Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Mosch
Rechtsanwalt

Oliver Mosch

Kanzlei Kretsch
Kanzlei Kretsch

Fachanwalt für

  • Verkehrsrecht

Rechtsgebiet

  • Ordnungswidrigkeitenrecht
Über 20 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2004 und über 20 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.

Meine Kanzlei bietet Ihnen eine Anlaufstelle für alle rechtlichen Fragen zu meinen Fachgebieten. Die individuelle und diskrete Betreuung Ihrer Anliegen ist für mich selbstverständlich.

Mit Engagement und Expertise für Ihr Recht! Ich vertrete Ihre Anliegen individuell und fachkundig, um für Sie den bestmöglichen Ausgang zu erreichen.

Die fachkundige und individuelle Beratung meiner Mandanten steht für mich an erster Stelle. In einem Erstgespräch bespreche ich mit Ihnen das mögliche weitere Vorgehen.

Seit mehr als 20 Jahren setze ich mich in der Kanzlei Kretsch nun schon mit Erfolg für die Interessen meiner Mandanten ein!

Sie möchten meine Kanzlei kontaktieren? Dann schreiben Sie mir direkt über mein Profil eine Nachricht oder nutzen Sie meine Kontaktdaten weiter unten. Lassen Sie sich vor Ort beraten und besuchen Sie meine Kanzleiräumlichkeiten.

Erfahren Sie, bei welchen Anliegen ich Sie in den Bereichen Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht konkret unterstützen kann:

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts unterstütze ich Sie bei der Schadensregulierung oder beim Fahrzeugkauf. Nach Unfällen im Straßenverkehr übernehme ich für Sie die Kommunikation mit den Versicherern und erledige sämtliche Modalitäten der Schadensabwicklung. Dabei prüfe ich auch Ihre Ansprüche auf Reparaturkosten, Verdienstausfall oder Mietwagenkosten. Werden nach dem Autokauf Mängel festgestellt, vertrete ich Ihre Rechte auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz.

Verkehrsstrafrecht:

Das Verkehrsstrafrecht umfasst Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen werden. Es unterscheidet sich vom Ordnungswidrigkeitenrecht, welches weniger schwerwiegende Verstöße ahndet.

Beispiele für Verkehrsstraftaten:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Trunkenheit am Steuer
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Nötigung im Straßenverkehr

Ordnungswidrigkeitenrecht

Bei Erhalt eines Bußgeldbescheids wegen einer Ordnungswidrigkeit, insbesondere im Straßenverkehr, lohnt es sich häufig, diesen überprüfen zu lassen. Ich kontrolliere, ob Ihr Bescheid formelle Fehler aufweist und sich anfechten lässt – ein drohendes Bußgeld, Fahrverbot, der Entzug des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg oder eine MPU können so häufig noch verhindert werden.


Oliver Mosch ist gelistet in Rechtsanwälte Fürth und Rechtsanwälte Deutschland.

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