​Ablauf einer (einvernehmlichen) Scheidung

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Eine (einvernehmliche) Scheidung in Deutschland erfolgt nach den folgenden Schritten:

  1. Trennungszeit: Bevor eine Ehe geschieden werden kann, müssen die Ehepartner normalerweise für eine bestimmte Zeit getrennt leben. Diese Trennungszeit beträgt in der Regel ein Jahr. Dabei ist wichtig zu beachten, dass das Trennungsjahr nur dann zu laufen beginnt, wenn "Bett und Tisch" voneinander getrennt sind. Am einfachsten ist dies natürlich nachzuweisen, wenn man getrennte Wohnungen hat. Sollte dies nicht möglich sein, so muss der Schlafplatz getrennt sein und des dürfen keine gemeinsamen Mahlzeiten eingenommen werden, auch darf der Haushalt samt Haushaltsgeld nicht gemeinsam geführt werden.

  2. Antragstellung: Einer der Ehepartner stellt beim zuständigen Familiengericht einen Scheidungsantrag. Dieser Antrag muss von einem Rechtsanwalt/ einer Rechtsanwältin eingereicht werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss der andere Ehepartner nicht zwingend anwaltlich vertreten sein.

  3. Gerichtsverfahren: Nachdem der Antrag eingereicht wurde, prüft das Gericht die Scheidungsvoraussetzungen. Wenn alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, wird ein Scheidungstermin festgesetzt. In diesem Termin entscheidet das Gericht über die Scheidung und regelt gegebenenfalls weitere rechtliche Fragen wie Unterhalt, Sorgerecht für gemeinsame Kinder, Aufteilung des gemeinsamen Vermögens usw.

  4. Scheidungsbeschluss: Nachdem das Gericht die Scheidung ausgesprochen hat, wird ein Scheidungsbeschluss erstellt. Dieser wird den Ehepartnern zugestellt und ist ab diesem Zeitpunkt rechtskräftig.

  5. Regelung der Folgesachen: Nach der Scheidung müssen oft weitere Fragen geklärt werden, wie Unterhaltszahlungen, Sorgerecht für Kinder, Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und eventuelle Namensänderungen. Die Regelung der Folgesachen kann auch im sogenannten Scheidungsverbund erfolgen. Ein Scheidungsverbund bezieht sich auf die Zusammenfassung aller rechtlichen Angelegenheiten im Rahmen einer Scheidung. Wenn eine Ehe geschieden wird, müssen oft verschiedene rechtliche Fragen geklärt werden, wie zum Beispiel Unterhalt, Sorgerecht für gemeinsame Kinder, Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und eventuelle Namensänderungen. Im Rahmen des Scheidungsverbunds werden all diese Fragen gemeinsam vor Gericht verhandelt und in einem einzigen Verfahren behandelt. Dies ermöglicht eine effiziente und umfassende Klärung aller rechtlichen Angelegenheiten, die mit der Scheidung zusammenhängen. So können unnötige Kosten und zeitliche Verzögerungen vermieden werden, da alle relevanten Aspekte gleichzeitig bearbeitet werden. Der Scheidungsverbund bietet den Ehepartnern die Möglichkeit, alle strittigen Fragen auf einmal zu klären und eine umfassende Lösung zu finden, was insgesamt zu einem reibungsloseren Scheidungsprozess führen kann.


Wenn Sie weitere Fragen zum Ablauf einer Scheidung haben oder eine anwaltliche Vertretung zur Vorbereitung oder Durchführung dieser haben, melden Sie sich gerne bei mir. Ich berate vor Ort, telefonisch und online.




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