Abfindung – Wann steht sie einem Arbeitnehmer zu?

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Das Wichtigste zuerst: In Deutschland haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Darunter versteht man eine einmalige Leistung des Arbeitgebers, die den ehemaligen Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes entschädigen soll. Die Zahlung erfolgt nicht automatisch, allerdings erhalten Arbeitnehmer in vielen Fällen trotzdem eine Abfindung. Welche das sind, zeigt dieser Rechtstipp.

Regelung in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag

Für Arbeitgeber besteht in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat die Möglichkeit, in einer Betriebsvereinbarung Regelungen zur Zahlung einer Abfindung zu treffen. Ebenso können in einem Tarifvertrag solche Regelungen enthalten sein. In beiden Fällen greifen diese Regelungen nur dann, wenn die Arbeitnehmer entweder dem Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung unterfallen oder wenn auf sie ein Tarifvertrag Anwendung findet.

Regelung in einem Sozialplan

Wird ein Betrieb i. S. d. § 111 S. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geändert, beispielsweise wegen einer Stilllegung oder einer räumlichen Verlegung, so kann für die aus diesen Gründen entlassenen Arbeitnehmer ein Anspruch auf Abfindung in einem Sozialplan niedergeschrieben sein.

Anspruch aus § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Explizit genannt ist die Zahlung einer Abfindung in § 1a KSchG. Hier ist geregelt, dass ein Arbeitnehmer dann eine Abfindung erhält, wenn er eine Kündigung aus betrieblichen Gründen i. S. d. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG erhalten hat und zusätzlich während der möglichen Klagefrist keine Kündigungsschutzklage gem. § 4 KSchG gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber einreicht.

Zahlung nach gerichtlichem Vergleich

Reicht ein Arbeitnehmer nach seiner Kündigung beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage ein, so entsteht allein dadurch noch kein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Eine solche wird meist dann gezahlt, wenn sich die beiden Parteien vor Gericht auf einen Vergleich geeinigt haben. Dieser sieht häufig so aus, dass das Arbeitsverhältnis als beendet angesehen wird und der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält.

Anspruch nach Auflösungsurteil

Ein ähnlicher Fall ist der, dass richterlich festgestellt wird, dass die Kündigung durch den Arbeitgeber rechtswidrig und damit unwirksam war. In diesem Fall könnte der Arbeitnehmer theoretisch an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Dies ist in den meisten Fällen aber nicht umsetzbar, weil durch die Kündigung die Vertrauensgrundlage zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zerstört ist. In solchen Fällen kann das Arbeitsgericht das noch bestehende Arbeitsverhältnis auf Antrag des Arbeitnehmers auflösen und dieser erhält gem. § 9 KSchG eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust seines Arbeitsplatzes. Im Gegenzug wird der Arbeitgeber durch die Zahlungspflicht dafür bestraft, dass er eine unrechtmäßige Kündigung ausgesprochen hat.

Regelung in einem Aufhebungsvertrag

Der häufigste Grund, warum eine Abfindung gezahlt wird, ist ein Aufhebungsvertrag zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber. Durch einen Aufhebungsvertrag endet das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einverständnis statt mit einer Kündigung. Durch die Zahlung der Abfindung soll der Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes entschädigt werden. Hierbei ist aber zu beachten, dass ein solcher Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung durch den Arbeitnehmer einem Rechtsanwalt zur Prüfung vorgelegt werden sollte.


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