Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Hardtke
Rechtsanwalt

Patrick Hardtke

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht
Über 13 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2011 und über 13 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.

Schwerpunkte                            

Patrick Hardtke berät in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht. Er begleitet Unternehmen und Privatpersonen sowohl bei außergerichtlichen als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden die laufende Beratung von mittelständischen Unternehmen sowie die Vertretung von Arbeitnehmern, insbesondere in individualarbeitsrechtlichen Fragen jeder Art. Darüber hinaus verfügt Herr Hardtke über besondere Erfahrung bei der Prozessführung vor den Arbeits-und Zivilgerichten.

Werdegang                            

Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Patrick Hardtke in Mannheim. Er ist seit 2011 als Rechtsanwalt bei WERWIGK & PARTNER tätig. Patrick Hardtke spricht Deutsch und Englisch.


Nur sehr wenige Rechtsgebiete sind so großen Wandlungen unterworfen wie das Arbeitsrecht. Gerade in diesem Bereich wirkt sich die für den Laien teilweise nur schwer verständliche europäische Rechtsprechung zunehmend und gravierend aus. Hier nicht auf dem aktuellen Stand zu sein, verursacht gerade für den Arbeitgeber überflüssige Kosten. Kostenträchtige Fehler können durch eine Beratung im Vorfeld vielfach vermieden oder zumindest reduziert werden. Die Beratung und Vertretung von auf diesem Gebiet hoch spezialisierten und in der Praxis erfahrenen Anwälten ist daher unerlässlich.

                            

Wir bieten Unterstützung in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragen, insbesondere bei:

                            

  • der Gestaltung und Anwendung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie sämtlichen Zusatzvereinbarungen (Dienstwagen, Provision, Tantieme, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Wettbewerbsverbot, Rückzahlung von Fortbildungskosten etc.),                          
  • der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Durchführung behördlicher Verfahren bei Mitarbeitern mit Sonderkündigungsschutz, Entwicklung von Prozess- und Verfahrensstrategien, Abfindungsverhandlungen,                              
  • allen weiteren individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise                                    
    • bei Versetzungen,                                     
    • bei Abmahnungen,                                
    • im Teilzeit- und Befristungsrecht,                        
    • im Entgeltfortzahlungsrecht,                                
    • im Urlaubsrecht,                                    
    • Gestaltung von Entgeltmodellen (variable Vergütungsformen),                                 
    • Gestaltung von Zielvereinbarungen,                              
    • Gestaltung von Arbeitszeitmodellen,                        
  • allen Themen im kollektiven Arbeitsrecht, beispielsweise                                    
    • Betriebsänderungen (Planung von Betriebsänderungen, Verhandlungen über den Abschluss eines Interessenausgleich- und Sozialplans),                              
    • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen,                          
    • Vertretung in Einigungsstellenverfahren,                              
    • Vertretung in Beschlussverfahren,                             
    • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats insbesondere in sozialer, personeller und wirtschaftlicher Hinsicht (§§ 87 ff., 99 ff., 111 ff. BetrVG),                                     
    • Anhörung des Betriebsrats vor Kündigungen.

                           

Dienstvertragsrecht, Recht der freien Mitarbeiter                            

Viele „freie Mitarbeiter“ entpuppen sich in der Praxis bei rechtlicher Überprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung als Arbeitnehmer mit sehr teuren sozialversicherungs-rechtlichen Folgen für den Auftraggeber. Um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, gilt es hier sowohl auf eine geeignete Vertragsgestaltung als auch auf deren Umsetzung in der Praxis zu achten.

                            

Wir unterstützen Sie hier insbesondere bei:                     

  • der Gestaltung von Verträgen mit freien Mitarbeitern und Führungskräften,                             
  • Beendigungsvereinbarungen mit diesen Mitarbeitern,                             
  • Bonuszahlungen, Gratifikationen, Leistungsprämien,                              
  • Problemen bei einer Betriebsprüfung (Scheinselbstständigkeit, Gefahren bei geringfügig Beschäftigten etc.),                          
  • Statusklärungsverfahren mit der Deutschen Rentenversicherung einschließlich der dazugehörigen gerichtlichen Verfahren.

Sozialrecht                            

Arbeitsrecht und Sozialrecht sind insbesondere bei Beendigungslösungen eng verzahnt. Kenntnisse insbesondere im SGB III (Recht der Arbeitsförderung) sowie im SGB VI (Rentenrecht) sind hier unabdingbar, um eine für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer rechtssichere Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zu erreichen bzw. zu vermeiden, dass es bei einem geplanten Arbeitslosengeld- oder Rentenbezug Probleme gibt. Im Recht der Schwerbehinderten (SGB IX) drohen für den Arbeitgeber viele häufig unbekannte Haftungsfallen (Arbeitsplatzgestaltung, Anzeigengestaltungen bei Bewerbungen etc.). Ebenso unbekannt sind vielen Arbeitgebern staatliche Zuschussmöglichkeiten zur Sicherung der Beschäftigung von Schwerbehinderten.                  

Wir unterstützen Sie hier insbesondere bei:

  • der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung bei Streitigkeiten über den Bezug von Arbeitslosengeld im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen,                      
  • Unterstützung bei Rentenfragen,                            
  • Schwerbehindertenrecht (SGB IX),                              
  • Erlangung von behördlichen Zuschüssen bei Schwerbehinderten.

Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.

Patrick Hardtke ist gelistet in Rechtsanwälte Stuttgart und Rechtsanwälte Deutschland.

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