeit und Sachkunde zu bieten, die sie in der oftmals sehr belastenden Situation eines Strafverfahrens zu Recht erwarten müssen.


Transparenz hinsichtlich der anfallenden Kosten


Hinsichtlich der anfallenden Gebühren setze ich auf Nachvollziehbarkeit.
Mein Vorschuss etwa für die Beratung anhand der Ermittlungsakte und Entwicklung einer ersten Strategie beläuft sich in der Regel auf 595,00 € inkl. USt. und deckt damit einen Großteil der im Ermittlungsverfahern anfallenden gesetzlichen Gebühren ab.
Sodann kann anhand der konkreten Problemlage und unter Berücksichtigung des zu erwartenden Umfangs entschieden werden, ob eine Bearbeitung auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren weiterhin sinnvoll ist, oder eine individuelle Vergütungsvereinbarung geschlossen werden sollte. Mir ist dabei wichtig, dass Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis stehen. So wenig, wie Sie für Ihr Problem nach der billigsten Lösung suchen und dafür Qualitätsabstriche in Kauf nehmen, so wenig verspreche ich Ihnen Leistungen zu einem Preis, der mir nicht die Möglichkeit gibt, Sie optimal verteidigen zu können. Strafrechtliche Konsequenzen eigenen sich einfach schlecht für Rabattaktionen aller Art. Sie können sich aber ohne wenn und aber darauf verlassen, dass anfallende Gebühren und Ihre Optionen diesbezüglich transparent kommuniziert und nachvollziehbar gestaltet werden.

Pflichtverteidigung

In Fällen der notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO) übernehme ich Mandate selbstverständlich auch zu den Konditionen eines Pflichtverteidigers. Achten Sie, wenn Sie z.B. eine Anklageschrift erhalten haben darauf, ob Sie aufgefordert werden einen Pflichtverteidiger zu benennen. Nicht jedem ist bekannt, dass der eigene Pflichtverteidiger ausgesucht werden kann. Von dieser Möglichkeit sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, damit sichergestellt ist, dass Ihnen jemand zur Seite steht, dem Sie vertrauen. Überlassen Sie diese Entscheidung nicht anderen.

So Sie bei Kontaktaufnahme auf die laufende Frist zur Benennung eines Pflichtverteidigers hinweisen, wird mein Büro diese Frist in Ihrem Interesse unbedingt einhalten und die notwendigen Formalien für Sie in die Wege leiten.
Sofern Sie unsicher sind, ob Ihr Fall überhaupt ein Fall notwendiger Verteidigung ist, unterhalte ich mich gerne im Rahmen einer (unverbindlichen) Erstberatung mit Ihnen darüber.










Noch ein paar Informationen über mich:


Geboren und aufgewachsen bin ich in Menden (Sauerland). Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich  zwischen 2002 und 2006 an der Ruhr-Universität Bochum. Das Ziel war bereits bei Aufnahme des Studiums die Tätigkeit als Strafverteidiger. Entsprechend fokussierte ich mich schon während der Studienzeit schwerpunktmäßig auf das Strafrecht. Die studienbegleitenden Praktika absolwierte ich  bei unterschiedlichen Mendener Kanzleien mit strafrechtlichem Bezug sowie bei der Jugendgerichtshilfe in Hemer.

Im Frühjahr 2007 bestand ich das Erste Juristische Staatsexamen. Das anschließende Referendariat absolvierte ich sodann beim Oberlandesgericht Hamm sowie dem Landgericht Bochum als Stammdienststelle, wobei ich zur Vertiefung meines Schwerpunktes Stationen bei Staatsanwaltschaft, einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts und in einer strafrechtlich ausgerichtete Kanzlei durchlief.
Nach erfolgreicher Zweiter Juristischen Staatsprüfung erlangte wurde ich dann im Jahr 2010 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Seit dem 01. April 2010 bin ich selbstständig in eigener Kanzlei tätig. Seit Mai 2013 darf ich zudem den Titel „Fachanwalt für Strafrecht" führen.
Meine Büro habe ich zu Januar 2012 der bestehenden Bürogemeinschaft meiner Ausbilder Rechtsanwalt Harrfeldt und Rechtsanwalt Gentz in Bochum angeschlossen. Zusammen mit Rechtsanwalt Martin Gentz - Fachanwalt für Strafrecht - habe ich die Kanzlei sodann im Juni 2018 an ihren jetzigen Standort in der Bochumer Innenstadt verlegt. Im August 2019 hat sich die Kollegin Rechtsanwältin Victoria Grenz - Fachanwältin für Strafrecht - der Bürogemeinschaft angeschlossen.


Bürozeiten:

Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter der angegebenen Rufnummer gebeten. Gerne können Sie auch die Terminvorbereitung auf dem Profil nutzen.

Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:

Die Kanzlei befindet sich in der Grabenstraße 38 in der Innenstadt von Bochum. Binnen weniger Minuten ist der Bochumer Hauptbahnhof fußläufig erreichbar. Parkmöglichkeiten für die Anreise mit Pkw sind u. a. im öffentlichen Parkhaus „Kurt-Schumacher-Platz" (P2) vorhanden.




Detailliertere Informationen erhalten Sie auf der Website des Fachanwalts für Strafrecht:
www.ra-duellberg.de
Matthias Düllberg ist gelistet in Rechtsanwälte Bochum und Rechtsanwälte Deutschland.

Video

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Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Bochumer Anwaltverein
  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
  • Strafverteidigervereinigung NRW
  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)
  • Verein Deutscher Strafverteidiger

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