Abgasskandal – Schadenersatz für Porsche Macan

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Im Abgasskandal erhält der Käufer eines Porsche Macan Schadenersatz. Das hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 31.08.2020 entschieden (Az.: 5 O 21/20). Dabei sah das Gericht nicht nur Porsche in der Haftung, sondern auch die Konzernschwester Audi. Denn die Audi AG hat den 3-Liter V6-Dieselmotor, der auch im Porsche Macan steckt, entwickelt und hergestellt.

Dass der Abgasskandal auch an Porsche nicht spurlos vorüber gegangen ist, musste der Kläger 2018 erfahren, als das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf für den Porsche Macan 3,0 Liter V6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 angeordnet hatte. Grund für den Rückruf: Das KBA hatte eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem SUV festgestellt. Der Kläger, der den Porsche Macan 2014 gekauft hatte, machte daraufhin Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage hatte vor dem LG Karlsruhe Erfolg. Der Kläger sei durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in dem Motor seines Fahrzeugs vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Schon mit Abschluss des Kaufvertrags sei ihm ein Schaden entstanden, da davon auszugehen sei, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsengschädigung verlangen, entschied das LG Karlsruhe. Die Porsche AG als Produzent des Fahrzeugs und die Audi AG als Herstellerin des Motors, seien gemeinsam für das Inverkehrbringen eines Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung verantwortlich und seien gemeinsam zum Schadenersatz verpflichtet, urteilte das LG Karlsruhe.

Bei den kleineren Dieselmotoren des Typs EA 189 hatte der BGH im Mai höchstrichterlich entschieden, dass VW zum Schadenersatz verpflichtet ist. „Das Landgericht Karlsruhe hat deutlich gemacht, dass diese Rechtsprechung auch auf Dieselfahrzeuge mit den größeren 3-Liter-Motoren anwendbar ist. Auch hier habe das KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt und den Rückruf angeordnet. Auch hier seien die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und hätten Anspruch auf Schadenersatz“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Die Chancen auf Schadenersatz sind somit auch bei Fahrzeugen mit den größeren Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 gestiegen. Diese Motoren wurden nicht nur bei Porsche, sondern auch zahlreichen Audi-Modellen, die inzwischen zurückgerufen wurden, verwendet und auch im VW Touareg.

Weiteren Rückenwind für Schadensersatzklagen gibt es von der EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston, die Ende April deutlich gemacht hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur sehr begrenzt zulässig.


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