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Rechtsanwalt

Patrick Weiß

Fachanwalt für

  • Familienrecht

Rechtsgebiete

  • Unterhaltsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
IK
von I. K. am 24.03.2024 um 13:35 Uhr
Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit vom Herrn Weiß
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

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Rechtsanwalt Patrick Weiß


Familienrecht:

Das Familienrecht beschäftigt sich vor allem mit Streitigkeiten zwischen Ehepartnern, nicht ehelichen Lebensgefährten oder Verwandten. Der wohl klassischste Ausgangspunkt einer familienrechtlichen Streitigkeit ist die Trennung von Ehepartnern. Hier ergeben sich häufig Probleme im Bereich Sorge und Umgangsrecht für minderjährige Kinder, Unterhaltansprüche der Kinder oder des geringerverdienenden Ehegattens, Aufteilung von Hausrat und Vermögen, Zugewinnausgleichsansprüche, Aufteilung gemeinsamer Verbindlichkeiten bis hin zur Scheidung.

Bei nicht ehelichen Lebensgefährten ergeben sich häufig ähnliche Probleme wie bei Ehegatten. Bei aus der Beziehung hervorgegangenen Kindern können sich zusätzlich Probleme mit der Vaterschaft ergeben. Zum Thema Vaterschaftsanerkennungen, Vaterschaftsanfechtungen und dem Sorgerecht von unverheirateten Väter hat der Gesetzgeber einige gesetzliche Neuregelungen geschaffen.

Bei Verwandten geht es im Familienrecht häufig um Unterhaltsansprüche der Beteiligten. Häufig sind hier Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt, oder Elternunterhaltsansprüche zu klären. Gerade das Unterhaltsrecht ist aufgrund einer Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen für Nichtjuristen kaum zu durchschauen. Eine Anwaltliche Beratung und Vertretung wird in diesem Bereich dringend empfohlen.   

Für den Betroffenen sind Probleme im Familienrecht meist existenziell. Rechtliche oder tatsächliche Fragen müssen deshalb schnell geklärt werden. Sofern in einer familienrechtlichen Angelegenheit akuter Beratungsbedarf besteht, biete ich Ihnen deshalb einen Erstberatungstermin ohne lange Wartezeit an. 


Verkehrunfallsrecht

Unfall. Was nun? Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt. Egal ob verschuldet oder unverschuldet, Sie werden sich mit Sicherheit einige Fragen stellen.

Wie soll ich mich verhalten? Muss ich die Polizei herbeirufen? Kann ich einen Gutachter mit der Kalkulation meiner Schäden beauftragen? Wer haftet für die Gutachterkosten? Kann ich mir einen Mietwagen nehmen? Steht mir ein Nutzungsausfallschaden zu, wenn ich keinen Mietwagen nehme?  Für welche Schäden kommt die gegnerische Versicherung auf? Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung des Zeitverlustes, den ich aufgrund des Verkehrsunfalls habe? Wann bekomme ich mein Geld von der Versicherung? Kann ich auch fiktive Reparaturkosten abrechnen? Zahlt die Versicherung auch ein Schmerzensgeld?

Um auf der sicheren Seite zu sein, raten wir zu einer möglichst frühen Beratung durch einen Rechtsanwalt. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Kosten hierfür in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Damit Sie keine böse Überraschung erleben, klären wir Sie bereits im ersten Gespräch umfassend über etwaige Kostenrisiken auf. Wir übernehmen für Sie sämtliche Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, dem KFZ-Sachverständigen, und ggf. mit der eigenen Rechtsschutzversicherung. 


Verkehrsordnungswidrigkeiten 

Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder das Straßenverkehrsgesetz (StVG) welche allgemein als „Kavaliersdelikte" gelten. Die Ordnungsbehörden verschicken jeden Tag hunderte von Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide. Fehler seitens der Behörden bleiben dabei selbstverständlich nicht aus. Unsere Aufgabe ist es solche Fehler aufzudecken und den Betroffenen vor einer unrechtmäßigen Geldbuße oder der Verhängung eines Fahrverbots zu bewahren. Auch bei berechtigten Vorwürfen kann eine Beauftragung eines Anwalts sinnvoll sein. So besteht die Möglichkeit ein Fahrverbot abzuwenden, wenn die Verhängung den Betroffenen unverhältnismäßig belasten würde. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Auto für die berufliche Tätigkeit unerlässlich ist. Bitte beachten Sie, dass im Ordnungswidrigkeitenrecht kurze Fristen gelten. So gilt für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eine zwei Wochen Frist. Diese beginnt regelmäßig an dem Tag, an welchem der Bescheid in Ihren Briefkasten geworfen wird. Das Datum des Einwurfs können Sie von dem, meist gelbem, Briefumschlag ablesen. Zögern Sie nicht und beauftragen Sie uns mit der Überprüfung des Bußgeldbescheids. 


Andere Rechtsgebiete 

Selbstverständlich können wir Ihnen auch auf anderen Rechtsgebieten behilflich sein. Strafrecht, Mietrecht und das allgemeine Zivilrecht gehören ebenfalls zu unseren Tätigkeitsbereichen.  


Patrick Weiß ist gelistet in Rechtsanwälte Essen und Rechtsanwälte Deutschland.

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