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Rechtsanwalt

Peter Kania

Fachanwalt für

  • Erbrecht
  • Familienrecht
RK
von R. K. am 11.04.2024 um 15:07 Uhr
Besser geht es nicht!
Erbrecht

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Aufgrund der langjährigen Erfahrung mit den Herausforderungen im Familien- und Erbrecht ist es Herrn Rechtsanwalt Peter Kania möglich, seine Mandate mit größter Schnelligkeit, Zuverlässigkeit und Engagement zur Zufriedenheit der Mandanten zu lösen.

In folgenden Bereichen steht Ihnen Herr Kania bei rechtlichen Fragen gerne zur Seite:

Rechtsanwalt Peter Kania

Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Zur Person:

  • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg und Münster (Zulassung: 1984)
  • Intensivlehrgang zum Erwerb besonderer Kenntnisse auf dem Fachgebiet Steuerrecht
  • Mitglied im Expertenteam der Verbraucherzeitschrift „Guter Rat"
  • Aufsichtsrat bzw. Vorstandmitglied verschiedener GmbHs und Vereine
  • Dozent für Familienrecht

Ausbildung:

  • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg und Münster
  • Fachanwaltschaft Familienrecht seit 1997
  • Fachanwaltschaft für Erbrecht seit 2006
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker seit 2009

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Familienrecht, Erbrecht, Vermögensauseinandersetzungen, Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht

Familienrecht

Nicht jede Beziehung und schon gar nicht jede Ehe endet im ewigen Glück. Lassen Sie sich von mir im Trennungs- und Scheidungsfall unterstützen, gerade auch, wenn gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Hier gilt es, eine sinnvolle Lösung für den Umgang und das Sorgerecht zu finden sowie Unterhaltsansprüche – auch für Ehegatten – zu berechnen und ggf. geltend zu machen. Weiterhin unterstütze ich bei der Hausratsteilung und Vermögensauseinandersetzung sowie der Durchführung des Versorgungsausgleichs und Zugewinnausgleichs. Zögern Sie nicht, sich auch in Fällen häuslicher Gewalt vertrauensvoll an mich zu wenden.

Erbrecht

Wenn es um Geld geht, wird gestritten – das Erbrecht macht da keine Ausnahme und Fehden entfremden nicht selten Familien. Dabei kann Abhilfe dadurch geschafft werden, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, an wen das Vermögen später gehen soll – und an wen nicht – und mit der Hilfe eines Rechtsanwalts, ggf. auch Notars, die eigenen Wünsche schriftlich in einem rechtssicheren Testament oder Erbvertrag festzuhalten. Lassen Sie sich von mir außerdem dazu weiterhelfen, was es bei der Annahme oder Ausschlagung zu beachten gibt, sich den Pflichtteil von mir errechnen (z. B. bei einer Enterbung oder einer Schenkung zu Lebzeiten) oder schlichten, wenn sich eine Erbengemeinschaft bildet, in der Uneinigkeit herrscht.

Sie haben Interesse an einem ersten persönlichen Gespräch? Dann setzen Sie sich telefonisch oder über die Anfrage auf dem Profil mit mir in Verbindung!

Peter Kania ist gelistet in Rechtsanwälte Wuppertal und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Gründungsmitglied der Bergischen Juristengesellschaft e.V.
  • Mitglied im Verein Hereditare – Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V.
  • Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Vorstandsmitglied der gemeinnützigen Stiftung GESA

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Kanzlei

Kania, Tschersich & Partner Rechtsanwälte mbB
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Fr.
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