Profil-Bild Rechtsanwältin Marie-Luise Huber
Rechtsanwältin

Marie-Luise Huber

Fachanwältin für

  • Steuerrecht

Qualifizierte Beratung und Vertretung rund um das Steuerrecht

Eine umfassende Beratung und eine sorgfältige Steuerplanung sind bei den immer komplexer werdenden Steuergesetzen und Geschäftstransaktionen unabdingbar. Durch die Vielzahl von steuerrechtlichen Vorgaben, Regelungen und Vorschriften ist es für Privatpersonen und Unternehmen oft ratsam, die Unterstützung einer fachkundigen Anwältin in Anspruch zu nehmen. Als solche verbindet Frau Rechtsanwältin Huber, Fachanwältin für Steuerrecht, juristische Kompetenz mit steuerrechtlichen Fachkenntnissen.


Frau Rechtsanwältin Marie-Luise Huber

Fachanwältin für Steuerrecht

Frau Rechtsanwältin Huber verfügt als Fachanwältin für Steuerrecht über umfangreiche praktische Erfahrung, zum anderen über überdurchschnittliche juristische Kenntnisse. Der Fachanwaltstitel wird von den zuständigen Rechtsanwaltskammern verliehen, dafür musste sie die Bearbeitung einer hohen Anzahl von steuerrechtlichen Fällen nachweisen sowie den Fachanwaltslehrgang erfolgreich abschließen. Darüber hinaus ist sie als Fachanwältin verpflichtet, regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen. 


Erbschaftsteuer – Was muss ich als Erbe an den Staat abgeben

Die Erbschaftsteuer stellt eine Belastung für die Nachfolge dar. Gerne betreut Sie Frau Rechtsanwältin Huber bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung Ihrer Nachfolge. Dies gilt sowohl für Erbschaften als auch für lebzeitige Schenkungen. Erben und Erbengemeinschaften berät sie hinsichtlich steuerlicher Möglichkeiten, z. B. durch Ausschlagung der Erbschaft und erledigt auch die Erbschaftsteuererklärung.

Einkommensteuer – Welche Ausgaben kann man absetzen?

Wie lege ich Einspruch ein? Eine der wichtigsten Erhebungsformen der Einkommensteuer ist die Lohnsteuer, die jeder Arbeitnehmer, der einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung nachgeht, bzw. dessen Arbeitgeber unmittelbar vom Arbeitslohn an das Finanzamt abführt. Frau Rechtsanwältin Huber berät bezüglich der Berücksichtigung von Ausgaben wie Werbungskosten etc., die bei der Abgabe einer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden können und unterstützt auch bei der Einspruchseinlegung gegen eine Einkommensteuererklärung.

Selbstanzeige – Wie erstatte ich eine wirksame Selbstanzeige und was muss ich beachten?

Die Selbstanzeige bietet dem Täter einer Steuerhinterziehung die Möglichkeit der Vermeidung einer Bestrafung. Die strafbefreiende Wirkung erfordert jedoch rechtzeitiges Handeln und inhaltlich korrekte und vollständige Angaben. Frau Rechtsanwältin Huber nimmt sich Ihrem Fall an, analysiert gründlich die Sachlage und prüft alle rechtlichen Optionen. Ist eine Selbstanzeige möglich und sinnvoll, bietet sie eine umfangreiche Selbstanzeigeberatung an und wickelt diese rechtssicher für Sie ab.

Steuerberaterhaftung - Welche Rechte habe ich, wenn mein Steuerberater mich falsch beraten hat?

Die Geltendmachung von Schadensersatz, weil Ihr Steuerberater Sie falsch beraten hat, unterliegt eigenen Regeln. So ist beispielsweise der erteilte Auftragsumfang sowie die sich daraus ergebende Pflichtenkonstellation des Steuerberaters in jedem Fall individuell zu prüfen und zu bewerten. Nicht jede Steuernachzahlung kann bereits als Schaden gewertet werden und auch die Verjährung im Hinblick auf Grundlagenbescheide oder Leistungsbescheide ist immer wieder neu zu bewerten. Frau Rechtsanwältin Huber analysiert Ihren Schadensfall eingehend, gleicht ihn mit den gesetzlich vorgegebenen Pflichten des Steuerberaters ab und entwickelt dann eine zielführende Strategie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder zur außergerichtlichen Streitbeilegung.

Steuerprüfung – Was tun, wenn die Finanzbehörde eine Außenprüfung anordnet?

Ob Betriebs- oder Umsatzsteuerprüfungen der Finanzbehörden, alle Prüfungen bedeuten Arbeitsaufwand für Sie und sind mit finanziellen Risiken verbunden. Frau Rechtsanwältin Huber lässt Sie bei diesen Prüfungen nicht alleine, sondern verfügt als Fachanwältin für Steuerrecht über mehrjährige Erfahrung in der Begleitung komplexer und problematischer Steuerprüfungen. Sie übernimmt die Vorbereitung auf eine solche Prüfung, beschafft gemeinsam mit Ihnen entsprechende Unterlagen oder gestaltet für mündliche Vereinbarungen entsprechende Vertragsunterlagen.

Umsatzsteuer – Sie möchten einer Sonderprüfung oder Nachschau vorbeugen?

Die Umsatzsteuer rückt zunehmend in das Blickfeld der Finanzverwaltung, dies spiegelt sich in den steigenden Sonderprüfungen und Nachschauen wieder. Bei der Umsatzsteuer Fehler zu machen, kann für Unternehmen massive finanzielle Auswirkungen haben, deshalb gilt hier vorbeugen ist der beste Schutz. Frau Rechtsanwältin Huber bieten Ihnen eine gründliche Prüfung der umsatzsteuerlichen Prozesse an und weißt hierbei auf mögliche Risiken hin. Wenn es bereits zu Problemen gekommen sein sollte und Ihr Unternehmen im Fokus von Ermittlungen steht, verteidigt sie Ihre Interessen vor den zuständigen Behörden und Gerichten.


Besuchen Sie auch das weitere Profil von Frau Rechtsanwältin Huber und informieren sich dort über die weiteren Tätigkeiten im Erbrecht, Betreuungsrecht und Zivilrecht.

Marie-Luise Huber ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

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