Abgasskandal – OLG Karlsruhe verurteilt VW zu Schadensersatz

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Für VW kommt es im Abgasskandal immer dicker. Nachdem VW-Chef Diess im ZDF bei Markus Lanz im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen öffentlich von Betrug sprach, kassierte VW vor dem OLG Karlsruhe eine schwere Schlappe. Das OLG Karlsruhe entschied mit Urteil vom 18. Juli 2019, dass VW sich durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht habe (Az.: 17 U 160/18).

„In der Regel versucht VW verbraucherfreundliche Urteile durch Oberlandesgerichte zu vermeiden und sucht die außergerichtliche Einigung. Diesmal war es anders. Obwohl dem Kläger bereits in erster Instanz Schadensersatz zugesprochen wurde, ließ es VW auf das Berufungsverfahren ankommen und legte eine Bauchlandung hin. Auch das OLG Karlsruhe entschied, dass VW aufgrund der Abgasmanipulationen Schadensersatz leisten muss“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Geklagt hatte der Käufer eines Skoda Octavia 2.0 TDI. In dem Fahrzeug ist der durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordene Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut. Die Fahrzeuge mit der Manipulations-Software seien aus Gewinnstreben in den Verkehr gebracht worden. Dabei sei davon auszugehen, dass auch der Vorstand Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte. Der Kläger sei durch die Abgasmanipulationen getäuscht und vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Den Kaufvertrag hätte er bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht geschlossen und dadurch sei ihm ein Schaden entstanden, so das OLG Karlsruhe.

„Für VW läuft es im Abgasskandal alles andere als rund. Schon am 12. Juni hatte das OLG Koblenz entschieden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Binnen weniger Wochen muss VW damit zwei empfindliche Pleiten vor Oberlandesgerichten hinnehmen und selbst der Vorstandsvorsitzende redet von Betrug. Unter diesen Voraussetzungen hat VW bei weiteren Schadensersatzklagen einen schweren Stand und kann die Verantwortung für die Manipulationen nicht mehr zurückweisen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Andersherum bedeutet dies natürlich, dass die Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen nie besser waren als heute. Denn andere Gerichte werden sich an den Entscheidungen der Oberlandesgerichte orientieren, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig sind.

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Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/ 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte



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