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Rechtsanwalt

Meinrad Hirt

Anwaltskanzlei Meinrad Hirt
Anwaltskanzlei Meinrad Hirt

Rechtsgebiete

  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht
Über 25 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1999 und über 25 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
MU
von M. U. am 21.07.2021 um 12:10 Uhr
Martin uhri
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht

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Rechtsanwalt Meinrad Hirt 

Kanzlei für Verbraucherinsolvenz und Schuldnerberatung


In allen rechtlichen Fragen zur Schuldenregulierung und zur Verbraucherinsolvenz bin ich Ihnen gerne behilflich. 

Ich begleite Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zur endgültigen Erteilung der Restschuldbefreiung.

  • Insolvenz, Inolsvenzrecht, Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Schuldnerberatung, Überschuldung, Bankrott, Konkurs, Unternehmensinsolvenz, Konkursverfahren, Insolvenzverwalter
  • Schuldnerberatung, Schuldenregulierung, Vollstreckungsschutz, Verbraucherinsolvenz, Privatinsolvenz
  • Insolvenzverwalter und Treuhänder



Rechtsanwalt Meinrad Hirt

  • geboren 1968, verheiratet, 3 Kinder
  • Studium in Tübingen und Freiburg, Referendariat am Landgericht Offenburg
  • zugelassener Rechtsanwalt seit 1999 (RA-Kammer Freiburg)
  • Gründung der Kanzlei im Januar 2001, seitdem selbständig

Spezialisiert auf Insolvenzrecht, insbesondere Schuldnerberatung und Sanierung mittelständiger Betriebe. Tätig als Treuhänder und Insolvenzverwalter an den Insolvenzgerichten in Offenburg und Freiburg.


Schuldnerberatung und Privatinsolvenz:

Seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 berate und vertrete ich Mandanten bei der Regulierung von Schulden, bereite ihre Insolvenzverfahren vor und begleite sie bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Als Insolvenzverwalter habe ich stets aktuelle Einblicke in die Arbeitsweise von (Finanz-)Behörden, Sozialversicherungsträgern, Inkassounternehmen, Verwaltern und Banken. Dieses Wissen ist vor allem bei der taktischen Betreuung von Sanierungsmandaten und in der Verbraucherentschuldung unerlässlich.


Firmensanierung:

Neben der Verbraucherinsolvenz ist die Sanierung von Firmen ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Dazu gehört die Beratung und Vertretung von Firmen, Geschäftsinhabern und Handwerkern, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.


Kosten:

Für ein erstes Beratungsgespräch wird eine Schutzgebühr von 40 Euro erhoben. Bei diesem persönlichen Gespräch wird ein Überblick über die Gesamtsituation geschaffen. In vielen Fällen erfolgt dann bereits ein konkreter Vorschlag zur weiteren Entschuldung. Zudem erfolgt eine Darstellung der Kosten für die weitere Vertretung. Zusätzliche Kosten entstehen erst bei einer weitergehenden Beauftragung.

Natürlich akzeptieren wir gerne Beratungshilfescheine und helfen bei deren Beantragung.

Zweigniederlassungen in

Schwarzwaldstr. 32, 77933 Lahr

und

Friedrichstr. 53, 77955 Ettenheim, Tel.: 07822 - 300 47 99



Weitere Informationen finden Sie unter:www.rae-hirt.de

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  • Deutsch
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