Abgasskandal: BGH-Urteil zu Audi Q5 mit VW Motor EA189

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Abgasskandal: BGH-Urteil zu Audi Q5 mit VW Motor EA189

  • BGH entscheidet nicht über die von Audi hergestellten 3.0 l TDI Motoren
  • Bessere Chancen im Dieselskandal, wenn der Motorenhersteller verklagt wird
  • Aussichten auf Schadensersatz bei Audis mit verpflichtendem Rückruf (Code 23X6) sind nach wie vor gut

BGH-Urteil bezieht sich auf VW-Skandal-Motor EA189 

Das aktuelle BGH-Urteil vom 16.09.2021 (Aktenzeichen: VII ZR 192/20) betrifft den Motor, mit dem im Jahr 2015 der Abgasskandal begann: ein 2.0 Liter Dieselaggregat aus dem Hause Volkswagen mit der Bezeichnung EA189. Dieser Motor wurde nicht nur in Autos der Marke VW verbaut, sondern ist ebenso in PKWs der anderen Konzernmarken wie etwa Audi zu finden.

In dem Verfahren hat der Besitzer eines Audi Q5, Baujahr 2009, nicht den Hersteller des manipulierten EA189-Motors verklagt, sondern die Audi AG als Herstellerin des Fahrzeugs. Das in der Vorinstanz zuständige Oberlandesgericht Stuttgart hatte eine Haftung von Audi auch für diesen Motor angenommen. Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof entschieden, es stehe nicht fest, dass die Verantwortlichen bei Audi hinsichtlich des von VW hergestellten Motors vorsätzlich sittenwidrig gehandelt haben. Die Stuttgarter Richter sollen sich jetzt nochmals genauer mit der Frage beschäftigen, was die Chefetage bei Audi von den Manipulationen bei der Volkswagen AG wusste.

Rückblickend betrachtet wären die Erfolgsaussichten besser gewesen, wenn in diesem Fall nicht der Fahrzeughersteller, sondern der Produzent des manipulierten Motors auf Schadensersatz verklagt worden wäre. Denn der Bundesgerichtshof hat in der Grundsatzentscheidung vom 25.05.2020 (Aktenzeichen VI ZR 252/19) entschieden, dass die Volkswagen AG für das Inverkehrbringen des Motors EA189 haftet.

Nach wie vor sehr gute Chancen für Besitzer von Audis mit 3.0 Liter Dieselmotoren

Für Besitzer von Fahrzeugen der Marke Audi, die einen der 3.0 Liter Dieselmotoren mit der Bezeichnung EA896 und EA897 unter der Haube haben, die von Audi bis Anfang 2018 produziert wurden und mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgerüstet sind, ist das Urteil kein Grund zur Unruhe. Für sie stehen die Chancen auf Schadensersatz nach wie sehr gut. Das zeigen die vielen rechtskräftigen Urteile gegen Audi, die auch unsere Kanzlei bereits in diesem Zusammenhang erstreiten konnte.

Hintergrund ist die Tatsache, dass die 3.0 Liter Dieselmotoren Eigenentwicklungen der Audi AG sind. Sie wurden in den Modellen A4, A5, A6, A7 und A8 sowie Q5 und Q7 verbaut. Diese Aggregate stammen gerade nicht aus der Produktion von Volkswagen. Deshalb entscheiden die Richter der damit befassten Gerichte, insbesondere wenn es für das jeweilige Fahrzeug einen vom KBA angeordneten Rückruf zur Deaktivierung einer unzulässigen Abschalteinrichtung (Code 23X6) gibt, meist für die Käufer des betroffenen PKWs.

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Falls auch Sie einen Audi mit einem 3,0 l Dieselmotor mit der Bezeichnung  EA896 und EA897 haben, prüfen wir für Sie kostenlos:

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Foto(s): von Buttlar Rechtsanwälte


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