Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Ahnert
Rechts- und Fachanwältin

Nadine Ahnert

Rechtsanwältin Nadine Ahnert
Rechtsanwältin Nadine Ahnert
Orientierung in schwierigen Zeiten

Fachanwältin für

  • Familienrecht
  • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie gerne bundesweit und stehe Ihnen dabei auch über Skype zur Verfügung.
Über 14 Jahre Berufserfahrung
Mit ihrer Zulassung als Anwältin seit 2010 und über 14 Jahren Erfahrung steht sie Ihnen zur Seite.
SL
von S. L. am 12.04.2024 um 08:07 Uhr
Sehr gute Beratung!
Familienrecht

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Frau Rechtsanwältin Nadine Ahnert aus Berlin ist längjährig auf dem Gebiet des Familien- und Strafrechts tätig. 

In diesen Bereichen bietet sie begleitende Beratung an und erarbeitet mit Ihnen zielorientierte Lösungen, sowohl im außergerichtlichen Bereich wie auch in gerichtlichen Verfahren.

Rechtsanwältin Ahnert absolvierte zunächst eine Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, bevor sie im Jahr 2000 mit dem Jurastudium an der FU Berlin begann. 

Bereits während dieser Zeit war sie als studentische Hilfskraft bei einer berliner Anwaltskanzlei tätig. Im Anschluss an den Referendardienst (unter anderem mit Stationen in der Justizvollzugsanstalt Tegel) wurde sie 2010 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und seitdem ununterbrochen als Rechtsanwältin tätig.

Im Jahr 2018 wurde Rechtsanwältin Ahnert der Titel "Fachanwältin für Strafrecht" und im Jahr 2019 der Titel "Fachanwältin für Familienrecht" verliehen.

Familienrecht

Ist die Ehe gescheitert, strebt Rechtsanwältin Ahnert in ihrer anwaltlichen Tätigkeit die Vermeidung weiterer unnötiger Eskalationen an, in denen sowohl die beiden ehemaligen Partner als auch ihre Kinder weiter belastet werden. 

Sie ist bei allen typischen Fragen zu Trennung oder Scheidung, wie u. a. zu Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungs- sowie Zugewinnausgleich, Ihre hoch qualifizierte Ansprechpartnerin. 

Angelegenheiten zur Vaterschaft (wie etwa Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung) runden ihr rechtliches Leistungsangebot an Sie ab. 

Allgemeines Strafrecht

Als Beschuldigter einer Straftat sehen Sie sich mit der Staatsmacht in Form von Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter konfrontiert. 

Um in Unkenntnis der Rechtslage keine unnötigen Fehler zu machen und Ihre juristischen Möglichkeiten voll auszuschöpfen, sollte eine Beratung und ggf. Vertretung bereits im polizeilichen Ermittlungsverfahren erfolgen, damit bereits im Anfangsstadium des Verfahrens Ihre Rechte gewahrt werden.

Eine Verteidigung erfolgt nach Beratung in ausgewählten Fällen.

In ausgewählten Fällen ist auch im Bereich der Nebenklage eine Vertretung möglich.

Terminvereinbarung:

Für die Vereinbarung von Terminen melden Sie sich bitte telefonisch beim Sekretariat. 


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