Abgasskandal: Millionen Dieselfahrer können Schadenersatzansprüche nach Urteil des EuGH geltend machen

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Millionen Dieselfahrer könnten von der aktuellen Entscheidung der Europäischen Gerichtshofs profitieren.  Der EuGH hat mit Urteil vom 21. März 2023 klargestellt, dass Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen und Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann bestehen, wenn der Autohersteller unzulässige Abschalteinrichtungen nur aus Fahrlässigkeit, also nicht vorsätzlich, verwendet hat (Az.: C-100/21).

„Das Urteil ist ein echter Meilenstein im Abgasskandal. Bisher sind deutsche Gerichte in der Regel davon ausgegangen, dass Schadenersatzansprüche nur dann bestehen, wenn der Autohersteller gemäß § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat. Dieser Vorsatz ließ sich jedoch häufig nur schwierig nachweisen, insbesondere was die Verwendung von Thermofenstern bei der Abgasreinigung angeht. Nach dem Urteil des EuGH ist es nicht mehr nötig, diesen Vorsatz nachzuweisen, schon einfache Fahrlässigkeit reicht für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Dieselskandal aus“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering, der im Abgasskandal schon für zahlreiche Verbraucher Schadenersatz durchgesetzt hat.

Rechtsanwalt Andreas Schwering stellt klar, dass alle unzulässigen Abschalteinrichtungen und nicht nur das sog. „Thermofenster“ zu Schadenersatzansprüchen gegen die Autohersteller führen - und zwar Schadenersatzansprüche gegen alle Autohersteller, die unzulässige Abschalteinrichtungen verwenden. Das sind fast alle bekannten Automarken, insbesondere Mercedes, VW, BMW, Audi etc. .

Der erfahrene Rechtsanwalt geht davon aus, dass nun eine weitere Klagewelle auf die Autohersteller zukommt, denn zahlreiche Autohersteller von Mercedes bis VW haben Thermofenster bei Dieselfahrzeugen verwendet. Selbst bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor des Typs EA 189, mit dem der Abgasskandal im Herbst 2015 seinen Anfang nahm, wurde mit dem Software-Update ein Thermofenster aufgespielt. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat hier erst kürzlich bei einem VW Golf 6 entschieden, dass das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, die entfernt werden muss. Weitere 118 Verfahren sind anhängig. Rechtsanwalt Schwering: „Der Abgasskandal fängt praktisch wieder bei null an und etliche geschädigte Verbraucher können jetzt ihre Schadenersatzansprüche geltend machen.“ Auch Verbrauer, die bereits geklagt haben und ihr Klageverfahren verloren haben, können in den meisten Fällen noch einmal klagen.

Der EuGH hatte in dem konkreten Fall über Schadenersatzansprüche bei einem Mercedes 220 CDI mit Thermofenster bei der Abgasreinigung zu entscheiden. Das Thermofenster führt dazu, dass die Abgasreinigung bei kühleren Außentemperaturen reduziert wird, was einen Anstieg der Stickoxid-Emissionen zur Folge hat. Das Landgericht Ravensburg rief den EuGH an und wollte u.a. wissen, ob Schadenersatzansprüche schon dann bestehen, wenn Mercedes bei der Verwendung des Thermofensters nur fahrlässig gehandelt hat. Der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hatte dies in seinem Schlussantrag bereits bejaht und der EuGH ist dieser Ansicht nun gefolgt. Er stellte fest, dass die Interessen des Käufers gegenüber den Interessen der Autoindustrie überwiegen. Die EU-Mitgliedsstaaten müssten daher dafür sorgen, dass die Käufer Schadenersatzansprüche gegen den Autohersteller haben, wenn er eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat.

Der EuGH hatte zwar schon mehrfach entschieden, dass es sich bei einem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, aber nicht zur Haftung. „Nach dem aktuellen Urteil ist auch klar, dass sich die Autohersteller mit der Verwendung des Thermofensters schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Schwering.

Das Urteil bezieht sich zwar konkret auf einen Mercedes. Da aber fast alle Autohersteller Thermofenster und andere unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet haben, kann das Urteil auch auf andere Hersteller wie VW, Audi, Porsche, BMW etc. anwenden lassen.

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