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Sehr gut
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Bewertungen

MK

von M. K. am 14.02.2024 um 23:13 Uhr

Sehr kompetenter Rechtsanwalt
Allgemeine Rechtsberatung
Tolle kompetente Beratung, die ich sehr weiterempfehlen kann
Sehr geehrte Frau K.,
dass wir Ihnen bei diesem komplexen strafrechtlichen Problem behilflich sein können, macht uns froh. Die zunächst harmlos wirkende leichtfertige Breitstellung einer Kontos zur entgeltlichen Verschaffung und Weiterleitung von Geldern kann sich mit zureichender Wahrscheinlichkeit als Geldwäsche herausstellen (§ 261-I-Nr. 3 i.V.m. -VI StGB.
AR

von A. R. am 30.06.2022 um 12:45 Uhr

Reuthlingshöfer
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr.Schmidt ist ein sehr guter, kompetenter und hilfsbereiter Anwalt. Er hat uns durch 2 Instanzen erfolgreich geführt und uns da bei fachmännisch beraten.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Bewertung. Es war mir wichtig, Ihre Familie in dieser Ihre Existenz bedrohenden Lage erfolgreich mit allen gesetzlich zur Verfügung stehenden Mitteln vertreten zu haben.
AP

von A. P. am 31.08.2021 um 09:37 Uhr

Top Anwalt !
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Top Anwalt !
Vielen Dank, dass Sie den Erfolg würdigen.
CM

von C. M. am 27.02.2019 um 10:21 Uhr

Räumungsklage und verbotene Eigenmacht
Allgemeine Rechtsberatung
Herr.Schmidt ist ein sehr kompetenten und hilfsbereiten Rechtsanwalt.Er hat mir sehr schnell geholfen und mich immer sehr gut beraten.Er bemüht sich um jeden Mandanten und sucht gute Lösungswege.Ein top Anwalt,kurzgefasst!!!!
Sehr geehrter Mandant,

vielen Dank für die Anerkennung. Weiterhin alles Gute.
NS

von N. S. am 26.10.2018 um 20:03 Uhr

Mehr geschadet als geholfen
Strafrecht
Leider hat mir Herr Schmidt mit seiner Verteidigung mehr geschadet als im eigentlichen Verfahren geholfen. Er handelte ohne meine Zustimmung schnell eine außergerichtliche Einigung wegen des Vorwurfs der Beleidigung aus...nur wäre das Verfahren mangels Strafantrag eingestellt worden, da es sich um ein Antragsdelikt handelt. Wieso einem ausgebildeten Anwalt so etwas nicht auffällt ist mir ein Rätsel.

Auch so fiel mir die Kommunikation mit ihm schwer, er antwortete nicht auf Anrufe, Schreiben der Staatsanwaltschaft lagen ohne mein Wissen mehrere Wochen bei ihm.

Lediglich beim Kassieren ist er schnell.
Sehr geehrter Herr S.,

leider offenbart Ihr Kommentar ein weitgehendes Unverständnis realer Geschehensabläufe. Strafantrag wurde von der mit zureichender Wahrscheinlichkeit Geschädigten gestellt. Neben Beleidigung stand auch noch der Tatvorwurf des Stalking im Mittelpunkt des gegen Sie gerichteten Ermittlungsverfahrens. Ferner habe ich nichts ausgehandelt, sondern die Staatsanwaltschaft hat von sich aus entschieden, das Verfahren einzustellen. Dazu haben Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt. Ich bin gespannt, ob Sie sich im Rechnung bezahlen genau so schnell erweisen, wie im kommentieren angeblichen Fehlverhaltens.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Peter Schmidt, RA
MB

von M. B. am 20.06.2018 um 08:27 Uhr

Hausgeld
Allgemeine Rechtsberatung
Schnelle ausführliche Antwort. Beratung war sehr hilfreich.
Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Bewertung. Ich bin froh, Ihnen geholfen zu haben.
Sollten Sie weiteren anwaltlichen Beistand bei Problemen ums Hausgeld, Verwaltungsabrechnung oder Wirtschaftsplan benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Peter Schmidt, RA
MK

von M. K. am 26.04.2018 um 14:44 Uhr

Sehr schnell und Professionell
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Eine sehr schnelle und unkoplizierte Antwort auf unsere Frage. Klar und kurz beschrieben was im Gesetz steht das vorher nirgends zu lesen war.DANKE für alles
Sehr geehrte Frau K., ich bin froh, Ihnen bei dem Problem im Bereich des HessNRG weiter geholfen zu haben. Alles Gute weiterhin. Mit freundlichem Gruß

Peter Schmidt, Rechtsanwalt
TW

von T. W. am 27.02.2017 um 09:41 Uhr

Allgemeine Rechstberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Ein fachlich versierte und sehr erfahrener Rechtsanwalt.Er hat mir bei meinem Problemen jederzeit eine gute Lösung bieten können. Deshalb verstehe ich die bei den schlchten Kritiken nicht. Aber es gibt wohl Menschen,die kommen mit niemandem zu Recht.
Sehr geehrter Mandant,

vielen Dank für Ihre Bewertung. Ich teile Ihre Einschätzung und füge ergänzend hinzu, dass die weitaus Zufriedeneren in großer Mehrheit zu unseren Mandanten gehören.

Alles Gute weiterhin, Ihr Peter Schmidt, RA
DD

von D. D. am 23.02.2017 um 09:27 Uhr

Außer Spesen nichts gewesen.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Dieser Anwalt hat mir auf der ganzen Linie nur geschadet. Durch seine, meiner Meinung nach falsche Beratung und unzuverlässige Vorgehensweise, habe ich sehr viel Geld verloren. Und vieles habe ich auch selbst für ihn erledigt. Ihm geht es hauptsächlich nur um sein Gewinn. Am schnellsten ist er mit Rechnung schreiben. Und entscheidet Dinge ohne mich zu fragen, entmündigt mich quasi und beleidigt mich zusätzlich. Das ist nicht die Hilfe, die man sich von einem Anwalt erwartet. Ich wäre allein besser aufgestellt gewesen.
Ich finde diesen Anwalt sehr schlecht und würde ihn nicht wieder beauftragen.

Auf sein Kommentar kann ich hier verzichten. Ich bin für Ehrlichkeit.
Sehr geehrte Mandantin,

zu Ihrer Einschätzung sei die Bemerkug erlaubt, dass Ihre Bewertung mit den tatsächlichen Geschehnissen nicht übereinstimmt. Alle Aufträge wurden mandatsgemäß erledigt. Richtig ist, dass das Geld kostet. Ihre unangebrachte "Vollkakso-Mentalität", wonach Sie Leistung ohne Gegenleistung verlangen, hat Ihnen in der Vergangenheit Ärger eingebracht, in der Gegenwart und - so wie Sie fürderhin gedenklen aufzutreten - auch in der Zukunft. Trotz Ihrer falschen Einschätzung wünsche ich Ihnen ein erfülltes Wirtschaftsleben. Ihr Peter Schmidt, RA
GK

von G. K. am 14.06.2016 um 13:31 Uhr

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
sehr, sehr unzufrieden
Lieber Herr K, leider obliegt es in einem Rechtsstaat dem Gericht ein Urteil zu fällen. Dass unreflektiert dem Anwalt und nicht sich selbst die Schuld an einem nicht günstig verlaufenden Prozess gegeben wird, ist menschlich nachvollziehbar. Letztendlich wurde das Grobziel, nämlich die zu Beginn des Mandates begehrte Räumung und Herausgabe erreicht. Alles Gute noch. Peter Schmidt, RA