Bewertungen von FA für Medizinrecht Oliver Wicher

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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

DA

von D. A. am 27.06.2023 um 15:59 Uhr

faire, ehrliche rechtseinschätzung
Allgemeine Rechtsberatung
ein sehr faires und ehrliches beratungsgespräch mit risikoeinschätzung für entschädigung bei falscher farbwahl von dr. sigloch aus degerloch bei meinen viel zu hellen backenzahnkronen.
dr. oswin amadori
IS

von I. S. am 08.05.2023 um 20:03 Uhr

Super Beratung, schnell und verständlich! 👍
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ich habe über diese Website den Kontakt zu dem Anwalt gefunden. Die Sekretärin hat mich sofort zum Anwalt verbunden, der mich über das Vorgehen in meinem Fall aufgeklärt hat. Ich wurde sehr gut beraten und mir wurde aufgezeigt was ich zu tun habe!

Danke! :)
Vielen Dank für die nette Bewertung und das Telefonat.
Wichtig ist uns, und wir sind 3 spezialisierte Fachanwälte für Medizinrecht in Stuttgart und Hamburg, die diese Fälle bundesweit bearbeiten, dass der Rechtssuchende zunächst die (zahn)ärztlichen Gutachterkommissionen und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen kennt (§ 66 SGB V) bzw. konsultiert. Das beschleunigt das außergerichtliche Verfahren der Mandantschaft. Die Einholung dieses Gutachtens - über die AOK, DaimlerBKK, mhplus - ist kostenlos und gibt uns erste Bewertungsmöglichkeiten über den medizinischen Behandlungsverlauf und vermuteten Fehlervorwurf. Dafür steht dem Patienten auch ein persönlicher Herausgabeanspruch der Behandlungsakte zu, da die Krankenhäuser insoweit zur Transparenz verpflichtet sind.
JH

von J. H. am 31.03.2023 um 17:20 Uhr

Rechtsangelegenheiten, v.a. im Medizinrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Erstklassige Beratung und Betreuung. Zu empfehlen!
XY

von X. Y. am 04.02.2023 um 22:00 Uhr

Nur kassieren, nicht leisten
Medizinrecht
Ich kann aus eigener leidvoller Erfahrung mit Herrn Wichert mitteilen, dass ich den Eindruck hatte, dass hier es hier vor allem um das Kassieren geht und nicht um das Wohl des Mandanten. Die Erstberatungsgebühr wird vor dem halbstündigen Telefonat abkassiert. Diese muss man, auch wenn man rechtsschutzversichert ist, vorab zahlen. Was schon unüblich ist. Normalerweise führt man mit einem Rechtsanwalt ein kurzes kostenfreies Telefonat, schildert worum es geht, erhält eine Einschätzung und ob ein Rechtsstreit sinnvoll ist und erhält dann die Unterlagen zur Bevollmächtigung und fortan erledigt der Anwalt alles. In der Hoffnung einen kompetenten Anwalt zu erhalten, da hier auf der Plattform auch positive Bewertungen stehen, zahlte ich vorab, wies auf die Rechtschutzversicherung/Schadennummer hin und erteilte das Mandat. Im Erstberatungsgespräch zeigte sich, dass Herr Wichert sich nicht weiter vorab mit den Unterlagen beschäfigt hatte und trotz Erteilung des Mandates unternahm er nichts, legte mich als Mandant nicht an sondern den Vorgang ab, anstatt sich gegenüber der Rechtsschutz und dem Gericht zu bestellen. Als ich ihn telefonisch zur Rede stellte, kamen nur Ausreden. Das Honorar zurück zu zahlen lehnte er ab.
Ich bedanke mich für Ihre Bewertung und möchte diese kurz kommentieren.
Nach mehrfachen Korrespondenzen, Unterlagenzusendungen und Rechtsprüfungen beziehe ich mich auf die mehrfach geführten Telefonate. In Ihrer Anfrage gaben Sie uns gegenüber vor, einen ortsnahen ! Rechtsanwalt gefunden zu haben.
Vergütungshinweis:
Die Rechtsschutzversicherung zahlt diesen Rechtsanwalt.
Für unsere anwaltliche Tätigkeit fällt damit leider lediglich eine Erstberatungsgebühr an.
Es tut mir leid, eine kostenfreie Rechtsberatung bieten wir nicht an.
Gem. § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes beläuft sich die Gebühr hierfür auf 190,00 EUR zzgl. 20 EUR Unkostenpauschale und 39,90 EUR Umsatzsteuer, also insgesamt 249,90 EUR.
SR

von S. R. am 09.09.2022 um 13:04 Uhr

sehr zu empfehlen
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Wicher kann ich guten Gewissens wärmstens empfehlen. Er ist ein sehr kompetenter und ehrgeiziger Anwalt. Er ist bemüht das bestmögliche für seine Mandanten/innen zu erreichen. Wir hatten zunächst eine nicht besonders qualifizierte Rechtsanwältin, dementsprechend war auch das Urteil in der Ersten Instanz nicht in unserem Interesse. Wir wollten in die Berufung gehen, aber kein Anwalt traute sich diese schwierige Aufgabe zu übernehmen und das auch noch kurzfristig. Herr Wicher nahm als einziger diese Herausforderung an und meisterte sie mit absoluter Souveränität. Er erreichte das 5fache von dem was wir ursprünglich an Schadensersatz erhalten hätten. Abgesehen davon ist zu bemerken, dass wir uns natürlich nicht in gutem von unserer Rechtsanwältin getrennt haben, dementsprechend traten auch hier Probleme auf. Außerdem wollte die Rechtsschutzversicherung nicht die Kosten für die Berufung übernehmen. All diese Probleme hat sich Herr Wicher angenommen und sie auf seine höfliche und ruhige Art zum guten geregelt. Wir danken Ihm von ganzem Herzen für diesen herausragenden Erfolg und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin alles Gute.
MR

von M. R. am 21.01.2022 um 19:16 Uhr

Hat ohne Beauftragung agiert, ohne Zusage der Rechtschutz und hat mich dann noch verklagt
Medizinrecht
Ich habe mit diesem ‚Rechtsanwalt‘ Oliver Wicher telefoniert. Ich sollte ihm die Unterlagen zu meinem Vorgang per E-Mail schicken.
Sowohl telefonisch als auch schriftlich hatte ich darum gebeten, dass er sich erst nochmal mit mir in Verbindung setzt bevor er agiert, da ich ihn nur beauftragen wollte, wenn meine Rechtschutzversicherung zugesagt hätte den Vorgang zu übernehmen.

Trotzdem hat RA Wicher ohne meine Beauftragung, ohne eine Unterschrift von mir und trotz schriftlicher Mitteilung, er solle sich erst mit mir besprechen bevor er agiert, einen Brief an die Gegenseite geschrieben, für den er dann 400 € forderte.

Lapidar teilte er mir mit, dass meine Rechtschutzversicherung dies nicht übernimmt!

Da ich ihn nicht beauftragt hatte, wollte ich diese Rechnung auch nicht begleichen,“ und bot ihm an, die telefonische Beratung zu bezahlen, woraufhin er seine Position ausgenutzt und mich verklagt hat!!!

Das Gericht bot einen Vergleich an, den ich unter der Voraussetzung annahm, dass sich dieser Mann bei mir entschuldigt!

Bis heute hat er sich nicht entschuldigt.

Es ist skandalös, dass ein Anwalt derart unseriös agiert und offensichtlich hat er es sehr nötig, auf diese skandalöse Art ‚ein paar Euro‘ einzuholen!

Note 6!
RK

von R. K. am 21.12.2021 um 10:50 Uhr

Medezinrecht/Zahnarzst
Allgemeine Rechtsberatung
Top Anwalt! ich war zu einem Erstgespräch im Medezinrecht bei Herrn Wicher er ist sehr kompetent nimmt sich viel Zeit! und kümmert sich um mein Anliegen hier sage ich erst mal Danke es gibt einem ein gutes aufgehobenes Gefühl.
Herrn Wicher kann ich nur weiterempfehlen. Sehr zu empfehlen.
TK

von T. K. am 08.02.2021 um 09:50 Uhr

Geldforderung
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Wicher ist ein sehr kompetenter Rechtsanwalt,der sich super um meine Anliegen kümmerte.Respekt.
NJ

von N. J. am 01.02.2021 um 14:35 Uhr

Genialer Rechtsanwalt, der Beste im Fach der Medizinrecht
Medizinrecht
Herr Wicher ist ein Sehr guter Anwalt mit sehr guter Erfahrung für Medizinrecht. Er kümmert sich um die Mandanten und führt Sorgfältig seine Arbeit aus. Mit Ihm habe ich ein Sehr schwierigen Fall und komplizierter Fall gewonnen!!!! Ich würde Herrn Wicher bestens weiterempfehlen. Top vom Fach, sehr zuverlässig, immer erreichbar für mich, was will man mehr???? EMPFEHLENSWERT

Danke an Herrn Wicher für unsere Zusammenarbeit und unseren Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Nada Juric
HV

von H. V. am 03.12.2020 um 17:46 Uhr

Klage gegen Krankenkasse
Medizinrecht
H. Wicher hat mich in mehreren Klagen gegen meine Krankenkasse vertreten. Es ging um Behandlungen für meine Frau die von KK nicht ganz bezahlt wurden.
Ich bin Versicherungsnehmer und habe dies H. Wicher eindeutig gesagt dass in meinem Namen geklagt werden sollte. H. Wicher meinte die Klage muss im Namen meiner Frau geführt werden. Bereits nach zwei Klagen wurde klar, dass die Klage nur in meinem Namen gültig ist. Zwei Klagen wurden abgewiesen.
Durch die falsche Klage im Namen meiner Frau sind mir zwei Erstattungen der Krankenkasse entgangen, weiterhin sind mir mehrfach Gerichtskosten entstanden die wegen der falschen Klage nicht nötig waren. Ein Anwalt sollte Wissen in welchem Namen er für mich Klagen muss!
Hierdurch sind mir Kosten von vielen hundert Euro entstanden. H. Wicher ist nicht bereit mir die Kosten die durch sein Fehlverhalten entstanden sind zu erstatten.
Nie wieder!!!!
Wir sind überrascht, dass wir nach 6 erfolgreich geführten Klagen gegen rechtswidrige Beihilfebescheide BVO der zuständigen Beamtenkrankenkasse und für Sie positiven Aufhebungsurteilen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Augsburg mit einem Stern bewertet werden. Unberücksichtigt geblieben ist bei Ihrer Rechnung zudem das zukünftige Einsparpotential ihrer Frau von mehr als 30.000 EUR Behandlungskosten, wie selbst angemerkt. Trotzdem besten Dank, frohe Weihnachten und weiter einen guten Rutsch auf diesem Weg.