Fachanwalt für
- Erbrecht
Über 12 Jahre Berufserfahrung
Fachkanzlei für Erbrecht und Nachfolgeplanung
Kanzlei in Emmendingen vor den Toren von Freiburg i.Br., Baden-Württemberg:
- Anwaltskanzlei Lochmann
- Fachanwalt Raphael Busch
- Telefon: (07641) 92 41 - 0
- E-Mail: raphael.busch@aklo.de
Beratung und Vertretung deutschlandweit mit den Schwerpunkten:
Erbrecht
Stiftungsrecht
Schenkungsrückforderung / Sozialregress
Raphael Busch - Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht
Herzlich Willkommen auf meinem anwalt.de-Profil.
Als Fachanwalt für Erbrecht berate und vertrete ich Mandanten sowohl vor dem Erbfall als auch nach dem Tod des Erblassers.
Zudem übernehme ich als Testamentsvollstrecker (DVEV) zur Abwicklung des Nachlasses nach dem Erbfall Testamentsvollstreckungen und auch zur dauerhaften Verwaltung von Vermögen, zum Beispiel für Familienmitglieder mit Behinderung oder minderjährige Kinder.
Weiterer Schwerpunkt ist die Beratung von Personen, die mit der Rückforderung von Geschenken bei Verarmung des Schenkers konfrontiert sind. Häufig erfolgt dies durch Sozialbehörden, die vom Beschenkten Geld verlangen, um die Pflegeheimkosten zu bezahlen.
Ich berate Sie kompetent und vertrete Ihre Interessen umfassend,
deutschlandweit
in Erbangelegenheiten vor allen
- Amts- (Nachlass-)gerichten
- Landgerichten
- Oberlandesgerichten
sowie in Fällen des Sozialregresses (Schenkungsrückforderung) vor allen
- Sozialbehörden
- Sozialgerichten
- Landessozialgerichten.
I. Vor dem Erbfall
Privatpersonen, die ihr Erbe planen und kompetente Unterstützung bei der Gestaltung eines Testaments wünschen, berate ich umfassend und unter Berücksichtigung der Schenkungs- und Erbschaftsteuer.
Es geht um die
- Absicherung der Familie,
- Vermeidung von Streit zwischen Erben durch
- geordnete Verhältnisse und durch
- Vermeidung von Erbschaftssteuer zur
- Sicherung des Vermögens.
1. Testament & Erbvertrag
Das Mittel der Wahl ist das Testament oder der notarielle Erbvertrag:
- Einzeltestament
- Ehegatten-Testament
- Behinderten-Testament
- Erbvertrag
2. Lebzeitige Übertragungen und Schenkungen
Zudem berate ich im Zusammenhang mit der Weitergabe von Vermögen zu Lebzeiten und unterstütze Sie durch die Gestaltung von Verträgen. Sinnvoll kann die geordnete Weitergabe von Immobilien an die Kinder sein.
Die Übertragung erfolgt entweder als reine Schenkung oder unter Berücksichtigung von Pflegeverpflichtungen oder sonstigen Gegenleistungen. Ein Nießbrauch oder ein lebenslanges Wohnrecht kann als Absicherung des Schenkers dienen.
Dabei muss verhindert werden, dass das Sozialamt im Falle der späteren Pflegebedürftigkeit nicht das Geschenk (Immobilie, Geld oder wertvolle Gegenstände) zurückverlangen kann bzw. der Beschenkte die Kosten der Pflege übernehmen muss.
Es geht um
- Übertragungsverträge zu Lebzeiten
- Schenkungen von Immobilien, Geld und sonstigen wertvollen Gegenständen
- Vermeidung von Erbschaftssteuer
- Ausgleichung zwischen den Kindern
- Wohnrecht
- Nießbrauch
- Pflegevereinbarungen
3. Errichtung und Betreuung von Stiftungen
Ich berate und begleite Privatpersonen, die eine Stiftung errichten möchten - von der ersten Idee bis zur Anerkennung durch Stiftungsbehörde und Finanzamt.
Zudem unterstütze ich Stiftungen und deren Organe (Stiftungsvorstand, Stiftungsrat etc.) im Stiftungsalltag bei aufkommenden Rechtsfragen.
Schließlich vertrete ich Stiftungen gegenüber Stiftungsbehörden bei Streitigkeiten oder im Falle von Veränderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen.
II. Nach dem Erbfall
Nach dem Tod des Erblassers gilt es den Nachlass abzuwickeln.
Ich berate und vertrete:
- Erben (Alleinerben, Erben einer Erbengemeinschaft)
- Pflichtteilsberechtigte (Kinder, Ehegatten, Eltern des Verstorbenen)
- Vermächtnisnehmer
- Testamentsvollstrecker
- Betreuer
- Bevollmächtigte (z.B. über eine Generalvollmacht)
Es geht um die Vertretung und Unterstützung bei der:
- Abwicklung des Nachlasses
- Verteilung bei mehreren Erben
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
- Ausschlagung der Erbschaft
- Anfechtung bei Versäumung der Ausschlagungsfrist
- Umsetzung des Testaments
- Auslegung von Testamenten
- Erfüllung von Vermächtnissen
- Vermeidung der Haftung bei Überschuldung des Nachlasses
- Beantragung eines Erbscheins
- Erbschaftssteuer
- Testamentsvollstreckung
III. Schenkungsrückforderung / Sozialregress
Ich berate Privatpersonen gegenüber Behörden, die von einem Beschenkten das Geschenk zurückfordern bzw. Erstattung von Kosten verlagen. Dies ist möglich, wenn der Schenker nach der Schenkung verarmt, seine Lebenshaltungskosten nicht mehr selbst tragen kann (z.B. Pflegeheimkosten) und daher Sozialhilfe beantragen muss.
Behörden können verlangen, dass der Beschenkte den bedürftigen Schenker in seiner finanziellen Notlage unterstützt.
Dies gilt für einen Zeitraum von 10 Jahren vor dem Sozialhilfeantrag des Schenkers (zum Beispiel: Antrag auf Übernahme der Kosten für ein Pflegeheim).
Das Sozialamt kann den Anspruch des Schenkers auf Rückforderung auf sich überleiten (auch gegen den Willen des Schenkers) - Überleitung gemäß § 93 SGB XII.
Sprechen Sie mich an, wenn Sie als Schenker oder als beschenkte Person von einer Behörde aufgefordert werden,
- Auskunft über das Geschenk zu erteilen oder bereits zur
- Rückgabe des Geschenkes oder Erstattung von Kosten aufgefordert werden.
Lesen Sie weiter, wenn Sie sich näher über die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit informieren möchten:
www.busch-erbrecht.de
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Freiburg
- Institut für Erbrecht e.V.
- DVEV – Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
Kanzlei
Kontaktdaten von Raphael Busch
Theodor-Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingen
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