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Abgasuntersuchung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

  • Durch die verpflichtende Abgasuntersuchung von Fahrzeugen möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte Beachtung finden.
  • Bei der Abgasuntersuchung wird festgestellt, was für Abgase das jeweilige Fahrzeug in welchem Umfang ausstößt.
  • Besteht ein Fahrzeug die Abgasuntersuchung nicht, erfolgt keine weitere Zulassung zur Teilnahme am Straßenverkehr.
  • Sie ist ein festes Element der Hauptuntersuchung.
  • Im Regelfall muss man einen Pkw alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung vorführen.

Was ist die Abgasuntersuchung?

Die Abgasuntersuchung, kurz AU, ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Überprüfung von Kraftfahrzeugen. Sie kann bei den Prüfstellen von DEKRA, TÜV oder GTÜ, aber auch in den meisten Fachwerkstätten durchgeführt werden. Der Gesetzgeber will auf diese Weise garantieren, dass alle für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge die festgesetzten Grenzwerte einhalten.

Die AU hilft mit, die Umweltverschmutzung zu begrenzen. Schließlich müssen Fahrzeuge, die die Abgasgrenzwerte übersteigen, nachgerüstet werden oder sie bekommen keine Zulassung mehr.

Wann wurde die Abgasuntersuchung eingeführt?

Die Abgasuntersuchung wurde 1985 als „Abgassonderuntersuchung“ (ASU) ins Leben gerufen. Am Anfang war die AU eine extra Prüfung, die unabhängig von der TÜV-Prüfung vorgenommen wurde. Zuerst musste sie nur bei Benzinfahrzeugen durchgeführt werden, bis 1993 eine allgemeine Pflicht zur Abgasuntersuchung eingeführt wurde.

Seit Januar 2010 bildet die AU einen festen Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU, umgangssprachlich auch TÜV). Allerdings kann die Abgasuntersuchung immer noch gesondert erforderlich sein und durchgeführt werden.

Was wird bei der Abgasuntersuchung genau überprüft?

Bei der AU wird ermittelt, was für Abgase das entsprechende Fahrzeug in welchem Umfang produziert. Dies geschieht bei älteren Fahrzeugen mithilfe der Endrohrmessung. Bei dieser Messung überprüft eine Messsonde im Auspuffendrohr die Abgase bei laufendem Motor. Diese Abgaswerte, die bei verschiedenen Motortemperaturen und Drehzahlen festgestellt werden, vergleicht der Prüfer anschließend mit den festgesetzten Minimal- und Maximalwerten in der Datenbank des jeweiligen Herstellers.

Bei neueren Fahrzeugen mit Bordcomputer wird die Abgasuntersuchung in Form einer On-Board-Diagnose durchgeführt. Dabei wird der Speicher des Steuergeräts ausgelesen, sodass keine Sonde mehr in das Abgasrohr eingeführt werden muss.

Wie oft muss man die Abgasuntersuchung durchführen lassen?

In der Regel muss man mit einem Pkw, Motorrad oder Wohnmobil alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung – und somit auch zur Abgasuntersuchung. Jedoch bestehen auch Ausnahmen: Bei Neufahrzeugen beispielsweise ist die erste Hauptuntersuchung 3 Jahre nach der Erstzulassung durchführen zu lassen.

Bei Wohnmobilen und der Mehrzahl der Motorräder findet diese Regelung keine Anwendung. Wohnmobile über 3,5 Tonnen müssen sogar alle 12 Monate die AU absolvieren. Wann man das nächste Mal zur Abgasuntersuchung muss, kann man auf der TÜV-Plakette oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I erkennen.

FahrzeugartVorführpflicht zur Abgasuntersuchung
Pkw, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5 Tonnenalle 24 Monate
Pkw-Neuwagen36 Monate nach der Erstzulassung
Wohnmobile über 3,5 Tonnenalle 12 Monate

Wie teuer ist eine Abgasuntersuchung mit Hauptuntersuchung?

Die Abgasuntersuchung und der TÜV, also die Hauptuntersuchung, bilden eine Einheit. Wenn man eine neue TÜV-Prüfplakette haben möchte, muss man folglich sein Fahrzeug auch zur Abgasuntersuchung vorführen. Die TÜV-Gebühren liegen in der Regel zwischen 70 und 100 Euro.

Welche Folgen hat eine nicht bestandene Abgasuntersuchung?

Noch mehr Kosten kommen auf den Halter zu, wenn sein Fahrzeug die Untersuchung nicht besteht. Das kommt nicht häufig vor, ist aber möglich.

Entscheidend ist die Ursache dafür. Handelt es sich nur um eine Kleinigkeit, kann man das Fahrzeug zur Nachuntersuchung vorführen. Diese kostet ca. 25 Euro. Halten die Abgaswerte des Wagens jedoch dauerhaft die zulässigen Grenzen nicht ein, kann es in letzter Konsequenz auch dazu kommen, dass er nicht mehr zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen wird.


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