Bewertungen von Kanzlei Neumann & Neumann

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Bewertungen

FT

von F. T. am 07.05.2024 um 09:50 Uhr für Kanzlei Neumann & Neumann

Zugigen und Ziel orientierten Handeln
Familienrecht
Bei Herr Neumann habe ich mich sofort gut aufgehoben gefühlt. Es ging direkt zur Sache, und das Gericht Termin zugig entgegen genommen, selbst bei eine Grosse Entfernung. Kann ich nur weiter Empfehlen!
KK

von K. K. am 06.05.2024 um 08:49 Uhr für Kanzlei Neumann & Neumann

Beste Anwaltskanzlei für Familienrecht
Familienrecht
Die Kanzlei Neumann bietet nicht nur exzellente Beratung, sondern diese ist gepaart mit einer sehr guten Kommunikation und einer bemerkenswerten Herzenswärme. Das Einfühlungsvermögen in schwierigen Situationen sowie die hervorragenden Resultate machen diese Kanzlei zu der besten Wahl für familienrechtliche Angelegenheiten. Ich bin überaus zufrieden mit den Ergebnissen meines Sorgerechtsfalls und kann Herrn Neumann nur uneingeschränkt empfehlen. Herr Neumann verdient höchstes Lob und Anerkennung für seine ausgezeichnete Arbeit.
GG

von G. G. am 07.03.2024 um 17:16 Uhr für Kanzlei Neumann & Neumann

Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Schon kurz nach dem Anruf bekam ich einen Termin. Die Beratung war sehr gut und umfassend. Die Kanzlei werde ich gerne weiterempfehlen, wir waren sehr zufrieden.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Vertrauen und die gute Bewertung! Mit freundlichen Grüßen
CH

von C. H. am 10.07.2022 um 17:57 Uhr für Kanzlei Neumann & Neumann

Sehr hilfsbereit
Familienrecht
Sehr nett und sehr kompetent. Als ich am Mittag angerufen habe, hatte ich paar Std später schon das Beratungsgespräch. Es wurde mir zugehört und eine sehr gute Beratung gegeben. Auf eine gute weitere Zusammenarbeit.
Sehr geehrte Mandantin, vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre freundliche Bewertung. Sollte es wider Erwarten noch Probleme in Ihrer Angelegenheit geben, sind wir gerne für Sie da. Mit besten Grüßen Mykola Neumann Rechtsanwalt
JF

von J. F. am 29.04.2022 um 13:23 Uhr für Kanzlei Neumann & Neumann

Einvernehmliche Scheidung
Familienrecht
Die Zusammenarbeit mit Frau Neumann im Rahmen meiner Scheidung ist/war einfach bombastisch. Sie hatte immer ein offenes Ohr sowohl für alle inhaltlichen Fragestellungen und hat mir immer alles sehr verständlich rüber gebracht. Dabei hatte Sie immer auch sehr viel Verständnis für mein persönliches Befinden aufgebracht und konnte sich gut in meine Lage rein versetzen, was für mich ungemein hilfreich war. Wir haben im gemeinsamen Dialog gute Lösungen erarbeitet, so dass ich auch nach der ganzen Auseinandersetzung mit der Gegenseite ein guten Gewissens habe, was mir nach wie vor das Wichtigste überhaupt war. Den Umgang mit der Gegenseite habe ich unter dem Devise „hart in der Sache, aber fair im Umgang“ wahrgenommen. Ich kann nur Gutes berichten und werde die Kanzlei in meinem Umfeld jedem weiterempfehlen.
MK

von M. K. am 25.03.2022 um 14:35 Uhr für Kanzlei Neumann & Neumann

Scheidung
Familienrecht
Herzlichen Dank für die kontinuierliche gute Beratung und Begleitung in der Zeit von der Trennung bis zur Scheidung.
Es hat durch die Corona Zeit zwar länger angedauert, aber trotz dieser langen Zeit waren wir immer im Persönlichen Kontakt.
Ich bin mit dem Resultat der Scheidung sehr zufrieden.
Danke für die Zeit, einfach super 👍
Sehr geehrter Mandant,
vielen herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit.

Mit besten Grüßen

Mykola Neumann
Rechtsanwalt
HL

von H. L. am 23.01.2021 um 23:46 Uhr für Kanzlei Neumann & Neumann

Kommentar von Herrn Neumann
Familienrecht
Leider schafft es Herr Neumann mal wieder nicht hier auf meine Argumente einzugehen, sondern schreibt nur ewig lange belanglose Dinge, die vermutlich nur von seinen Fehlern ablenken sollen.
Ich könnte jetzt den ganzen Kommentar zerlegen und dagegen argumentieren, darlegen warum das meiste von ihm geschriebene gar keine Rolle spielt, aber das macht keinen Sinn, ich spar mir die Mühe.
HL

von H. L. am 23.01.2021 um 21:24 Uhr für Kanzlei Neumann & Neumann

zu Herrn Neumanns Kommentar
Familienrecht
Betr. Kindesentführung nach Peru
Herr Neumann hat offensichtlich Probleme damit, eigene Fehler einzugestehen. Er verdreht hier Tatsachen, schreibt Unwahrheiten und stellt verwirrende Behauptungen auf.

Selbstverständlich hat zum Zeitpunkt des Gerichtstermins noch keine Fluchtgefahr bestanden, da der Verdacht auf das Münchhausen by proxi-Syndroms bei der Mutter ja erst bei diesem Gerichtstermin geäußert wurde. Auch aufgrund der mangelnden Deutschkenntnisse der Kindsmutter hat sie aber mit dem Begriff "Münchhausen by proxy" ebenso wie ich damals nichts anfangen können. Somit kam die Fluchtgefahr erst später auf und spielt es sehr wohl eine Rolle, daß ich das Gerichtsprotokoll, in dem dann der Verdacht auf die psychische Krankheit der Mutter erwähnt wurde, mit 2 Wochen Verspätung von Herrn Neumann bekam.

Unabhängig von der ganzen Sachlage steht folgendes fest:

Ich hatte den Verdacht der Flucht rechtzeitig und habe Herrn Neumann ebenfalls rechtzeitig gebeten, das Ausreiseverbot zu beantragen. Wenn er dies dann, aus welchen Gründen auch immer ignoriert und somit die Kindsmutter flüchten kann, müßte wohl verständlich sein, dass ich mich darüber ärgere.
Außerdem hatte die Richterin beim zweiten Gerichtstermin gesagt, daß es verpasst wurde, eine "Sicherung" (Ausreiseverbot) zu machen. Die von Herrn Neumann erwähnten schlechten Erfolgsaussichten und die fehlende Sinnhaftigkeit sind somit völlig fehl am Platz. Es hört sich zwar in seinem Kommentar gut und nachvollziehbar an, ist aber rein sachlich schlicht falsch.

Herr Neumann schreibt, ich hätte wohl bezüglich Entscheidungen des Oberlandesgericht etwas nicht verstanden. Das ist nicht korrekt, ich habe alles verstanden, Tatsache ist, daß keine Entscheidung des OLG mir einen Vorteil verschafft hat. Im Gegenteil, die Ablehnung meines Antrags auf alleinige Sorge, hat sich negativ auf das Verfahren in Peru ausgewirkt.
Außerdem geht es hier um eine Bewertung über Herrn Neumann und nicht über das, was beim OLG entschieden wurde.

Ebenso falsch ist die Aussage, ich hätte aus Kostengründen in der zweiten Instanz auf Herrn Neumann verzichtet. Nein, der Grund war schlicht Unzufriedenheit mit ihm, aber die Wahrheit verdrängt er wohl auch hier lieber.

H.L.

Sehr geehrter Mandant, ich bedauere zunächst, dass das HKÜ-Verfahren offensichtlich nicht in Ihrem Sinne vom peruanischen Familiengericht entschieden worden ist. Sie habe in der von Ihnen ohne (anderen) Anwalt geführten Beschwerde offensichtlich gewonnen, nur nicht in dem beantragen Umfang. Leider habe ich über den weiteren Verlauf des Sorgerechtsverfahrens in der Beschwerde erst wieder über die Veröffentlichung des Oberlandesgericht in der FamRZ 12/2018 S. 920 gelesen. Das Gericht führt dort aus "Das Gericht stellte sich die brisante Frage, welche sorgerechtlichen Regelungen nach einer Kindesentführung ins Ausland im bis dahin gemeinsamen Aufenthaltsstaat der Familie zu treffen sind. Im Ergebnis hat das Gericht die bestehende gemeinsame elterliche Sorge auch auf die Bereiche ausgedehnt, die bisher in der alleinigen Entscheidungsbefugnis der Mutter lag. Das Gericht hat die Übertragung der elterlichen Sorge alleine auf den Kindsvater für nicht sachgerecht erachtet, weil zusammengefasst nicht festgestellt werden kann, ob dies dem Wohle des Kindes am besten entspricht. Mit der gemeinsamen elterlichen Sorge wird ein Präjudiz für eine nach der Rückführung des Kindes zu treffende Entscheidung über die elterliche Sorge vermieden, was der Senat begrüßt. Die getroffene Entscheidung, die beantragte alleinige elterliche Sorge, zurückzuweisen und nur die gemeinsame elterliche Sorge einzurichten, eröffnet bei einer Rückführung des Kindes die Möglichkeit einer neuen Sachprüfung." Es stimmt somit einfach nicht, was Sie in Ihrem Kommentar dazu schreiben. Und - es gab im Termin wegen Kindeswohlgefährdung beim Amtsgericht Familiengericht zwar einen Hinweis auf eine Erkrankung Ihrer Frau, aber nicht den geringsten Hinweis, dass Ihre Frau sich nicht an die mit dem Gericht und dem Jugendamt getroffenen Vereinbarungen hält sondern sich nach Peru absetzt. Das war einfach kein Thema für niemanden, auch für Sie nicht. Als Sie sich bei mir meldeten, war die Frau längst weg, das Jugendamt und das verfahrensführende Gericht und die Beiständin wussten davon. Vor der überraschenden Ausreise gab es keinen Anlass für ein Ausreiseverbot und danach macht ein Antrag dazu keinen Sinn mehr. Ein sinnvolles HKÜ-Verfahren hingegen wurde eingeleitet.
HL

von H. L. am 20.05.2018 um 11:55 Uhr für Kanzlei Neumann & Neumann

Kindesentführung nach Peru durch Kindsmutter mit Münchhausen by proxy- Syndrom
Familienrecht
Über Frau Neumann kann ich nichts sagen, da ich nur von Herrn Neumann vertreten wurde. Ich bin leider sehr unzufrieden und fühlte mich nicht gut von ihm vertreten. Bsp.: Trotz meines eindeutigen Hinweises, dass wir ein Ausreiseverbot brauchen, hat er diesen Hinweis ignoriert und kein Ausreiseverbot beantragt. Somit konnte die Kindsmutter ungehindert mit dem Kind flüchten. Selbst als die Mutter geflüchtet war und ich nochmals nach dem Antrag für das Ausreiseverbot bei Herrn Neumann nachgefragt habe, bekam ich die Erklärung, es gäbe keine Anhaltspunkte für eine Flucht und man könne sich mit einem Ausreiseverbot blamieren. Für einen Fall wie diesen braucht es keine Anhaltspunkte. Es hätte ausgereicht eine mögliche Fluchtgefahr glaubhaft zu machen. Ich hatte Herrn Neumann sogar schon die Gründe für eine Fluchtgefahr geliefert. Und jemand der tatsächlich flüchten will, wird wohl tunlichst vermeiden, Anhaltspunkte für die Flucht zu geben. Desweiteren hat mir Herr Neumann ein Gerichtsprotokoll, das auf den 2. Februar datiert war erst am 14. Februar zugesandt, mit der Begründung, er sei krank gewesen. Ich erwähne es deshalb, weil in dem Protokoll der Verdacht auf das Münchhausen by proxy- Syndrom erwähnt wurde und deshalb äußerst wichtig war und man dann sofort hätte reagieren müssen. Ausserdem hat Herr Neumann dadurch, dass er später nicht die richtigen Maßnahmen getroffen hat, erheblich dazu beigetragen, dass mein Sorgerechtsantrag zurückgewiesen wurde und auch in der zweiten Instanz die Beschwerde abgewiesen wurde. Herrn Neumann fehlt es an Engagement, Kompetenz und Durchsetzungsvermögen. Vielleicht wurde von meinen Vorrednern deshalb nur gut bewertet, weil es sich vorwiegend um die Tätigkeit von Frau Neumann handelt. Oder auch weil die Fälle schlicht einfacher waren als der meinige. Was das menschliche angeht, war ich ebenso zufrieden.
Das Gericht hatte im Termin über Kindeswohlgefährdung §1666 BGB mit der Verfahrenspflegerin und dem Jugendamt und in Anwesenheit des Kindsvaters verhandelt und keine Fluchtgefahr gesehen. Auch der Kindsvater hat im Termin nichts dergleichen geäußert, die Behauptung, er habe das Protokoll erst nach zwei Wochen bekommen, ist unerheblich - denn er war im Termin mit dabei. Danach ist die Kindsmutter mit dem Kind nicht, wie bei Gericht besprochen in die Klinik, sondern nach Peru zu Verwandten. Als der Kindsvater dann mitteilte, dass die Kindsmutter weg, vermutlich in Peru, ist, hatte das Jugendamt das schon dem Gericht mitgeteilt und es wurde ein Ausreiseverbot verhängt, was natürlich zu spät kam. Es wurde ein HKÜ-Verfahren in Peru eingeleitet. Zudem wurde versucht, dem Vater, der nur einen Teil der elterlichen Mitsorge hatte, das alleinige Sorgerecht einzuräumen. Er hat das nicht erhalten vom Familiengericht. Das Amtsgericht - Familiengericht wollte ihm nicht die alleinige elterliche Sorge geben, damit das Kind in Peru nicht ohne sorgeberechtigten Elternteil ist. Aus Kostengründen hat er sich dann vor dem Oberlandesgericht in der Beschwerde selbst weiter vertreten. Dort wurde ihm zwar nicht die alleinige elterliche Sorge gegeben, aber ihm wurde das komplette Mitsorgerecht eingeräumt. Offensichtlich hat der Kindsvater das leider nicht verstanden, sonst würde er das hier nicht so schreiben. Wir haben das erfahren, weil das Oberlandesgericht seine Entscheidung in der Beschwerde im HKÜ auf 8 Seiten in der FamRZ umfassend diskutiert und veröffentlicht hat, weil es so noch nie entschieden worden. Ich verstehe die Verbitterung des Kindsvaters zumal das HKÜ-Verfahren sich in Peru lange hinzog. Aber niemand auch nicht das Gericht, noch das Jugendamt, noch der Kindsvater im Gerichtstermin selbst, konnten das voraussehen. Mangels irgendeines Anhaltspunktes wäre es auch aussichtslos gewesen, eine Fluchtgefahr glaubhaft zu machen, zumal die Kindsmutter im Rahmen des Verfahrens eng vom Jugendamt und der Verfahrenspflegerin. Das hat mit "blamieren" sicher nichts zu tun, aber was mit Erfolgsaussichten und Sinnhaftigkeit. Ein Ausreiseverbot zu beantragen, wenn die Mutter längst ausgereist ist, muss ins Leere gehen. Ich hoffe aber, dass der Mandant seinen
DM

von D. M. am 01.11.2017 um 19:14 Uhr für Kanzlei Neumann & Neumann

Sorgerecht / Scheidung
Allgemeine Rechtsberatung
Ich bin sehr zufrieden mit dieser Kanzlei. Frau Neumann hat mir geholfen, einen schwierigen Sorgerechtsstreit inclusive Scheidung im Sinne der Kinder zu beenden. Die Beratungsgespräche und die Gerichtstermine mit ihr gaben von meiner Seite keinen Anlass für Beanstandungen. Sie hat mich sehr gut auf die Verhandlungen eingestellt. Frau Neumann hat mich im Vorfeld gut beraten, verständliche Erklärungen geliefert und mir stets mit gutem Rat beiseite gestanden. Das Team ihrer Kanzlei ist sehr engagiert, arbeitet zügig und hatte immer ein offenes Ohr für meine Sorgen und Belange. Es hat mir auch gefallen, dass ich einzelne Aspekte per Mail mit ihr klären konnte und nicht auf telefonische Termine warten musste. Ich bin sehr froh, dass sie mich vertreten hat, ihre große Kompetenz in Sorgerechtsfragen zeichnet sie aus. Ich kann sie uneingeschränkt empfehlen.