Fachanwalt für
- Familienrecht
Rechtsgebiete
- Verkehrsrecht
- Erbrecht
- Zivilrecht
Über mich
Meinen Mandanten biete ich kompetente, vertrauensvolle und persönliche Rechtsberatung, bei der die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen meiner Mandanten stets im Mittelpunkt stehen. Gemeinsam entwickeln wir Strategien, wie wir Ihre Ziele erreichen können, ggf. auch auf dem Gerichtsweg. Meine Kernkompetenzen liegen im Bereich Familienrecht, Erbrecht und Zivilrecht. Ich berate meine Mandanten im gesamten Bundesgebiet gerichtlich und außergerichtlich.
Familienrecht
Seit dem Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich mich auf das Familienrecht spezialisiert. Als Fachanwalt für Familienrecht verfüge ich über umfangreiche Kenntnisse auf allen Gebieten des Familienrechts. Gern unterstütze ich Sie bei Fragen zu Eheverträgen, Güterrecht, Scheidungen (auch mit internationalem Bezug), Versorgungsausgleich (auch Betriebsrenten), Trennungs- und nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt und Umgangs- und Sorgerecht von Kindern. Über das "klassische" Familienrecht hinaus, kann ich Sie im Bereich Immobilienrecht unterstützen, zum Beispiel wenn in einem Scheidungsfall die Veräußerung der gemeinsamen Immobilie gewünscht ist.
Erbrecht
Gern bespreche ich mit Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten für ein Testament oder einen Erbvertrag, beantworte Ihre Fragen zur gesetzlichen Erbfolge und zum Pflichtteil.
Weiterhin unterstütze ich Erben im Erbfall, bei Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft oder bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Sprechen Sie mich an – gerne stehe ich Erblassern, Erbnehmern, Miterben und Pflichtteilsberechtigten zur Seite!
Zivilrecht
Das Zivilrecht umfasst die unterschiedlichsten Situationen des Alltags wie zum Beispiel Autokauf oder Verkehrsunfälle. Ich unterstütze Sie u. a. qualifiziert bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung oder Minderung, sorge für die Geltendmachung Ihrer entstandenen Schadensersatzansprüche oder wahre, falls nötig, engagiert Ihre Interessen im Zuge von Zivilprozessen. Häufig kann ich jedoch schon durch ein anwaltliches Schreiben oder den Erlass eines Mahnbescheids eine Klärung Ihres Konfliktfalls erreichen.
Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil. Im Familienrecht biete ich grundsätzlich kostenlose telefonische Erstberatungen für maximal 30 min an.
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Rechtstipps 1
Das Umgangsrecht bzw. dessen Aussetzung in Zeiten der Corona-Krise
04.05.2020
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