5 Tipps für eine harmonische Scheidung

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TIPP 1: Stellen Sie die Weichen zu Beginn der Trennung

Sie wissen, dass vor der Scheidung das Trennungsjahr kommt. Vermeiden Sie, dass es schon zu Beginn hoch her geht. Wer bei dem Auszug die Wohnung leerräumt, die Konten plündert und alle Papiere mitnimmt, schließt jede Tür für eine einvernehmliche Scheidung. Am besten informieren Sie sich schon vor der Trennung, was an Vermögen und Schulden da ist, wer genau wieviel verdient. Machen Sie Kopien oder Scans, aber entfernen Sie nicht einfach Ordner. Sagen Sie transparent und offen, dass Sie sich trennen möchten. Überlegen Sie sich schon Ihre Reaktion, wenn Sie vermuten, dass der Partner auf diese Ankündigung unangemessen reagieren wird. Sie können zum Beispiel den Raum verlassen mit der Aussicht, dass man die Details klären kann, wenn er/sie sich wieder beruhigt hat. Sich aus der Situation kurz zurückzuziehen, ist immer besser als unbedachte verbale Entgleisungen mit Drohungen nach dem Motto "Du siehst keinen Cent" oder ähnliches. 

TIPP 2: Nach dem Auszug Details klären

Manchmal können offene Punkte wie Unterhalt, Vermögensfragen etc. nicht sofort geklärt werden. Bedenken Sie, dass der Partner erst noch die Information verdauen muss, dass nun die Trennung da ist. Derjenige, der sich trennt, ist gedanklich bereits viele Runden weiter. Klären Sie als erstes die räumliche Trennung (wer zieht aus?), nur sehr selten stellt sich dauerhaft einer quer. Wenn nun die tatsächliche Trennung da ist, kann man mit ein wenig Abstand deutlich besser Unterhaltsfragen und Vermögensaspekte einvernehmlich klären.

TIPP 3: Informieren Sie sich über Ihre Rechte, aber auch über Ihre Pflichten

Spätestens jetzt sollten Sie sich bei einem Scheidungsanwalt ein ausführliches Beratungsgespräch gönnen, was geht und was nicht. Hier soll es im Idealfall nicht darum gehen, den "Gegner" sofort anwaltlich anzuschreiben und zum Beispiel Unterhalt einzufordern. Wenn Sie für den Anwalt für die Beratung Informationen über Ihr Nettoeinkommen und das Ihres Mannes/Ihrer Frau parat haben und zudem eine Übersicht der Vermögensverhältnisse (Immobilien, Wertpapiere, Ersparnisse etc.) mitbringen, kann der Anwalt im Gespräch ohne großes Wühlen in Unterlagen sehr gut überschlagen, wo die Reise Richtung Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung hingeht. Er wird mit Ihnen eine Strategie besprechen, ob Sie zum Beispiel schnell die Scheidung einleiten oder noch warten sollten, mit welcher Argumentation Sie ein Gespräch über die Unterhaltsfrage oder die Vermögensaufteilung suchen. Es lohnt sich immer, sich anwaltlich zu informieren, um in der Lage zu sein, ein gutes Gespräch über die offenen Punkten in Augenhöhe zu klären. Es ist aber nicht nur wichtig, zu wissen, was einem zusteht. Genau so wichtig ist die Kenntnis, wieviel ich zum Beispiel an Unterhalt zahlen muss oder welche Vermögenswerte dem anderen zustehen. Es ist sehr ärgerlich, wenn Mauern beim Unterhalt oder in der der Auskunft in Unkenntnis über die Sach- und Rechtslage den anderen geradezu zwingt, zum Beispiel den Unterhalt einzuklagen.

TIPP 4: Verhandeln und einigen Sie sich

Jetzt ist etwas Fingerspitzengefühl gefragt. Einerseits macht alles, was Sie selbst mit Ihrem Mann/Ihrer Frau klären, die Scheidung nachher einfacher und preiswerter. Andererseits wollen Sie auch nicht zu sehr auf Ansprüche verzichten. Wenn Ihr Partner Ihnen ein Angebot gemacht hat, wie man die offenen Punkte klären kann, dann fragen Sie noch einmal bei Ihrem Scheidungsanwalt nach, ob er die Lösung für sinnvoll hält. Wohlgemerkt, im Idealfall ist er noch nicht nach außen in Erscheinung getreten. Erst wenn Sie allein nicht weiterkommen bzw. ein Verhandeln mit Ihrem Ehemann/Ihrer Ehefrau nicht mehr konfliktfrei möglich ist, kann der Anwalt "in den Ring steigen". Eine Einigung könnten Sie zum Beispiel in einem notariellen Vertrag festschreiben lassen. Man kann eine Einigung über die Folgesachen auch im Scheidungsverfahren bei Gericht protokollieren.

TIPP 5: Der Besserverdienende sollte schnell die Scheidung einleiten

Das Trennungsjahr ist um, im Idealfall haben Sie Folgesachen wie Unterhalt und Vermögensfragen soweit geklärt. Jetzt sollte der besserverdienende Ehepartner nicht zögern, die Scheidung einzuleiten, wenn eine Versöhnung nicht mehr in Betracht kommt. Zum einen läuft ein etwaiger Trennungsunterhalt für den Ehegatten bis Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses. Zum anderen wird mit der Scheidung automatisch der Rentenausgleich, genannt Versorgungsausgleich, durchgeführt. Je später Sie die Scheidung auf den Weg bringen, desto länger ist die Ehezeit. Das heißt, es fließt länger Trennungsunterhalt und der Ehepartner bekommt mehr von Ihren Rentenanwartschaften gutgeschrieben. 


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