Abgasskandal - Rückruf für Modelle der Mercedes A-Klasse und B-Klasse

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Daimler muss auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) einen weiteren Rückruf starten. Diesmal sind Modelle der Mercedes A-Klasse und B-Klasse der Baujahre von 2009 bis 2011 betroffen.

Wie das KBA in seiner Rückrufdatenbank am 29. Oktober 2021 veröffentlichte, muss bei den betroffenen Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems durchgeführt werden. Weltweit sind nach Angaben des KBA rund 51.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen, in Deutschland werden ca. 16.000 Fahrzeuge der Mercedes A-Klasse und B-Klasse unter dem Code 5497524 in die Werkstatt zurückgerufen, damit ein Software-Update installiert wird.

Schon im Juli 2020 gab es einen Rückruf des KBA für Fahrzeuge der Mercedes A- und B-Klasse mit dem Dieselmotor OM 640 und der Abgasnorm Euro 5, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Nun folgt ein weiterer Rückruf. Innerhalb weniger Wochen muss Daimler auf Anordnung des KBA Modelle des Mercedes Sprinter, Viano, Vito und nun auch noch der A- und B-Klasse wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen. Schon zuvor hat es zahlreiche Rückrufe für eine Reihe von Mercedes-Modellen gegeben.

Daimler führt die Rückrufe zwar durch, hält die beanstandeten Funktionen allerdings für zulässig. Daimlers Widerspruch gegen die Rückrufbescheide hat das KBA allerdings zurückgewiesen. „Damit hat das KBA seine Ansicht untermauert, dass es sich um illegale Abschalteinrichtungen handelt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Betroffene Mercedes-Halter müssen sich nicht mit einem Rückruf mit ungewissen Folgen für den Motor begnügen, sondern können auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Gerichte folgen zunehmend der Ansicht des KBA, dass Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat. „Neben zahlreichen Landgerichten haben daher auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Außerdem hat der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 festgestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass der Emissionsausstoß unter normalen Bedingungen im Straßenverkehr höher ist als auf dem Prüfstand.

„Die Gerichte urteilen zunehmend verbraucherfreundlich. Es bestehen daher gute Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal 



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