Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Moritz Hug
Rechtsanwalt

Philipp Moritz Hug

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Strafrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
AT
von A. T. am 03.04.2024 um 16:59 Uhr
Topleistung
Strafrecht

Alle Bewertungen anzeigen (6)

Besuchen Sie mich in meinen Büroräumen in Heidelberg und lassen Sie sich vor Ort von mir unterstützen! Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen! Ich berate Sie eingehend über Ihre Rechte, prüfe Ihre Ansprüche detailliert und zeige Ihnen, wie Sie sich gegenüber dem Konfliktpartner erfolgreich durchsetzen können.

Arbeitsrecht

Für die Rechte und Interessen meiner Mandantschaft mache ich mich im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht stark, denn nicht immer werden die Regeln und Vorschriften seitens des Gesetzgebers auch so fair und korrekt umgesetzt wie vorgesehen. Im Rahmen meiner Tätigkeit befasse ich mich mit der Verhandlung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, löse Probleme, die im laufenden Arbeitsverhältnis etwa mit Überstunden, Mutterschutz und Elternzeit oder Mobbing entstehen können, und überprüfe Abmahnungen und Kündigungsschreiben. Gerade im Zusammenhang mit einer betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigung sollte ein Ansprechpartner aufgesucht werden, der sich um Themen wie die Abfindung, das Arbeitszeugnis oder die Kündigungsschutzklage kümmern kann.

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Bei allen mietrechtlichen Anliegen können sich sowohl Mieter wie auch Vermieter gerne an mich wenden. Als erfahrener Anwalt übernehme für Sie die Gestaltung und Überprüfung von privaten oder gewerblichen Mietverträgen. Außerdem beantworte ich Ihre Rechtsfragen zu Schönheitsreparaturen sowie Betriebskostenabrechnungen und vertrete Ihre Rechte bei der Durchsetzung oder Abwehr mietrechtlicher Ansprüche aufgrund von Mietmängeln. In diesem Zusammenhang können Sie sich bei mir über die Möglichkeit einer Mietminderung aufgrund von Baulärm informieren.

Strafrecht

Grundvoraussetzung für effektive Strafverteidigung ist neben der genauen Kenntnis der Ermittlungsakte die Kenntnis aller strafprozessualen Möglichkeiten.

Jede Fallkonstellation ist anders. Jede Verteidigung ist anders. Kein Fall ist gleich.

Oberstes Gebot meiner Verteidigung ist es, bereits im frühestmöglichen Stadium des Strafverfahrens ein realistisches Ziel der Verteidigung zusammen mit dem Mandanten zu besprechen und gemeinsam abzustimmen.

Mein Anspruch ist es, dass meine Mandanten immer wissen was ich tue und warum.

Strafverteidiger sind keine Zauberer. Auch ich nicht. Jeder, der etwas anderes verkauft oder verspricht, bietet keine seriöse Strafverteidigung an.

Eine Vielzahl von Fällen ist nicht mittels Diplomatie zu lösen. Hier ist Strafverteidigung Kampf. Kampf um die Rechte meines Mandanten.

Sofern der Tatvorwurf unberechtigt erhoben wurde, so ist die Zielsetzung meiner Verteidigung eine Verfahrenseinstellung bereits im Ermittlungsverfahren (gem. § 170 Abs. 2 StPO) zu erreichen. Sollte bereits Anklage erhoben worden oder eine Hauptverhandlung unumgänglich sein, besteht meinerseits die Bereitschaft, auch mit „harten Bandagen“ für die Interessen meines Mandanten einzustehen.

Mein Versprechen ist, keine Scheu vor der Auseinandersetzung mit Staatsanwaltschaften und Gerichten zu haben, sowie mit höchstem Engagement für das gemeinsam definierte Ziel zu kämpfen.

Jedoch müssen Sie wissen, dass nicht jeder Fall geeignet ist, um diesen im Konflikt mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht auszutragen. Bei einer Vielzahl von Straftaten besteht die Möglichkeit, das Verfahren in einem sogenannten Strafbefehlsverfahren abzuschließen. Hierbei wird keine mündliche Verhandlung durchgeführt. Dies hat zum Vorteil, dass Sie nicht dem emotionalen Stress einer Hauptverhandlung ausgesetzt werden. Jedoch kommt dies nur bei eindeutiger Beweislage und „geringfügigeren “ Straftaten in Betracht, in welchen das Gesetz keine höheren Strafen als Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zulässt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Auch gibt es Fallkonstellationen, in denen die Verteidigungsstrategie darauf abzielen sollte, eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit, eine Verfahrenseinstellung unter Auflagen und Weisungen oder eine Teileinstellung des Verfahrens, sowie durch einen Täter – Opfer – Ausgleich zu erreichen. (§§ 153,154,154a,155 a, b StPO)

Zur Strafverteidigung gehören jedoch auch Fälle, in denen die beste Verteidigung darin besteht, den bereits entstandenen Schaden zu begrenzen.

Hierbei bleibt der Verteidigung keine Alternative als diese Rahmenbedingungen zu akzeptieren und bestmöglich mit Ihnen zu arbeiten, um den bereits entstandenen Schaden einzudämmen.

Auf eine gute Zusammenarbeit!

Allgemeines Vertragsrecht

Sie benötigen eine fundierte und kompetente Rechtsberatung bezüglich des Allgemeinen Vertragsrechts? Treten Sie gerne mit mir in Kontakt, wenn Sie beispielsweise den Abschluss sowie die gewissenhafte Überprüfung von rechtssicheren Verträgen, wie z. B. Mietverträgen, Werkverträgen oder auch Eheverträgen, wünschen. Außerdem erläutere ich Ihnen ausführlich den rechtlichen Rahmen, wenn es um Rücktritt, Garantie oder Preisminderung geht. Des Weiteren berate ich Sie ausführlich und fachkundig rund um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Ferner können Sie sich auf mich verlassen, falls Sie ein Vertragsverhältnis kündigen möchten.

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Als Teil des Handelsrechts befasse ich mich mit der Erstellung von Kaufverträgen und Werkverträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, z. B. Lieferbedingungen), Verträgen für Handelsvertreter und Vertragshändler, Franchiseverträgen, Kooperationsverträgen u. v. m. Fragen zum elektronischen Geschäftsverkehr können ebenfalls jederzeit an mich gerichtet werden.

Im Gesellschaftsrecht hingegen unterstütze ich Start-Ups bei der Unternehmensgründung und Findung der passenden Gesellschaftsform, bei der Klärung der Geschäftsführer- und Vorstandshaftung, bei der Regelung der Unternehmensnachfolge, bei Compliance-Sachen u. v. m.

Baurecht & Architektenrecht

Im Baurecht und Architektenrecht vertrete ich sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber bei sämtlichen baurechtlichen Angelegenheiten. Bereits während der Planungsphase Ihres Bauprojekts stehe ich Ihnen zuverlässig zur Seite und übernehme für Sie die Prüfung oder Erstellung von Bauverträgen sowie Werkverträgen. Zudem helfe ich Ihnen bei der Beantragung einer Baugenehmigung und kümmere mich im Falle von Baumängeln um eine Mängelbeseitigung.

Forderungseinzug & Inkasso

Ihr Schuldner zahlt nicht? Überlassen Sie mir Ihre Angelegenheiten aus dem Bereich des Forderungseinzugs und Inkasso. Ich helfe Ihnen bei der Beitreibung der Forderung und unterstütze Sie hier sowohl durch außergerichtliche Mahnschreiben als auch im Rahmen von gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren.

Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.

Dr. Hug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Meine auf das Strafrecht gerichtete Homepage:

www.philipp-moritz-hug.de

Philipp Moritz Hug ist gelistet in Rechtsanwälte Heidelberg und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Bewertungen

5,0
6 Bewertungen
5
(6)
4
(0)
3
(0)
2
(0)
1
(0)
Rechtsanwalt bewerten

Kanzlei

Kontaktdaten von Philipp Moritz Hug

  • Friedrich-Ebert-Anlage 11, 69117 Heidelberg

    NaN km (von Ihrem Standort)

    Um diese Karte anzuzeigen,
    lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.
    • +49 6221 1...

    • +49 173 30...

    • +49 173 30...

    • +49 173 30...

FAQ