Abfindungsvereinbarung bei Körperschäden

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Versicherungen sind regelmäßig daran interessiert durch sog. Abfindungsvereinbarungen (Abfindungsvergleich) sämtliche Ansprüche des Geschädigten abschließend zu regulieren und abzufinden. Durch solche Vereinbarungen sollen sämtliche materiellen und immateriellen, sowie sämtliche in der Vergangenheit liegenden und auch alle zukünftigen Schadensersatzansprüche abgefunden werden. Dabei ist zu beachten, dass der Geschädigte bei Abschluss sog. Abfindungsvereinbarungen regelmäßig später keine Ansprüche mehr geltend machen kann, und zwar auch dann nicht, wenn sich Schäden erst später ergeben und nicht vorhergesehen wurden. Deshalb „belohnen" Versicherer bei Abschluss einer Abfindungsvereinbarung den Geschädigten regelmäßig mit einem finanziellen Zuschlag zum Ausgleich des ungewissen und sich möglicherweise erst in der Zukunft entwickelnden Schadens.

Für Sie als Geschädigten beinhaltet der Abschluss einer Abfindungsvereinbarung damit ein Risiko! Denn Sie müssen prüfen, ob Sie sämtliche Schäden und sämtliche hieraus resultierenden Schadensersatzansprüche auch der Höhe nach schon abschließend und auch für die Zukunft überblicken können oder nicht.

Insbesondere bei schweren Körperverletzungen sollten Sie deshalb zur Absicherung Ihrer Entscheidung über den etwaigen Abschluss einer Abfindungsvereinbarung die Sie behandelnden Ärzte konsultieren und nötigenfalls einen medizinischen Spezialisten zu Rate ziehen.


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