Abgasskandal: Audi verhindert vorerst BGH-Grundsatzurteil

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Am 16.12.2021 hätte der 7. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) eigentlich klären sollen, ob auch die Audi AG wegen der Entwicklung und dem Inverkehrbringen von manipulierten Diesel-Motoren Schadensersatz an die betroffenen PKW-Besitzer zahlen muss.  

Doch die Audi AG zog kurzfristig die Revision zurück, um ein Grundsatzurteil und eine daraus resultierende Klagewelle zu verhindern. Die Audi AG zahlte einem einzigen Kläger lieber einen Schadensersatz und verhinderte so eine Entscheidung des BGH. Man scheint in Ingolstadt also doch nicht so überzeugt von der eigenen Position zu sein, dass man hier kampflos das Feld räumt. 

Das oberste Zivilgericht Deutschlands sollte sich am 16.12.2021 mit zwei Verfahren befassen. In beiden Fällen ging es um ein Fahrzeug, das einen von der Audi AG entwickelten Diesel-Motor enthält. Die Fahrzeuge wurden bereits 2018 vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) zurückgerufen, da eine unzulässige Abschalteinrichtung vorlag. Besonders an den Fällen war auch, dass beide Fahrzeuge mit einem Darlehensvertrag finanziert wurden, in dem ein Rückgaberecht verbrieft wurde. Dadurch hatten die Kläger nach der Tilgung des Darlehens die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge zu einem vorab festgelegten Kaufpreis an die Audi Bank zurückzugeben.  

Audi Abgasskandal: BGH Urteil und Verjährung 2021

Im Hinblick auf die die Verjährung der Schadensersatzansprüche zum Ende des Jahres 2021, wäre eine verbraucherfreundliche Entscheidung des BGH für die Audi AG zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt gekommen. Das KBA hatte bereits 2018 zahlreiche Rückrufe angeordnet, sodass hier nach drei Jahren zum Ende des Jahres die Verjährung eintritt. 

Durch den Erhalt der oben genannten Rückrufschreiben haben die betroffenen Halter der genannten Fahrzeuge Kenntnis von der Manipulation und damit auch vom möglichen Schadensersatzanspruch erhalten. Ab diesem Zeitpunkt der Kenntnis tritt nach der üblichen Verjährungsfrist von drei Jahren zum Ende des Jahres die Verjährung ein. In diesem Fall sollten also die Gerichte eine Verjährung zum 31. Dezember 2021 annehmen dürfen. 

Was ist zu tun?

Verbraucher sollten das Handeln der Audi AG als klares Signal dafür ansehen, dass die Audi AG die eigenen Erfolgschancen eher als schlecht einstuft. Früher oder später wird es aber auch eine höchstrichterliche Rechtsprechung gegen die Audi AG geben. Sollten Sie betroffen sein, raten wir Ihnen, dass Sie sich nicht verunsichern lassen sollten. Lassen Sie sich von uns kostenlos und unverbindlich beratenGerade vor dem Hintergrund der Verjährung zum Jahresende 2021 sollten Sie jetzt Handeln und Ihre Chancen auf einen möglichen Schadensersatzanspruch sichern. Verhindern Sie, dass Ihre möglichen Ansprüche verjähren und der Wertverlust Ihres Fahrzeuges weiter steigt. 

Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Ansprüche bei uns kostenlos und unverbindlich prüfen zu lassen. 

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Seit 2007 kämpft die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich bundesweit auf Seiten der Verbraucher gegen Großkonzerne.

Die Kompetenz der Verbraucherschutzkanzlei beim Management von Massenverfahren wird als marktprägend im JUVE Handbuch 2019/2020 aufgeführt, was durch die Auszeichnung als Top-Dienstleister 2021 von Proven Expert unterstrichen wird.

Die kanzleieigene Datenbank umfasst sämtliche Angaben manipulierter Fahrzeuge in Verknüpfung mit erstrittenen Urteilen und ermöglicht den Experten die Identifikation der optimalen Klagestrategie mit den bestmöglichen Erfolgsaussichten. Dank automatisierter Abläufe steht Rogert & Ulbrich als ISO 9001-zertifizierte Legal Tech-Kanzlei für erstklassige Beratung und professionelle Betreuung während des gesamten Verfahrens.

Den Verbraucherschützern gelingt es nicht nur, dass deutschlandweit erste Urteil zugunsten eines geschädigten VW-Fahrers zu erwirken, sondern darüber hinaus auch als bundesweit erste Kanzlei im Rahmen des Abgasskandals erfolgreich am höchsten deutschen Gericht - dem Bundesgerichtshof - gegen die Daimler AG zu klagen.

Ebenfalls gelingt den Gründungspartnern Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich in Kooperation mit weiteren Experten 2020 der erfolgreiche Abschluss der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG - ein bislang einzigartiger Erfolg der deutschen Rechtsgeschichte, bei dem ein Vergleich von über 830 Mio. Euro für ca. 260.000 betrogene VW-Kunden erzielt werden konnte.

Für FOCUS-Online beleuchtet Dr. Marco Rogert als Rechtsexperte seit 2019 nicht nur die Komplexität des Abgasskandals.


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