10 Fehler die man bei einer Trennung und Scheidung vermeiden sollte

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Einleitung

Bei einer Trennung oder Scheidung gibt es bestimmte Aspekte, die man beachten sollte, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und schnell wieder ein unbeschwertes Leben zu führen. Dieser Beitrag versucht zehn Fehler aufzuzeigen, die vermieden werden sollten, um zufriedenstellende Resultate zu erhalten.

Dabei kann dieser Beitrag nicht auf alle erdenklichen Besonderheiten etwaiger Einzelfälle eingehen und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt in Zweifelsfällen keinesfalls das Aufsuchen eines Rechtsanwalts, um eine umfassende Rechtsberatung im Einzelfall zu erhalten.



Überblick über die 10 Fehler:

  • Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder austragen
  • Falsche Vereinbarungen abschließen
  • Einen „gemeinsamen“ Anwalt beauftragen
  • Vermögen und Schulden nicht realistisch einschätzen
  • Gemeinsame Konten leerräumen
  • Das eigene Vermögen verschleudern
  • Eigenmächtig Wohnungsgegenstände wegschaffen
  • Finanzielle Auswirkungen unterschätzen
  • Sich von Freunden und Familie entfremden
  • Alle Streitigkeiten vor Gericht bringen


Die 10 Fehler im Einzelnen:

1. Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder austragen

Es ist zwar von großer Bedeutung, dass die Anliegen und Emotionen der Kinder bei einer Trennung oder Scheidung angemessen berücksichtigt werden. Dennoch sollten die Kinder niemals in den direkten Elternkonflikt oder gar den Entscheidungsprozess einbezogen werden und keinesfalls dürfen Kinder als Druckmittel gegen den anderen Ehegatten eingesetzt werden. Es sollten zwar die Belange der Kinder in den Entscheidungsprozess einbezogen werden, aber nicht die Kinder selbst. Es sollte tunlichst vermieden werden, die Kinder selbst in Streitigkeiten zwischen den Eltern einzubeziehen oder gar auf dem Rücken der Kinder Druck auf den anderen Ehegatten aufzubauen.

2. Falsche Vereinbarungen abschließen

Während der Ehe – also genauer gesagt bis zur Rechtskraft der Scheidung – können Ehegatten gewisse Angelegenheiten durch einen Ehevertrag regeln. Ein solcher Ehevertrag muss aber, damit er wirksam und durchsetzbar ist, notariell beurkundet werden. In allen Bereichen, in denen das Gesetz daher einen Ehevertag vorschreibt, schreibt es auch die notarielle Beurkundung vor. Hierrunter fallen vor allem Regelungen zum Güterstand, wie zum Beispiel zum Zugewinnausgleich oder zum Versorgungsausgleich. Bis zur Rechtskraft der Scheidung können Vereinbarungen hierüber daher nur durch notarielle Beurkundung wirksam getroffen werden. Es ist daher ratsam, ohne rechtliche Beratung keine Vereinbarungen mit dem anderen Ehepartner zu treffen, die dann nicht eingehalten werden müssen, da diese mangels notarieller Beurkundung unwirksam und damit „falsch“ sind.

3. Einen „gemeinsamen“ Anwalt beauftragen

Viele Ehepaare unterliegen dem Irrglauben, dass man sich zur Scheidung eines gemeinsamen Rechtsanwalts bedienen könne. Von Gesetzes wegen ist der Rechtsanwalt immer parteiischer Interessenvertreter. Zu Anfangs mag es zwar vielleicht so aussehen, als hätten beide Ehegatten dasselbe Interesse. Sollte sich dies jedoch im Laufe der Trennung oder Scheidung ändern, wäre der Rechtsanwalt von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, beide Ehegatten fortan nicht mehr zu vertreten. In diesem Fall müssten sich dann also beide Ehegatten einen anderen Rechtsanwalt suchen. Dies gilt es zu vermeiden. Zwar ist es möglich, dass bei einer gerichtlichen Scheidung lediglich ein Anwalt beauftragt wird, da nur der Scheidungsantrag selbst von einem Rechtsanwalt gestellt werden muss; hingegen aber nicht die Zustimmung zu dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten. In diesem Fall ist aber der Rechtsanwalt nur im Auftrag eines Ehegatten tätig, wohingegen der andere Ehegatte sich selbst vertritt. So bleibt der Rechtsanwalt parteiischer Interessenvertreter des einen Ehegatten und eine sogenannte Interessenkollision kann vermieden werden.

4. Vermögen und Schulden nicht realistisch einschätzen

Es kann von essenzieller Bedeutung sein, eine realistische Bewertung von Vermögenswerten und finanziellen Verpflichtungen vorzunehmen, um eine gerechte Verhandlung zu fördern. Wichtig ist, ein präzises Verständnis davon zu haben, welche finanziellen Mittel und Verpflichtungen vorhanden sind, um ein Verhandlungsergebnis zu erzielen, welches für beide Seiten fair ist. Ein weiterer vermeidbarer Fehler kann es daher sein, von unrealistischen Vermögensverhältnissen auszugehen. Hierbei kann unter Umständen auch rechtlicher Rat aufschlussreich sein.

5. Gemeinsame Konten leerräumen

Das Guthaben des gemeinsamen Giro- oder Sparkontos oder auch des gemeinschaftlichen Bausparkontos steht den jeweiligen Kontoinhabern nach § 430 BGB grundsätzlich zu gleichen Teilen zu. Somit ist bei einer Trennung oder Scheidung dieses Guthaben grundsätzlich zwischen den Ehegatten hälftig aufzuteilen. Hebt ein Ehegatte mehr ab, als die Ihnen zustehende Hälfte von einem Gemeinschaftskonto, ist dieser für den Betrag, der die Hälfte übersteigt, dem anderen Ehegatten ausgleichspflichtig. Dieser Ehegatte muss diesen Betrag also an den anderen Ehegatten zurückzahlen; unabhängig davon, ob dieser Betrag noch liquide ist oder nicht. Diese Ausgleichspflicht gilt es zu meiden, indem keine eigenmächtigen Abhebungen vom Gemeinschaftskonto vorgenommen werden oder vor einer etwaigen Abhebung eine schriftliche (zu Beweiszwecken) Zustimmung des anderen Ehegatten eingeholt wird.

6. Das eigene Vermögen verschleudern

Sofern Ehegatten keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so dass die Vermögensvermehrung, die während der Ehe eingetreten ist, über den Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten auszugleichen ist. Eine Verschwendung von Vermögen, selbst wenn es das eigene Vermögen ist, führt aber dann dazu, dass der Wert des verschwendeten Vermögens nach § 1375 Abs. 2 Nr. 2 BGB dem Endvermögen hinzugerechnet wird. Daher wird dieses verschwendete Vermögen, obwohl es bereits weg ist, noch bei dem Zugewinnausgleich als ausgleichspflichtig betrachtet. Dies stellt eine doppelte „Bestrafung“ dar, da einerseits der Zugewinnausgleichsanspruch des anderen Ehegatten höher wird und man diesen höheren Ausgleich zudem aus Vermögen zu bestreiten hat, welches gar nicht mehr vorhanden ist. Ein Verschleudern des eigenen Vermögens nach der Trennung sollte daher auf jeden Fall vermieden werden.

7. Eigenmächtig Wohnungsgegenstände wegschaffen

Es kann zwar jeder Ehegatte die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände vom anderen herausverlangen. Jedoch ist selbst der Eigentümer der Haushaltsgegenstände dazu verpflichtet, diese Gegenstände dem anderen Ehegatten zu dessen Gebrauch zu überlassen, sofern dieser Ehegatte diese zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt. Nimmt der ausziehende Ehegatte daher mehr mit als dessen Notbedarf – Notbedarf ist das, was zwingend zum Leben benötigt wird –, führt dies nicht selten zu langwierigen und kostenpflichtigen gerichtlichen Auseinandersetzungen darüber, welcher Ehegatte die Haushaltsgegenstände letztlich erhält. Auch können etwaige Schadensersatzansprüche die Folge sein, wenn aufgrund der Mitnahme ein Schaden entstanden ist. Es ist daher ratsam, entweder eine schriftliche Verständigung mit dem anderen Ehegatten zu treffen, welche Gegenstände mitgenommen werden dürfen, oder alternativ bis zu einer endgültigen Klärung lediglich mit Augenmaß den Notbedarf mitzunehmen.

8. Finanzielle Auswirkungen unterschätzen

Weiter ist es wesentlich, sich frühzeitig über die finanziellen Konsequenzen einer Trennung oder Scheidung, einschließlich Anwalts- und Gerichtsgebühren, als auch möglichen Unterstützungsaufwendungen, zu informieren, um geeignete Vorkehrungen zu treffen. Sowohl Trennungen als auch Scheidungen sind zumeist eine erhebliche finanzielle Herausforderung, da in der Regel während einer intakten Ehe mit einer Kostenteilung durch beide Ehegatten kalkuliert wurde, diese aber dann wegfällt. Daher gilt es den Fehler, die finanziellen Auswirkungen einer Trennung und Scheidung nicht oder zu spät zu berücksichtigen, zu vermeiden.

9. Sich von Freunden und Familie entfremden

Des Weiteren ist es essenziell, sich in schwierigen Zeiten der Unterstützung seiner Freunde und Familie zu versichern. Man sollte die Verbindung zu ihnen behalten und sich ihren Rat und ihre Unterstützung holen. Denn Freunde und Familie überdauern (in der Regel) den Trennungs- oder Scheidungsprozess. Es ist daher zu bedenken, dass unter Umständen auch nach diesem Prozess ein Bedürfnis nach Kontakt zu Freunden oder Familie besteht. Außerdem kann in manchen Situationen gerade familiärer oder freundschaftlicher Beistand sprichwörtlich Berge versetzen. Es sollte daher unterlassen werden, sich von Freunden und der Familie zu entfremden.

10. Alle Streitigkeiten vor Gericht bringen

Eine Mediation kann eine wertvolle Alternative zu einem gerichtlichen Verfahren sein. Zwar kann die Scheidung selbst nur durch ein Gericht vorgenommen werden. Etwaige andere Streitigkeiten können aber unter Umständen durch eine Mediation gelöst werden. Bei der Mediation hilft ein neutraler Dritter – der Mediator – dabei, eine Lösung zu finden, die für beide Parteien akzeptabel ist. Es ist wichtig, sich über diese Option im Klaren zu sein und sie in Betracht zu ziehen, da sie oft eine schnellere und kosteneffizientere Lösung bietet als der gerichtliche Weg. Auch wenn die Mediation keine Allzwecklösung sein kann, gilt es dennoch, diesen Weg zumindest in Erwägung zu ziehen.

Fazit

Es ist unerlässlich, jede Trennung oder Scheidung als einzigartig zu betrachten. Daher ist es in der Regel sinnvoll frühzeitig einen Fachmann zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden und ein optimales Ergebnis erzielt wird.

Durch das Vermeiden der obengenannten Fehler kann es aber oft vermieden werden, dass man mit den Folgen unzufrieden ist. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Vermittler einzuschalten, um eine Lösung zu finden, welche für beide Beteiligten annehmbar ist, um Kosten und Zeit zu sparen. Es ist unerlässlich, allen Optionen Aufmerksamkeit zu schenken und sich eingehend beraten zu lassen, bevor man eine Entscheidung trifft.

Eine weitere wichtige Anmerkung ist, dass es wichtig ist, offen und ehrlich zu kommunizieren; nicht nur mit dem jeweiligen Rechtsbeistand. Eine Trennung oder Scheidung kann sehr emotional sein und es kann schwierig sein, sich auf vernünftige Weise mit dem Partner zu unterhalten. Eine offene und ehrliche Kommunikation kann aber manchmal dazu führen, dass man alle Aspekte berücksichtigt und dass auf eine schnelle und faire Lösung hingearbeitet wird.

Foto(s): https://pixabay.com/de/vectors/scheidung-eltern-kind-menschen-156444/

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