Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt Raik Wollenbecker
Rechtsanwalt

Fachanwalt Raik Wollenbecker

Fachanwalt für

  • Baurecht & Architektenrecht
  • Vergaberecht

Rechtsgebiete

  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Öffentliches Baurecht
WW
von W. W. am 30.10.2021 um 08:30 Uhr
Baurechtsstreit
Baurecht & Architektenrecht

Alle Bewertungen anzeigen (2)

Wir arbeiten konsequent für die Ziele und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten mit langjähriger Erfahrung. Durch uns werden Städte und Kommunen ebenso mit Kompetenz und Expertise beraten und vertreten, wie gewerbliche und private Bauherren, Architekten und Ingenieure, Bauunternehmen, Haus- und WEG-Verwaltungen, Vermieter, Mieter und Projektsteuerer. 


BAURECHT & ARCHITEKTENRECHT

Bauvertrag/ Baubegleitende Beratung

Wir beraten und vertreten Investoren und Auftraggeber wie auch Auftragnehmer bei der Realisierung des gesamten Bauvorhabens angefangen

  • von der Vertragsgestaltung, Verhandlung und beim Abschluss des Bauvertrages,
  • bei der Abstimmung und Abschluss von Nachunternehmerverträgen,
  • bei Sicherheiten / Bausicherheiten / Bürgschaft  rund um den Bauvertrag,
  • bei der präventiven Durchsetzung von Vergütungsansprüchen,
  • bis hin zur ständigen baubegleitenden Beratung einschließlich juristisches Projektmanagement
  • sowie zum Nachtragsmanagement / Baubehinderungmanagement
  • und zum Recht der Projektsteuerung


Nachträge/ geänderte Leistungen

Ein Bauvorhaben läuft selten nach Plan. Wir beraten und vertreten

  • zu gestörten oder / oder geänderten Bauabläufen
  • zur auftretenden Baubehinderungen
  • zur Änderung, Wegfall oder zusätzlichen Leistungen
  • den Auftraggeber bei der Abwehr von unberechtigten Nachträgen
  • den Auftragnehmer bei der Durchsetzung berechtigter Vergütung aus Nachträgen


Baubetriebliche Abrechnung von (gekündigten) Verträgen

Wird ein Bauvertrag oder auch ein Planungsvertrag gekündigt, haben Auftragnehmer wie auch Auftraggeber häufig Schwierigkeiten mit der Abrechnung der gekündigten Verträge. Wir ermitteln / überprüfen mit Ihnen gemeinsam

  • die rechtlichen Grundlagen zur Abrechnung,
  • die baubetriebliche Kalkulation zur Abrechnung,
  • und beraten zur betriebswirtschaftlich sinnvollen Erstellung einer Schlussrechnung
  • und setzen diese für den Auftragnehmer durch
  • oder aber wehren für den Auftraggeber unberechtigte Forderungen ab


Architekten- & Ingenieurrecht

Wir beraten und vertreten Architekten-und Ingenieure sowie Projektsteuerer

  • bei der Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlung und beim Vertragsabschluss
  • bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Honoraransprüchen
  • bei der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • in Haftungsprozessen gegenüber oder für den Versicherer


Anlagenbau- und Tiefbaurecht

Wir beraten und vertreten Auftragnehmer und Auftraggeber in der komplexen Materie des Anlagenbaus oder auch des Tiefbau

  • bei der Gestaltung und Umsetzung von Anlagenbauverträgen
  • bei der Beschreibung des Leistungssoll,
  • Auslegung von funktionalen Leistungsbeschreibungen/Lastenheften
  • Formulierung von Mängelrügen und Claims
  • bei der Gestaltung und Umsetzung und spezifischen Abrechnung von Tiefbauverträgen


Bauplanungs- & Bauordnungsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in den öffentlich-rechtlichen Fragen

  • im Bauplanungsrecht
  • im Bauordnungsrecht und zu Baugenehmigungen
  • bei öffentlich-rechtlichen Verträgen
  • zu städtebaulichen Verträgen


Prozessführung / Schlichtung

Nicht immer gelingt es durch baubegleitende Beratung oder außergerichtliche Verhandlung eine Streitigkeit zwischen den am Bau Beteiligten zu vermeiden. Wir schätzen die Chancen und Risiken eines Rechtsstreites ein und geben unseren Mandanten entsprechend Handlungsempfehlungen. Unsere Mandanten werden professionell vertreten

  • in Gerichtsverfahren
  • In Schiedsgerichtsverfahren
  • in Schlichtungsverfahren / Mediationsverfahren.


VERGABERECHT


Bauvergaberecht

Vergabeverfahren sind stark formalisiert, sodass kleine Fehler erhebliche Auswirkungen mit teils gravierenden wirtschaftlichen Folgen haben. Wir beraten und vertreten mit einem hohen Maß an Erfahrungen in der speziellen Materie der öffentlichen Auftragsvergabe von Bauleistungen nach der VOB/A

  • in nationalen und europaweiten Vergabeverfahren nach Landesvergabegesetz oder VgV
  • bei Baukonzessionen
  • beraten öffentliche Auftraggeber bei der Erstellung von Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen,
  • beraten zur Dokumentation und zur Erstellung von Vergabevermerken,
  • beraten Bieter bei der Erlangung öffentlicher Aufträge
  • beraten und vertreten Bieter und öff. Auftraggeber im Umgang mit (rechtzeitigen) Vergaberügen
  • beraten und vertreten Bieter und öff. Auftraggeber bei defacto-Vergaben und
  • den Folge von nicht rechtmäßigen Vergabeverfahren, wie bspw. Schadensersatz


Vergabe von Lieferungen und Leistungen

Wir beraten und vertreten mit einem hohen Maß an Erfahrungen in der speziellen Materie der öffentlichen Auftragsvergabe von Lieferungen und Leistungen nach Landesvergabegesetz oder VgV

  • in nationalen und europaweiten Vergabeverfahren
  • bei Konzessionen
  • bei der Erstellung von Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen,
  • beraten zur Dokumentation und zur Erstellung von Vergabevermerken,
  • beraten Bieter bei der Erlangung öffentlicher Aufträge
  • beraten und vertreten Bieter und öff. Auftraggeber im Umgang mit (rechtzeitigen) Vergaberügen
  • beraten und vertreten Bieter und öff. Auftraggeber bei defacto-Vergaben und
  • den Folgen von nicht rechtmäßigen Vergabeverfahren, wie bspw. Schadensersatz


Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

Die europaweite Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der VgV (Vergabeverordnung) im Wege eines Verhandlungsverfahrens, eines Planungswettbewerbs oder eines wettbewerblichen Dialogs  bereitet nicht selten Kommunen Schwierigkeiten. Wir helfen hier professionell. Mit einem hohen Maß an Erfahrungen prüfen und klären wir

  • ob die Planungsleistungen zwingend ausgeschrieben werden müssen und
  • wie, in welchem Verfahren, Planungsleistungen ausgeschrieben werden müssen

Wir betreuen oder führen -auf Mandantenwunsch- auch selbst Vergabeverfahren von der

  • Vorbereitung (Bestimmung der Bieterkriterien / Auftragskriterien / Bewertungsmatrix)
  • über die Ausschreibung ( Erstellung Vergabeunterlagen / Fristenüberwachung / Beantwortung von Bieteranfragen)
  • bis zum Teilnahmewettbewerb (diskiminierungsfreie Teilnehmerauswahl / Angebotsaufforderung)
  • und zur Angebotsprüfung / Verhandlung / Dokumentation / Vergabevermerk durch.

In der Durchführung aber auch im Rechtsschutz (Vergabenachprüfungsverfahren) der Vergabe von Planungsleistungen besitzen wir eine langjährige Expertise und zahlreiche Referenzen.


Gestaltung & Management von Vergabeverfahren

Wir betreuen oder führen -auf Mandantenwunsch- auch selbst Vergabeverfahren von der

  • Vorbereitung
  • über die Ausschreibung 
  • bis hin zur Angebotsprüfung / Verhandlung / Dokumentation / Vergabevermerk 

Rechtsschutz und Vergabenachprüfungsverfahren

In vergaberechtlichen Streitigkeiten vertreten wir sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter bundesweit vor den jeweiligen Vergabekammern und Vergabesenaten der Oberlandesgerichte. Wir

  • beraten und vertreten zu Vergaberügen
  • wir beraten zu den Erfolgsaussichten in Vergabenachprüfungsverfahren („Vergabebeschwerde“)
  • wir vertreten in Vergabenachprüfungsverfahren
  • wir setzen Schadensersatzforderungen aus nicht rechtmäßigen Vergaben vor Zivilgerichten durch.




Fachanwalt Raik Wollenbecker ist gelistet in Rechtsanwälte Halle (Saale) und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Bewertungen

5,0
2 Bewertungen
5
(2)
4
(0)
3
(0)
2
(0)
1
(0)
Rechtsanwalt bewerten

Kanzlei

Kontaktdaten von Fachanwalt Raik Wollenbecker

FAQ