Abgasskandal: KGR erzielt erstes Versäumnisurteil gegen Stellantis

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Urteil bringt Käuferin fünfstelligen Eurobetrag

Vor dem Landgericht Traunstein erwirkten die Rechtsanwälte Dr. Ghendler und Ruvinskij der KGR Anwaltskanzlei für die Käuferin eines Fiat Ducato Carado T 132 ein positives Urteil. Stellantis wurde verurteilt an unsere Mandantin 33.451,33 € zuzüglich Zinsen gegen Herausgabe des gekauften Fahrzeugs zu zahlen. Auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten sind vom unterlegenen Autokonzern zu tragen.

Stellantis flüchtet in die Säumnis

In der vorgerichtlichen Auseinandersetzung wurde Stellantis aufgefordert, an die Käuferin des manipulierten Fiat Ducato Schadensersatz zu zahlen. Dies blieb erfolglos, woraufhin Klage vor dem Landgericht Traunstein erhoben wurde. Stellantis ließ jedoch die vom Gericht gesetzte Frist, ob es sich gegen die Klage verteidigen wolle, fruchtlos verstreichen und entschloss sich in die Säumnis zu flüchten.

Der Strategie von Autobauern, den Prozess zu verschleppen und darauf zu hoffen, dass die sittenwidrig getäuschten Kunden entnervt aufgeben, treten wir entschlossen von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei zum Schutz der Verbraucher entgegen.

Wir beantragten den Erlass eines Versäumnisurteils gegen Stellantis, um unsere Mandantin zügig zum Schadensersatz zu verhelfen. Dem Antrag wurde durch das Landgericht stattgegeben.

Täuschung an Kunden setzt sich fort

Der Abgasskandal ist noch lange nicht ausgestanden. Laufend ergehen Urteile gegen die großen Fahrzeughersteller, die wegen Täuschung der Käuferinnen und Käufer über versprochene Leistungsfähigkeit und Umweltfreundlichkeit zum Schadensersatz verurteilt werden.

Anspruchsgrundlage für den Schadensersatz ist regelmäßig §§ 826, 31 BGB. Sollten auch Sie betroffener Käufer eines Dieselfahrzeugs sein, zögern Sie nicht, Ihre Rechte geltend zu machen. Wir sind auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten spezialisiert und begegnen Ausweichversuchen der Automobilkonzernen mit den erforderlichen juristischen Möglichkeiten.

Unser kostenloses Prüfformular verrät Ihnen, wie gut die Chancen auf Schadensersatz in Ihrem Fall stehen. Sie können auch eine E-Mail mit Ihrem Fall rund um den Dieselskandal an kontakt@anwalt-kg.de schreiben oder unsere kostenlose Erstberatung unter 0221 6777 00 55 nutzen.



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