Ablehnung der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen Bank

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Das OLG Braunschweig hat die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen Bank abgelehnt.

Neben der Mercedes Bank vergab auch die Volkswagen Bank Autokredite für die Finanzierung von Fahrzeugen. Gegen beide Banken hat die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V. Anfang November eine Sammelklage bei den jeweils zuständigen Gerichten eingereicht. Die Gemeinschaft verweist in ihrer Klageschrift auf fehlerhafte und unvollständige Angaben in den Darlehensverträgen, insbesondere in der Widerrufsbelehrung. Somit hätte die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen begonnen und Betroffene könnten ihre Verträge nach wie vor widerrufen. Eine Rückgabe des Fahrzeugs wäre daher mit geringen finanziellen Verlusten möglich.

Nachdem der erste Gerichtstermin für die Mercedes Bank feststeht, lehnte das OLG Braunschweig die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen Bank jedoch ab. Das Gericht wird die Musterfeststellungsklage nicht in dem Klageregister veröffentlichen.

Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V. nicht zugelassen

Mit dem Beschluss vom 12. Dezember (Az.: 4 MK 2/18) entschied sich das OLG Braunschweig gegen den Eintrag dieser Musterfeststellungsklage in das Klageregister. Somit ist ein Anschluss an die Sammelklage gegen die Volkswagen Bank nicht möglich. Der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V. fehle laut dem OLG Braunschweig der Nachweis, eine qualifizierte Einrichtung im Sinne der Zivilprozessordnung zu sein. Nur sogenannte qualifizierte Einrichtungen dürfen Musterfeststellungsklagen einreichen. Die Verbraucherschützer konnten nicht belegen, dass sie die erforderliche Anzahl von Mitgliedern aufbringen. Für die Zulassung einer Musterfeststellungsklage benötigen sie mindestens 350 natürliche Personen oder zehn Verbände. Die Schutzgemeinschaft reichte jedoch lediglich eine anonymisierte Mitgliederliste ein, sodass eine Nachprüfung nicht möglich ist. Zudem verwehrten sie der Volkswagen Bank den Einblick in diese Tabelle, sodass sie die Einträge nicht überprüfen konnte. 

Eine weitere Voraussetzung für eine qualifizierte Einrichtung ist die beratende Tätigkeit. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V. könne laut Gericht nicht nachweisen, dass sie vorwiegend die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrnehme. Die Gemeinschaft würde ihre Einnahmen überwiegend durch Abmahnungen erzielen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. So ist zunächst die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Widerruf des Autokredits der Volkswagen Bank

Das Verfahren einer Musterfeststellungsklage findet in Deutschland erstmalig statt. Daher existieren bisher noch keine Erfahrungswerte über den Verlauf und ein mögliches Ergebnis des Verfahrens. Es bleibt abzuwarten, welche Anforderungen der BGH an die qualifizierte Einrichtung stellt. Klar ist, so schnell wird es keine Entscheidung geben. Darlehensnehmer die ihren Autokredit widerrufen wollen, sind weiterhin auf die Einzelklage angewiesen.


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