Abgasskandal – VW-Chef Diess spricht bei Lanz öffentlich von Betrug

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Von Betrug wollte bei VW im Zusammenhang mit dem Abgasskandal niemand etwas hören. Das hat sich nun geändert. Kein Geringerer als VW-Vorstandschef Herbert Diess spricht im Dieselskandal öffentlich von Betrug. In der ZDF-Talkshow Markus Lanz sagte er am 18. Juni 2019 wörtlich: „Das, was wir gemacht haben, war Betrug, ja.“

Der Satz sitzt. Auf Nachfrage kommt nur noch Schweigen. Diess versucht nicht, seine Aussage zu relativieren. Darum ist in der Folge die VW-Rechtsabteilung bemüht. Die Aussage sei nicht im rechtstechnischen Sinne zu verstehen, heißt es.

Betrug hat VW im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen bisher nur in den USA zugegeben. Dies wird mit einer anderen Rechtslage begründet. In Deutschland wurde der Betrugsvorwurf hingegen stets zurückgewiesen. Die Kunden hätten fahrbereite Autos erhalten und durch ein Software-Update sei die Sache eh aus der Welt. Bei VW wird offiziell nicht von unzulässigen Abschalteinrichtungen, sondern von Umschaltlogik gesprochen, statt Abgasskandal heißt es Dieselthematik. 

Und jetzt spricht ausgerechnet der VW-Chef vor laufenden Fernsehkameras von Betrug. „Die Aussage ist eindeutig und lässt sich auch nicht mehr relativieren. Das wird sich auch bei Schadensersatzklagen gegen VW zeigen. Bisher versucht VW immer noch, die Verantwortung für die Abgasmanipulationen von sich zu weisen. Die Führungsetage habe nichts davon gewusst. Diese Argumentation findet ohnehin kaum Gehör. Zahlreiche Gerichte haben VW inzwischen zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Nach der Betrugs-Aussage lässt sich die VW-Argumentation nicht mehr halten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Diese Einschätzung wird offenbar auch vom Landgericht Oldenburg geteilt. Nach Ansicht eines Richters seien Einlassungen von VW in dem Verfahren nicht mit der Betrugs-Aussage des VW-Chefs in Einklang zu bringen. Zudem der VW-Chef sich durchaus der Tragweite seiner Worte bewusst gewesen sei.

„Die Aussichten Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen, sind so gut wie nie zuvor. Forderungen können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius. Vor diesem Hintergrund können auch Verbraucher, die sich der Musterklage gegen VW angeschlossen haben, überlegen, ob sie ihre Ansprüche nicht lieber individuell einklagen. Die Einzelklage ist erfolgversprechender und führt deutlich schneller zum Ziel. Bis Ende September besteht die Möglichkeit, sich von der Musterklage wieder abzumelden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/ 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte



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