Abgasskandal – Unzulässige Abschalteinrichtung bei VW Passat mit Dieselmotor EA 288

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Der Käufer eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das Landgericht Mönchengladbach mit Urteil vom 12. April 2022 entschieden (Az.: 3 O 266/21). Der EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors EA 189. Das LG Mönchengladbach kam zu der Überzeugung, dass VW auch in diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat.

Der Kläger hatte den VW Passat mit der Abgasnorm Euro 6 im Jahr 2019 als Gebrauchtwagen gekauft. Auch wenn für das Modell kein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vorliegt, machte der Kläger Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In dem Fahrzeug sei die sog. Fahrkurvenerkennung verbaut mit deren Hilfe der Prüfstand erkannt werde. Wird der Prüfstand erkannt, arbeite die Abgasreinigung in einem anderen, effizienteren Modus als im Realverkehr. Folge sei, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr höhere Stickoxid-Emissionen aufweise als im Prüfmodus, argumentierte der Kläger. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Die Klage hatte Erfolg. VW habe die Motorsteuerung so programmiert, dass das Fahrzeug im Prüfmodus ein anderes Emissionsverhalten zeige als im Straßenverkehr. Das habe zur Folge, dass der Stickoxid-Ausstoß unter realen Bedingungen höher ist als im Prüfzyklus. So eine Funktion stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, machte das LG Mönchengladbach deutlich. Der Kläger sei durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, entschied das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse VW den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

Wie schon das Vorgängermodell EA 189 wird auch der Dieselmotor EA 288 in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verwendet. „So wie das Landgericht Mönchengladbach sind inzwischen zahlreiche Gerichte zu der Überzeugung gekommen, dass VW auch in diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat und Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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