80.000 Euro Schadensersatz - Audi zu Rücknahme eines Porsche Cayenne 4.2l verurteilt

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Es steht inzwischen außer Frage, dass auch die von der Audi AG entwickelten und produzierten 8-Zylinder-Dieselmotoren vom Abgasskandal betroffen sind. Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamts zufolge, konnte dieses bereits 2018 an verschiedenen Fahrzeugen der Audi und Porsche AG mit 4,2l-Dieselmotor und Euro 6-Abgasnorm unzulässige Abschalteinrichtungen feststellen.

Im jüngsten erfolgreich von uns geführten Verfahren im Abgasskandal ging es um einen Porsche Cayenne S mit genau diesem 4,2l-Dieselmotor und Euro 6-Zulassungsnorm. Das OLG Köln verurteilte die Audi AG mit Urteil vom 27.08.2021 (Az.: 19 U 107/20) zur Rücknahme des Fahrzeugs sowie zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von ca. € 80.300,- an den Kläger. Gekauft hatte dieser das Fahrzeug im Jahr 2015 für ca. € 106.000,-. Bis zum Tage der Gerichtsverhandlung legte er mit dem Fahrzeug knapp 73.000 Kilometer zurück.

Nicht Porsche, sondern Audi haftet für den Verbau unzulässiger Abschalteinrichtungen

Der Kläger richtete seine Ansprüche zunächst nur gegen die Porsche AG, denn – so sollte man jedenfalls meinen – „wo Porsche drauf steht, ist auch Porsche drin“. Im Laufe des Verfahrens wurde jedoch zusätzlich noch die Audi AG in die Pflicht genommen, denn diese - und nicht etwa die Porsche AG - habe den Motor schließlich entwickelt und gebaut, hieß es in den Schriftsätzen des Stuttgarter Autobauers. Daher verurteilte das Landgericht Köln zunächst sowohl die Audi AG als auch die Porsche AG (als sog. „Gesamtschuldner“) zur Rücknahme des Wagens sowie Rückzahlung des Kaufpreises an den Kläger.

Vor dem Oberlandesgericht Köln übernahm die Audi AG nun jedoch die Verantwortung. Das Resultat: Audi - und eben nicht Porsche - zahlt dem Kläger Schadensersatz in Höhe von ca. € 80.300,- und muss das manipulierte Fahrzeug zurücknehmen.

Audi AG bereits in mehreren Verfahren zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt

Dass die Audi AG für die Manipulationen an den von ihr entwickelten und produzierten 4,2l-Dieselmotoren haftet, haben bereits zwei weitere Urteile des Landgerichts Karlsruhe und sowie des Oberlandesgerichts Hamm ergeben. In beiden Fällen war es ebenfalls die Kanzlei Rogert & Ulbrich, welche die Urteile erstreiten konnte.

Was beide Verfahren gemeinsam hatten: Die Audi AG wurde zur Rücknahme eines Audi A8 mit einem 4,2l-Motor verurteilt. Vor dem LG Karlsruhe bekam der Kläger für den Wagen Schadensersatz in Höhe von ca. € 33.200,- zugesprochen. Gekostet hatte diesen das Auto etwa dreieinhalb Jahre zuvor knapp € 57.000,-. Das OLG Hamm war bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung großzügiger und ging von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus, sodass der Kläger mit Urteil noch rund € 35.350,- für sein im März 2012 für € 46.200,- gekauftes Fahrzeug zugesprochen bekam (OLG Hamm vom 14.10.2020, Az. I-8 U 35/20; LG Karlsruhe vom 09.04.2021, Az. 21 O 156/20).

In allen Fällen bejahten die Gerichte eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung der Käufer durch die Audi AG. Es komme schließlich darauf an, dass die Motoren mit einer Software ausgestattet worden sind, ohne die die Fahrzeuge weit von einer Eingliederung in die Schadstoffklasse EURO6 entfernt gewesen wären, so die Gerichte. Die Verantwortlichen handelten dabei zum Zwecke der Profitoptimierung. Die dafür bewusst gewählte Art und Weise von Gewinnerzielung begründet eine besondere Verwerflichkeit und somit Schadensersatzansprüche für Käufer dieser Fahrzeuge.

Über Rogert & Ulbrich  

Die seit 2007 bestehende Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich kämpft bundesweit auf Seiten der Verbraucher gegen Großkonzerne.   

Seit Beginn des Diesel-Abgasskandals im Jahr 2015 setzen sich die Verbraucheranwälte für die Rechte geschädigter Dieselfahrer ein. Dabei verhilft das Anwaltsteam der Kanzlei betrogenen Kunden nicht nur zu Schadensersatz, sondern leistet darüber hinaus einen wertvollen Beitrag für den Schutz der Umwelt und zur Senkung von Emissionen. Die Kanzlei steht für eine nachhaltige Arbeitsweise, arbeitet papierlos und bietet Mitarbeitenden Elektrofirmenwagen an. Dank automatisierter Abläufe steht R&U als sog. Legaltech-Kanzlei für erstklassige Beratung und professionelle Betreuung während des gesamten Verfahrens.   

Es ist den Verbraucherschützern gelungen, für inzwischen mehr als 25.000 Mandanten Schadensersatz in Millionenhöhe zu erzielen. Die kanzleieigene Datenbank umfasst sämtliche Angaben manipulierter Fahrzeuge in Verknüpfung mit erstrittenen Urteilen und ermöglicht den Rechtsexperten die Identifikation der optimalen Klagestrategie mit den bestmöglichen Erfolgsaussichten.  

2020 gelingt den geschäftsführenden Partnern Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich in Kooperation mit weiteren Experten außerdem der erfolgreiche Abschluss der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Es konnte ein Vergleich von über 830 Mio. Euro für ca. 260.000 betrogene VW-Kunden erzielt werden – ein bislang einzigartiger Erfolg der deutschen Rechtsgeschichte.   

Für FOCUS-Online beleuchtet Dr. Marco Rogert als Rechtsexperte seit 2016 nicht nur die Komplexität des Abgasskandals.   


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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