A K T U E L L E S zum R E I S E R E C H T

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                                                        Reisemangel bei Ungeziefer im Hotel:


Rund 300 Stiche bzw. Bisse am Körper von Ungeziefer - wahrscheinlich Flöhe - in der Bettmatratze während einer zweiwöchigen Pauschalreise in Kuba zu einem Gesamtpreis von 5.448,00 € begründen Minderungsansprüche, Schadensersatz wegen vertanen Urlaub und Schmerzensgeldansprüche in Höhe von insgesamt 6.000,00 € ( OLG Celle, 11. Senat, Beschluss vom 19.05.2020, 11 U 20/20 )..

Die Anwesenheit von Ungeziefer im Hotelzimmer kann einen Reisemangel nur dann begründen, wenn dieses UNgeziefer trotz der klimatischen Gegebenheiten des Urlaubsorts und landtypischen Qualitätsstandards aufgrund der üblichen Hygienemassnahmen dort nicht sein dürfte ( OLG München, Urteil vom 11.06.2018 - 21 U 3122/17, BeckRS 2018, 10900 ).


Anmerkung: Grundsätzlich braucht ein Reisender das gehäufte Auftreten von Käfern oder Insekten, oder ähnlichem nicht hinnehmen. Insofern entlastet den Reiseveranstalter der Hinweis auf die Landesüblichkeit nicht. Diese Grundsätze gelten jedoch nur dann, wenn eine übermäßige beeinträchtigung des Reisenden infolge eines gehäuften Auftretens von Insekten oder ähnlichem vorliegt ( Beispiele: AG Düsseldorf NJW-RR 2009, 929 - Ameisenplage; OLG Düsseldor VuR 1992, 22 - Raupenplage ). 

Die Belästigung durch vereinzelt auftretende Insekten liegt im Rahmen dessen, was ein durchschnittlicher Reisender im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos erwarten muß ( Beispiele: LG Frankfurt a.M. NJW-RR 1993, 1146 - einzelner Skorpion im Ferienhaus am Gardasee; OLG Düseldorf NJW-RR 1993, 315 - Mücken/Stechfliegen; LG Frankfurt a.M. NJW  - RR 1992, 630 - drei Geckos und eine Kakerlak auf Hawai; siehe MüKoBGB/Tonner § 651c a.F. BGB Rn. 55,56 ). Erfreulich: Nicht erdulden müssen Reisende eine Ratte im Zimmer ( OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 377 ). 

Für den Fall, dass Sie eine Reisepreisminderung, Schadensersatz wenen vertanen Urlaub oder Schmerzensgeld wegen Ungeziefer im Hotel geltend machen wollen, stehen wir Ihnen gerne fzü eine Beratung zur Verfügung. 

Seit meinem Studium beschäftige ich mich mit Problemen aus dem Reiserecht.


Manuela Schwennen

Rechtsanwältin



   


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