Fachanwältin für
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht
Über mich
Frau Rechtsanwältin Maximiliane Heinrich absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Im Zuge des anschließenden Rechtsreferendariats war sie am Landgericht Landshut tätig und erhielt im Jahr 2003 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Nachdem Frau Rechtsanwältin Heinrich in zwei Kanzleien in Geretsried und Landshut weitere Erfahrungen in verschiedenen Rechtsgebieten sammeln konnte eröffnete sie im Februar 2006 ihre eigene Rechtsanwaltskanzlei in Erding.
Nach der erfolgreichen Teilnahme an den Lehrgängen und Prüfungen sowie einer nachgewiesenen großen Zahl bearbeiteter Fälle der entsprechenden Rechtsgebiete wurden Frau Rechtsanwältin Heinrich im Jahr 2007 der Titel „Fachanwältin für Sozialrecht" und im Jahr 2011 der Titel „Fachanwältin für Arbeitsrecht" verliehen.
Diese Rechtsgebiete ergänzen sich sehr gut, da sie ohnehin häufig miteinander in Berührung kommen. Beispielsweise entstehen aus einem arbeitsrechtlichen Fall, der aufgrund einer Kündigung beginnt häufig auch sozialrechtliche Fragestellungen zu Sozialleistungen wie etwa Arbeitslosengeld.
Die vertretenen Rechtsgebiete im Überblick:
Sozialrecht
Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Krankengeld, medizinische Hilfs-/Heilmittel, medizinische Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente, Betriebsprüfungen, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Verletztengeld, Jugendhilfe, Grad der Behinderung/Schwerbehinderung, Merkzeichen, Pflegestufen /Pflegegeld
Arbeitsrecht
Kündigung, Kündigungsschutz, Abmahnung, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, Begründung und Aufhebung von Arbeitsverhältnissen, Lohn- und Gehaltszahlungen, Versetzung, Arbeitszeugnis, Krankheit, Urlaub, Mutterschutz, Befristung von Arbeitsverträgen, Elternzeit
Sprachen
- Deutsch
Kontaktdaten von Maximiliane Heinrich
Roßmayrgasse 9½, 85435 Erding
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