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Rechtsanwalt

Norman Balß

Kanzlei Norman Balß
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Rechtsgebiete

  • Verwaltungsrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Öffentliches Recht
  • Umweltrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
  • Schulrecht
VR
von V. R. am 22.01.2023 um 12:16 Uhr
Fachlicher Professioneller Anwalt
Allgemeine Rechtsberatung

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Rechtsanwalt Norman Balß

Ein Anwalt spart Ihnen Zeit und Nerven. Zögern Sie nicht und schildern Sie mir Ihren Fall!

Individuelle Rechtsberatung statt Patentrezept: In einem Erstgespräch bespreche ich mit Ihnen gemeinsam das passende Vorgehen.

Um stets im fachlichen Austausch mit anderen Rechtsexperten zu bleiben und mich in meinen Rechtsgebieten auf dem Laufenden zu halten, nehme ich als Mitglied in mehreren anwaltlichen Vereinen regelmäßig an diversen Lehrgängen teil. Mehrere Rechtstipps zu verschiedenen Themen aus meinen Rechtsgebieten geben Ihnen einen Überblick über meine Expertise. Ich freue mich über die vielen positiven Bewertungen, die ich bereits erhalten habe. Überzeugen Sie sich selbst anhand meiner Rezensionen.

Sie möchten meine Kanzlei kontaktieren? Dann schreiben Sie mir direkt über mein Profil eine Nachricht oder nutzen Sie meine Kontaktinformationen unten in meinem Profil. Für eine umfangreiche Rechtsberatung besuchen Sie meine Kanzlei an folgendem Standort: Singen.

Im Beratungsgespräch, das auch auf Französisch oder Englisch geführt werden kann, erläutere ich Ihnen komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache.

Lesen Sie weiter, wenn Sie sich näher über die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit informieren möchten.

Verwaltungsrecht

Meine Schwerpunkte liegen dabei insbesondere im Bereich des Öffentlichen Baurechts mit seinen sehr facettenreichen ergänzenden Rechtsgebieten. Hierzu zählen neben dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht das Abgabenrecht (Erschließungsbeiträge und Gebühren), das Umwelt- Wasser- und Naturschutzrecht. Im Bereich des Öffentlichen Baurechts ist es unser Anliegen Ihnen eine umfassende Beratung „aus einer Hand" anzubieten.

  1. Im (öffentlichen) Baurecht unterstützte ich Sie bei der rechtlichen Vorbereitung eines Bauvorhabens – sei es die Erarbeitung einer Bauvoranfrage (Bauvorbescheid) oder einer Baugenehmigung – indem ich prüfe, ob ein Vorhaben mit den bauplanungsrechtlichen Anforderungen übereinstimmt oder ob es im Vorfeld eines solchen Antrags Gespräche und Verhandlungen mit den beteiligten Gemeinden oder Bauämters (Baurechtsbehörden, Stadtplanung) bedarf. Solche Gespräche sind immer dann sinnvoll, wenn deutlich wird, dass beispielsweise ein Vorhaben an sich nicht mit dem bestehenden Baurecht in Einklang zu bringen ist und es daher einer Befreiung oder Ausnahme bedarf. Ist unter anderem das Einvernehmen der Gemeinde notwendig, begleite ich Sie gerne zu Besprechungen und „vor-Ort-Terminen" zur Beratung von Möglichkeiten, um in Zusammenarbeit mit Behördenvertretern, Bürgermeistern und den Gemeinderäten eine zielführende und rechtlich mögliche Lösung zu finden. Hier arbeite ich über das rein juristische hinaus mit Architekten, Planern und Sachverständigen zusammen, um das notwendige Fachwissen ebenfalls heranziehen zu können.
  2. Neben der Begleitung von Bauvorhaben bereite ich für Sie Einwendungen im Rahmen der Nachbarbeteiligung (§ 55 der LBO) gegen Vorhaben beispielsweise eines Nachbarn vor, um Ihre nachbarlichen Rechte und Interessen zu wahren und bei der Gemeinde vorzubringen. Gleiches gilt, wenn es notwendig ist, im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Einwendungen und Beschwerden vorzubringen. Im Zusammenhang mit der Ausweisung von Neubaugebiet kommt es oftmals zu einem sog. Umlegungsverfahren, bei dem es entweder zu einer freiwilligen oder auch amtlichen Neuverteilung und Zuordnung der betroffenen Grundstücksflächen kommt.  Hier überprüfe ich für Sie die amtlichen Verfügungen oder auch Vertragsentwürfe. Auch biete ich an, Sie bei Umlegungsverhandlungen zu unterstützen und zu Gesprächen zu begleiten. 
  3. Verbunden mit einem Bauantrag oder der Aufstellung von Bebauungsplänen durch Gemeinden sind oftmals auch Fragen der Erschließung von öffentlichen Anlagen – hierzu zählen Straßen, Abwasserkanäle aber auch Einrichtungen wie die Straßenbeleuchtung – bei den Sie als Grundstückseigentümer regelmäßig zu Beiträgen oder Gebühren herangezogen werden. Ich überprüfe gerne die Grundlagen eines solchen Abgabenbescheids auf ihre Rechtmäßigkeit und den zulässigen Umfang der zugrunde liegenden Kalkulationen.
  4. Auch das Schulrecht gehört zu einem Themengebiet des Verwaltungsrecht, in dem ich Sie und Ihre Kinder berate und betreue. Wenn Ihrem Kind gegenüber eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme ausgesprochen wird, prüfe ich, ob eine solche Maßnahme zulässig ist und ob hiergegen ein Rechtsmittel eingelegt werden kann. Sollte der Wechsel der Schule erforderlich werden, bin ich bemüht, mit Ihnen, den Kindern und dem Schulamt eine schnelle und einvernehmliche Lösung zu finden. In einer Reihe von Beratungen ist es mir gelungen, mit den zuständigen Schulräten des Staatlichen Schulamts und den betreffenden Schulen gute Lösungen im Sinne der Schülerinnen und Schüler zu finden. 
  5. In unseren Rechtsgebieten erstelle ich für meine Mandanten - Privatpersonen, Unternehmen, Städte und Gemeinden - auch über eine konkrete Fallbearbeitung hinaus - Gutachten und Stellungnahmen und bereiten auf Wunsch Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht vor, wenn es darum geht, sich gegen eine letztinstanzliche Gerichtsentscheidung zu wenden. Hierbei bin ich für Sie über unseren Kanzleistandort Singen hinaus auch überregional - unter anderem in Stadt und Landkreis Konstanz, Bodenseekreis und Sigmaringen - tätig.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Baden-Württemberg
  • Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
  • Absolventum Uni-Mannheim e.V.

Bewertungen

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  • Erzbergerstraße 37, 78224 Singen (Hohentwiel)

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