Abgasskandal – Schadenersatzansprüche gegen BMW

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BMW spielte im Abgasskandal bislang zwar keine Hauptrolle, das Thema Abgasmanipulationen ging an dem Autobauer aus München jedoch auch nicht völlig vorbei. Nach den verbraucherfreundlichen Urteilen des EuGH rückt nun auch BMW im Dieselskandal wieder verstärkt in den Blickpunkt, u.a. wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung. Der EuGH hat solche Thermofenster schon mehrfach als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft.

Thermofenster wurden von BMW und anderen Autoherstellern bei Diesel-Fahrzeugen eingesetzt. Die Thermofenster sorgen dafür, dass die Abgasreinigung in einem festgelegten Temperaturkorridor vollständig arbeitet und effizient ist. Bei sinkenden Außentemperaturen wird die Abgasreinigung allerdings reduziert. „Schon bei in Deutschland üblichen Außentemperaturen wird die Abgasreinigung zurückgefahren. Das führt dazu, dass der Stickoxid-Ausstoß der betroffenen Fahrzeuge erheblich steigt“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering, der im Abgasskandal schon für zahlreiche Mandanten Schadenersatzansprüche durchgesetzt hat.


EuGH wertet Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung


Der EuGH hat schon mehrfach entschieden, dass Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen zu bewerten sind. In Deutschland sind die Gerichte bislang aber davon ausgegangen, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal nur bestehen, wenn dem Autohersteller Vorsatz nachgewiesen werden kann. Damit dürfte jetzt Schluss sein. Denn der EuGH hat mit einem weiteren Urteil vom 21. März 2023 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche schon dann bestehen, wenn der Autohersteller auch nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat (Az. C-100/21). „Vorsatz muss dementsprechend nicht mehr nachgewiesen werden. Damit ist eine hohe Hürde bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Dieselskandal gefallen, denn die deutschen Gerichte einschließlich des BGH können sich der Rechtsprechung des EuGH nicht verschließen“, so Rechtsanwalt Schwering. Der Bundesgerichtshof hat auch bereits angedeutet, dass er dem EuGH folgen wird.


BMW-Fahrer können von EuGH-Urteil profitieren


Von dieser verbraucherfreundlichen Rechtsprechung können BMW-Fahrer profitieren. Denn auch BMW hat bei zahlreichen Diesel-Modellen Thermofenster verwendet. „Damit hat BMW zumindest fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und die betroffenen Fahrzeughalter können Schadenersatzansprüche geltend machen. Auf einen Rückruf durch das Kraftfahrzeug-Bundesamt kommt es dabei nicht an“, erklärt Rechtsanwalt Schwering.


Rechtsschutzversicherung muss Kosten übernehmen


Dass BMW-Fahrer gute Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal haben, zeigt auch ein Urteil des OLG Hamm vom 30. März 2023 (Az.: I-20 U 144/22). Das OLG hat entschieden, dass die ADAC Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Schadenersatzklage gegen BMW übernehmen muss, da hinreichende Erfolgsaussichten bestünden. Hier geht es um die Klage eines Mannes, der Schadenersatzansprüche gegen BMW wegen der Verwendung eines Thermofensters geltend machen will.


Unzulässige Abschalteinrichtungen bei BMW


Zuletzt fiel BMW bei den Enthüllungen des Automobilzulieferers Bosch im Abgasskandal auf. Der Spiegel und der  Bayerische Rundfunk berichteten Ende 2022 über interne Papiere, in denen Bosch nicht weniger als 44 Funktionen aufzählt, die z.T. von Autoherstellern bestellt wurden und illegale Abschalteinrichtungen darstellen könnten. Dabei taucht auch der Name BMW mehrfach auf.

Vom Kraftfahrt-Bundesamt wurden im Zusammenhang mit dem Abgasskandal im Mai 2018 Modelle des BMW M550d und 750d der Baujahre 2012 bis 2017 zurückgerufen.

Thermofenster hat BMW allerdings in weitaus mehr Modellen verwendet. Dementsprechend haben viele BMW-Halter nach dem EuGH-Urteil nun die Möglichkeit Schadenersatzansprüche durchzusetzen.


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