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Rechtsanwalt

Pascal Scholz

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Familienrecht
VK
von V. K. am 05.12.2023 um 14:02 Uhr
Regulierung der Schadensersatzansprüche
Allgemeine Rechtsberatung

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Rechtsanwalt Pascal Scholz betreut Sie umfassend bei Fragen die das Familienrecht betreffen. Was kommt auf Sie bei einer Scheidung zu? Wie hoch ist der Zugewinnausgleich? Was ist ein Ehevertrag? Wie berechnet sich der Trennungsunterhalt? Besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt? Was gibt es beim Sorgerecht zu beachten? Wie hoch ist der Kindesunterhalt?
Sind z.B. Kinder aus einer Ehe hervorgegangen ist es wichtig sinnvolle und zufriedenstellende Lösungen für alle Beteiligte zu finden. Bei allen Fragen die das Familienrecht betrifft hat Rechtsanwalt Pascal Scholz die Antworten und berät Sie zuverlässig, kompetent und umfassend. Im immer komplizierter werdenden Dschungel des Familienrechts hilft er Ihnen, den Überblick zu bewahren und Ihren rechtlichen Handlungsspielraum voll auszunutzen. 


Herr Pascal Scholz wird Sie auch kompetent und sachverständig in allen Belangen des Erbrechts unterstützten. Wie gestaltet sich rechtssicher ein Testament? Wie ist ein Testament auszulegen? Was ist bei der Erstellung eines Testaments zu beachten? Was ist ein Berliner Testament? Was ist ein Erbvertrag? Was ist der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis? Wie hoch ist der Pflichtteiltsanspruch? Kann man enterbt werden? Die Fragen des Erbrechts sind vielfältig. Rechtsanwalt Pascal Scholz ist fachkundig und behält auch bei schwierigen Fällen den Überblick.



Gerne können Sie mich über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen. Was in einem Rechtsstreit auf Sie zukommen kann und wie Sie sich am besten verhalten, erklärt Rechtsanwalt Scholz Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. 



Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:

Die Kanzlei befindet sich nahe der Freiburger Innenstadt. Darüber hinaus befindet sich die Kanzlei in unmittelbarer Nähe zweier Straßenbahnhaltestellen, die ca. 200m (Haltestelle Schwabentorbrücke – Linie 1 ) bzw. ca. 400m (Haltestelle Johanneskirche – Linien 2, 3 und 5) von der Kanzlei entfernt liegen. Die Bushaltestelle Schwabentorbrücke (Linien 221, 7215 und 7216) ist ca. 100m entfernt. Alle der vorgenannten Haltestellen sind ohne weiteres zu Fuß erreichbar.

Darüber hinaus befinden sich unmittelbar vor der Kanzlei ausreichend Parkmöglichkeiten für Mandanten.

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  • Deutsch
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