Bewertungen von Florian Wiemann LL.M. Eur.

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Bewertungen

MM

von M. M. am 18.02.2024 um 14:43 Uhr

Verträge IT-Leistungen
IT-Recht
Zuerst hat sich Herr RA Wiemann ein genaues Bild über den sehr komplexen Sachverhalt gemacht. Er hat unseren Fall sehr gewissenhaft auseinandergenommen und sich eine entsprechende Strategie überlegt. Für ihn stand im Vordergrund eine schnelle Lösung zu erziehen und die entstandenen Kosten zu minimieren. Er ist sehr kompetent, zuverlässig, gründlich und weitsichtig. Es ihn gelungen das Prozesskostenrisiko zu vermeiden.
Herzlichen Dank für Ihr offenes Feedback! Da Ihr Geschäftspartner seine Leistungen über Search-Enginge-Advertising (SEA) sowie Shop- & Projektmanagement völlig intransparent abrechnete, war u.a. eine genaue Analyse der zugundliegenden Vertragsbedingungen und Zeitnachweise notwendig. So konnte eine bessere Einschätzung Ihrer Gegenrechte und letztlich eine ganz erhebliche Reduzierung der geltend gemachten Forderungen erzielt werden.
ES

von E. S. am 13.02.2024 um 10:33 Uhr

IT-Vertragsrecht / Internationaler Software-Hersteller
IT-Recht
Ich habe das Vergnügen, Herrn Wiemann seit über fünf Jahren im Bereich Internationales IT-Vertragsrecht zu kennen und mit ihm erfolgreich zusammengearbeitet zu haben. Seine Arbeitsethik ist beeindruckend; er agiert stets solide, zuverlässig und mit bemerkenswerter Schnelligkeit. In Vertragsverhandlungen beweist er sich als ein ruhender Pol, der stets den Überblick behält und zu einer konstruktiven Lösung beiträgt. Im Namen der Infor Deutschland GmbH, Düsseldorf, freue ich mich nicht nur auf die weitere Zusammenarbeit mit Herrn Wiemann, sondern auch mit seiner Kanzlei. Seine Expertise und Professionalität sind von unschätzbarem Wert für unser Unternehmen.
Für diese außerordentlich positive Bewertung bedanke ich mich. Ich schätze die Zusammenarbeit sehr und freue mich, wenn ich Sie weiterhin unterstützen kann.
AW

von A. W. am 26.01.2024 um 17:25 Uhr

Vertrag Übertragung aller Rechte Nutzung einer Software
IT-Recht
Wir als Software Hersteller wollten die kompletten Nutzungsrechte einer Software erwerben, damit wir diese weitervertreiben können. Herr Wiemann hat uns sehr kompetent bei der Erstellung der Verträge unterstützt. Die Herausforderung bei diesem Vertrag war das Aspekte aus IT-Recht und Wirtschaftsrecht gefragt waren. Sehr hilfreich war das Herr Wiemann die *IT-Sprache* komplett versteht und sehr tief im Lizenz Recht aufgestellt (z. B. OpenSource Software) ist. Neben den extrem guten rechtlichen Kenntnissen im IT-Bereich macht seine sympathische offene Art die Gespräche sehr angenehm. Als wir in den letzten Zügen der Vertragsverhandlung standen, hat Herr Wiemann sich sehr flexibel gezeigt und auch außerhalb der Kanzleizeiten reagiert. Das hatte er selber angeboten, weil er wusste das wir in den letzten Feinheiten steckten. Kurzum ich kann Herrn Wiemann nur empfehlen
Vielen Dank, für das positive Feedback und die angenehme Zusammenarbeit! Neben der vollständigen Übertragung der Software bedurfte es in Ihrem Fall auch der Übertragung von Schutzrechten (Wortmarke, Wort-Bild-Marke, geschäftliche Kennzeichen). Für den Vertrieb und die Weiterentwicklung des Produktes wünsche ich viel Erfolg!
CD

von C. D. am 03.11.2023 um 11:51 Uhr

Großartige Beratung durch Florian Wiemann im Datenschutzdschungel
IT-Recht
Als Soloselbstständige muss ich mich um (fast) alles selbst kümmern. Beim Thema Datenschutz bin ich schnell an meine Grenzen gestoßen. Florian Wiemann ist ein sehr kompetenter, geduldiger und freundlicher Rechtsberater. Da ich für meine Auftraggeber recht umfangreiche Verträge abschließen und datenschutzrechtliche Bestimmungen erfüllen und entsprechende Vorkehrungen treffen muss (von Rahmenvertrag über Identifikation der erforderlichen AVVs bis zur Berücksichtigung der Unter-Unterauftragnehmer), brauchte es den erforderlichen Weitblick und enorme Datenschutzexpertise. Ich kann Florian Wiemann nur wärmstens empfehlen und würde ihn jederzeit wieder beauftragen. Vielen Dank!
Für diese außerordentlich positive Bewertung bedanke ich mich. Im Hinblick auf Ihre Dienstleistungen war eine rechtliche und unternehmerische Risikobewertung notwendig vor dem Hintergrund der weitreichenden vertraglichen Anforderungen Ihres Auftraggebers und dem geringen Verhandlungsspielraum, z.B. bei Nutzungsrechten oder technischen Standards. Gleiches gilt für die Vorgaben in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Maßgabe der DSGVO, wobei die Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs) individuell an Ihre Datenverarbeitungsprozesse anzupassen waren.
EO

von E. O. am 19.10.2023 um 13:41 Uhr

Internationales Vertragsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Ich fühlte mich bei Herr Wiemann von Anfang an sehr gut aufgehoben. Auch wenn mein Sachverhalt sehr komplex und internationale Ausrichtung hatte, widmete sich Herr Wiemann meinen Fragen und Anliegen stets mit Geduld und Sorgfalt. Ich kann die Leistungen vollumfänglich Empfehlen und werde mich auch in Zukunft gerne an die Kanzlei bei Vertrags- und Rechtsfragen wenden.
Vielen Dank für Ihr positives Feedback. Ihr Fall betraf die Zusammenarbeit mit einer US-Universität und Dienstleistungen zur Harmonisierung von Gesundheitsdaten. Bei der rechtlichen Risikoanalyse musste besonderes Augenmerk auf Ihr geistiges Eigentum am Quellcode, auf Haftungsfallen sowie auf ausreichenden Schutz durch eine Haftpflichtversicherung gelegt werden.
CD

von C. D. am 06.07.2023 um 11:14 Uhr

Super professionelle Datenschutzerklärung
IT-Recht
Florian Wiemann hat mich sehr kompetent und souverän beim Website-Check unterstützt. Ich bin sehr froh, dass ich das gesamte Thema der DSGVO-Konformität und die auf meine Bedürfnisse und Website zugeschnittene Datenschutzerklärung vertrauensvoll in seine Hände legen konnte. Denn den ganzen kostenlosen Generatoren traue ich persönlich nicht. Ich kann die freundliche und professionelle Zusammenarbeit mit Florian Wiemann uneingeschränkt weiterempfehlen!
Vielen Dank für das positive Feedback! Analysedienste (wie z.B. Google Analytics), nicht erforderliche Cookies sowie Social-Media-Plugins sind in der Praxis weit verbreitet, deren Einsatz muss jedoch die gesetzlichen Anforderungen aus DSGVO, TTDSG etc. erfüllen. Sie haben sich mit Ihrem Internetauftritt für eine einfache und voll rechtskonforme Umsetzung entschieden.
JS

von J. S. am 20.03.2023 um 09:52 Uhr

Vergleich
IT-Recht
Sehr gute und sorgfältige Beratung, besonders schnelle Reaktionszeiten.
Vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung. Ihre Forderungen aus dem IT-Projekt zur Implementierung eines Staperleitsystems konnten erfolgreich geklärt und in einer Vergleichsvereinbarung dokumentiert werden.
AN

von A. N. am 06.03.2023 um 09:41 Uhr

Vertragswesen - IT Dienstleistungen
IT-Recht
Florian Wiemann ist seit Jahren für unser Unternehmen tätig und hat uns bei der Vertragsgestaltung und den Vertragstexten für die Softwareimplementierung bei einem internationalen Unternehmen mit Hauptsitz ausserhalb von Deutschland sehr kompetent beraten und unterstützt. Die Vertragsverhandlungen konnten durch die gute Vorbereitung in kurzer Zeit abgeschlossen werden. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!
Ich freue mich über Ihre positive Rückmeldung! Neben den "klassischen" Vertragsthemen bei der Einführung von Cloudsoftware gab es in Ihrem Fall eine Vielzahl von Spezialthemen zu beachten, wie die Erteilung einer Erfüllungsgarantie, internationaler Datentransfer und ein Target-Pricing-Modell.
JJ

von J. J. am 14.07.2022 um 12:27 Uhr

Top Anwaltsleistung mit tiefgreifendem fachspezifischem Wissen
IT-Recht
Alle Interaktionen verlaufen stets hoch effizient und die Resultate sprechen für sich. Wir sind sehr zufrieden!
Danke für die fünf Sterne! Der zu verhandlende Dienstleistungsvertrag betraf die Einführung eines ERP Systems in der Cloud, um die veraltete und fragmentierte IT-Umgebung weltweit zu ersetzen.
MT

von M. T. am 08.06.2022 um 11:44 Uhr

Kompetenz bis zum letzten Punkt und Komma
Wirtschaftsrecht
Florian Wiemann ist seit Jahren als externer Rechtsberater für unser Unternehmen tätig und unterstützt bei Verhandlungen und Vertragstexten mit unseren internationalen Kunden mit Sitz der Geschäftsführung in Deutschland. Gerade erst kürzlich hat mich Hr. Wiemann über Monate bei den Verhandlungen mit einem großen Deutschen Lebensmittelhändler nicht nur begleitet sondern aktiv unterstützt und dabei einen wesentlichen Beitrag zum erfolgreichen Abschluss geleistet. Dies sowohl bei rein formal vertraglichen Themen, als auch bei Sicherheits IT Richtlinien, Auftragsdatenvereinbarungsformularen und den Data Protection Dokumenten nach neuestem EU Recht. Hr. Wiemann wird intern und extern über alle Maße geschätzt und sowohl auf Grund seiner Kompetenz als auch seines sympathischen Wesens nur zu gerne bei derartigen Themen zur Unterstützung herangezogen.
Ich bedanke mich sehr herzlich für die gute Bewertung und freue mich auf weitere Zusammenarbeit. Eine Besonderheit Ihres Falles bestand darin, dass Ihre Managed Services nicht nur Leistungen für eine Software-Installation in der Multi Tenant Cloud umfassen, sondern ein Softwaremodul auch in einer Single Tenant Cloud betrieben wird und zusätzliche Regelungen für das Hosting gefunden werden mussten.