Rechtsgebiete
- Patentrecht
- Markenrecht
- Designrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Patentanwalt Dr. Matthias Negendanck
Dr.-Ing. Dipl.-Phys. Univ. ist deutscher Patentanwalt und zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt / EPA (European Patent Attorney) sowie vertretungsbefugt vor dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum in Alicante, Spanien / EUIPO (European Trademark and Design Attorney). Er ist seit fast 20 Jahren im gewerblichen Rechtschutz tätig.
Patent und Gebrauchsmuster anmelden (Patentgesetz PatG, Gebrauchsmustergesetz GebrmG)
Unser Kerngebiet im Berufsstand Patentanwalt ist der Schutz von Erfindungen durch Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen, um Ihr Erfinderrecht zu sichern und Ihre Erfindung zu patentieren. Als Patentanwälte vertreten wir Sie als Patentinhaber vor dem Patentamt, kümmern uns um die formalen und materiellen Aspekte und führen Sie sicher über die Offenlegungsschrift, durch die Patentprüfung zur Patenterteilung bzw. zur Eintragung in der Gebrauchsmusterrolle. Für internationalen Schutz bearbeiten wir PCT-Patentanmeldungen, europäische Patentanmeldungen sowie Patentanmeldungen in US, JP, KR et. Ein wichtiger Arbeitspunkt ist auch der Angriff bzw. die Verteidigung bei einem Einspruch gegen erteilte Patente.
Nach der Patenterteilung bzw. Gebrauchsmustereintragung stehen wir für die gerichtliche Durchsetzung bei Patentverletzung bzw. Gebrauchsmusterverletzung ebenso wie für die Abwehr von Abmahnungen aus Patenten und Gebrauchsmustern und Patentverletzungsprozessen aus Patenten und Gebrauchsmustern an Ihrer Seite.
Schnellinformation: Ihr Weg zur Patentanmeldung!
Marke anmelden (Markengesetz MarkenG)
Der gute Name, also das Logo, das Unternehmenskennzeichen, Kennzeichen oder der Firmenename Ihres Unternehmens oder Ihrer Produkte und Dienstleistungen kann durch eine Markenanmeldung und nachfolgende Eintragung einer Marke in das Markenregister dauerhaft als Markenrecht geschützt werden und sich damit zu einer Basis Ihres Unternehmens und zu einem monetären Unternehmenswert entwickeln. Wir unterstützen Sie fachlich fundiert bei der Entscheidung hinsichtlich der Markenart, also Wortmarke, Bildmarke oder Wort-/Bildmarke, sowie die territoriale Erstreckung als deutsche Marke, europäische Marke oder Unionsmarke oder internationale Marke. Ein wichtiger Arbeitspunkt ist auch der Angriff bzw. die Verteidigung bei Widersprüchen oder Löschungsklagen bei Marken.
Nach der Markeneintragung setzen wir uns bei Markenverletzungen, Markenabmahnungen für Sie als Markeninhaber oder auf der anderen Seite als Empfänger einer Abmahnung Marke bzw. Beklagter kompetent für Ihre Interessen ein.
Schnellinformation: Ihr Weg zur Markenanmeldung!
Design und Geschmacksmuster anmelden (Designgesetz DesignG)
Designs und künstlerische Entwürfe können durch ein eingetragenes Design / eine Designanmeldung bzw. durch ein Geschmacksmuster, Gemeinschaftsgeschmacksmuster / Geschmacksmusteranmeldung geschützt werden bzw. sein. Eine Designeintragung bzw. Geschmacksmustereintragung kann als deutsches Design, also national, als Gemeinschaftsgeschmacksmuster also europäisch oder international erfolgen. Als „Notbremse“ bei verpasster Eintragung kann man sich auch auf das nicht eingetragene Design berufen. Das Design, früher auch als Muster bzw. Musterschutz bezeichnet, schützt die Gestaltung eines Produkts. Das Design wird beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) als deutsches Design oder beim EUIPO (Europäisches Amt für Geistiges Eigentum) als Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) angemeldet. Das Design erlaubt einen kostengünstigen Schutz gegen eine identische oder nahezu identische Nachahmung des eigenen Produkts.
Nach dem Designschutz bzw. der Designeintragung sind wir als Anwälte bei Designverletzungen oder Designabmahnungen für Sie als Designinhaber oder auf der anderen Seite als Empfänger einer Abmahnung Design oder Geschmacksmuster bzw. Beklagter zur Stelle.
Schnellinformation: Ihr Weg zur Designanmeldung!
Abmahnungen und gerichtliche Durchsetzung/Verletzungsprozesse
Bei Ideenklau, Patentverletzung, Produktfälschung und Produktpiraterie sowie Markenverletzung und Designverletzung stehen wir für Sie ein, um Ihre Schutzrechte mit Abmahnungen und Verletzungsklagen durchzusetzen.
Auf der anderen Seite verteidigen wir Sie bis „aufs Messer“ bei Berechtigungsanfragen, unberechtigten Abmahnungen sowie als Beklagter bei Verletzungsklagen.
Weitere Dienstleitungen sind u.a,
- Ausarbeitung und Prüfung von Unterlassungserklärungen
- Beantragung von einstweiligen Verfügungen (e.V.)
- Ausarbeitung von Lizenzverträgen
- Ausarbeitung und Prüfung von Abmahnungen
Kosten
Die Kosten und Gebühren für unsere Tätigkeiten sind keine Tabuthemen. Zum einen sehen wir uns als eine Patent- und Rechtsanwaltskanzlei, die ihre Mandantschaft auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten berät. Es wäre unvernünftig gerade unsere eigenen Kosten und Gebühren aus einer derartigen Beratung auszuklammern. Zum anderen sind wir mit unseren Kosten und Gebühren für den Bereich der Patent- und Rechtsanwaltskanzleien „auf dem Boden geblieben“, so dass wir diese als wettbewerbsfähig erachten. Somit sind wir stets bereit, Ihnen unsere Kosten und Gebühren auch vor der Mandatierung möglichst transparent mitzuteilen.
Die übliche Vorgehensweise ist wie folgt:
Schritt 1: Fragen kostet nichts – unverbindlicher Erstkontakt
Schritt 2: Falls gewünscht – Erstberatung zum Pauschalpreis
Schritt 3: Mandatsbearbeitung
Ausführliche Informationen zu den Kosten des Patentanwalts finden Sie hier.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Recht international
- Deutsches Recht
- Europäisches Recht
Mitgliedschaften
- GRUR
- FICPI
- VPP
Rechtstipps 5
Markenanmeldung: Denken Sie strategisch!
12.11.2020Nur für Patentspezialisten: Der (Kommunikations-) Fachmann im EPÜ im Einspruchsverfahren
28.09.2020
Kanzlei
12:30–17:00
Kontaktdaten von Dr. Matthias Negendanck
Rennweg 60-62, 90489 Nürnberg
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