Fachanwalt für
- Erbrecht
- Verwaltungsrecht
Rechtsgebiete
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Zivilrecht
- Maklerrecht
- Zivilprozessrecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Über mich
Rechtsanwälte Dr. Hartman-Hilter & Pointner GbR
Rechtsanwalt Pointner arbeitet bereits seit 1995 in der alteingesessenen Bad Tölzer Kanzlei Rechtsanwälte Schulz, Hartman-Hilter & Pointner, welche ursprünglich im Jahr 1889 gegründet wurde. Er steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite und bietet Ihnen als Fachanwalt für Erbrecht eine Rechtsberatung auf höchstem Niveau.
Bereits 1995 erhielt Rechtsanwalt Pointner seine anwaltliche Zulassung und ist seitdem in der Kanzlei Rechtsanwälte Schulz, Hartman-Hilter & Pointner tätig. Aufgrund nachgewiesener theoretischer Rechtskenntnisse und praktischer Erfahrungen wurde ihm der Titel „Fachanwalt für Erbrecht" verliehen.
Erbrecht - Rechtsberatung auf fachanwaltlichem Niveau
Bei allen erbrechtlichen Anliegen steht Ihnen Rechtsanwalt Pointner mit seinem fundierten Fachwissen zur Seite. Im Erbfall bietet er Ihnen eine umfassende Rechtsberatung zum Erbscheinsverfahren und steht Ihnen als erfahrener Testamentsvollstrecker zur Seite. Wenn es viele Nachlassverbindlichkeiten gibt, können Sie sich bei ihm darüber informieren, ob es ratsam ist, Ihr Erbe auszuschlagen. Er berechnet Pflichtteilsberechtigten die Höhe ihres Pflichtanteils und steht ihnen engagiert zur Seite, wenn sie ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen möchten. Rechtsanwalt Pointner vertritt auch Erben und Miterben einer Erbengemeinschaft bei der Erbauseinandersetzung, z. B. bei Konflikten bezüglich einzelner Nachlassgegenstände.
Darüber hinaus steht er Ihnen mit seinem kompetenten Fachwissen zur Seite, wenn Sie Ihre Vermögensnachfolge selbst regeln möchten und übernimmt für Sie die Gestaltung und Überprüfung von Erbverträgen und Testamenten.
Verwaltungsrecht
Im Verwaltungsrecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürgern geregelt, zudem unterscheidet man zwischen dem allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht. Im allgemeinen Verwaltungsrecht berät Herr Rechtsanwalt Pointner als Fachanwalt seine Mandanten, wenn gegen einen Verwaltungsakt (Gebot, Verbot, Anordnung) vorgegangen werden soll. Bei Fragen zum besonderen Verwaltungsrecht, z. B. Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, können Sie sich ebenfalls vertrauensvoll an ihn wenden.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Für Mieter, Vermieter, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer setze ich mich im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ein. Die Gestaltung des Mietvertrags, die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung oder die Abwehr einer Mietminderung bzw. Mieterhöhung ist nur eine Auswahl der Leistungen, die ich Ihnen anbiete. Auch die Kündigung des Mietverhältnisses überprüfe ich auf Formalitäten und den Kündigungsgrund. Weiterhin fechte ich Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung an und bin in allen sonstigen Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts für Sie da.
Zivilrecht
Im Zivilrecht werden große Teile des täglichen Lebens geregelt, egal ob es sich z. B. um den Wocheneinkauf, eine Autoreparatur oder ein Geburtstagsgeschenk handelt. Aus dieser Vielzahl verschiedenster Geschäfte entstehen genauso viele rechtliche Streitigkeiten. Ich unterstütze Sie u. a. qualifiziert bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung oder Minderung, sorge für die Geltendmachung Ihrer entstandenen Schadensersatzansprüche oder wahre, falls nötig, engagiert Ihre Interessen im Zuge von Zivilprozessen. Häufig kann ich jedoch schon durch ein anwaltliches Schreiben oder den Erlass eines Mahnbescheids eine Klärung Ihres Konfliktfalls erreichen.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Meine anwaltliche Tätigkeit im Grundstücksrecht und Immobilienrecht umfasst die Konzeption, Gestaltung sowie Prüfung von grundstücks- und immobilienspezifischen Verträgen aller Art, egal ob es konkret z. B. um Grundstückskaufverträge, Darlehensverträge oder Wohnungskaufverträge geht. Ich kläre für Sie außerdem Rechtsfragen in Verbindung mit der Prüfung der Bebaubarkeit von Grundstücken sowie der Ausgestaltung, Prüfung oder Löschung grundstücksbezogener Rechte. Darüber hinaus befasse ich mich in Ihrem Auftrag mit dem Thema Immobiliarvollstreckung und vertrete Sie durchsetzungsstark in allen gerichtlichen Immobilienprozessen, wo ich u. a. für die Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche und Schadensersatzforderungen sorge.
Maklerrecht
Sie möchten einen Maklervertrag abschließen und sich bereits vorab juristisch beraten lassen? Gemeinsam mit Ihnen gestalte ich einen für Sie passenden Maklervertrag und informiere Sie über Ihre Rechte sowie Pflichten oder prüfe die Zulässigkeit einzelner Klauseln in bestehenden Verträgen. Zudem betreue ich Sie beim Abschluss des Vertrags, setze Provisionsansprüche für Sie durch oder entwerfe Kündigungsschreiben.
Zivilprozessrecht
Wenn Sie anwaltliche Beratung und Vertretung in einem Zivilverfahren benötigen, dann zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren! Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrer Zivilklage und vertrete Sie mit großem persönlichen Engagement im Zivilprozess. Ein Schwerpunkt in diesem Bereich ist unter anderem die Durchführung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren zur effektiven Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Ihr Interesse wurde geweckt? Kontaktieren Sie mich einfach und schnell über das anwalt.de-Profil!
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