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Abmahnung Como Sonderposten GmbH

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Erneut liegt mir eine Abmahnung der Como Sonderposten GmbH vom 02.09.2021 vor.

Die Como Sonderposten GmbH nimmt Bezug auf ein Angebot eines Brauseschlauches auf der Handelsplattform eBay. Die Como Sonderposten GmbH lässt vortragen, dass Sie im Produktbereich Brauseschläuche tätig sei und diese über den eigenen Onlineshop unter https://como-1.de vertreibe.

Vorwurf:

In der Werbeaussage „Versicherter Versand“ sei unlauteres Handeln durch ein Werben mit Selbstverständlichkeiten gemäß § 3 Absatz 3 UWG i. V. m. Nr. 10 des Anhangs zu § 3 UWG zu sehen.

Forderungen:

  • Beseitigung der irreführenden Werbung
  • Kostenerstattung für die Abmahnung gemäß § 13 Abs. 3 UWG 2.000,00 Euro / 280,60 Euro

Eine Unterlassungserklärung wird nicht gefordert. Die Abgabe einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung wird für den Fall eines fortgesetzten Verstoßes aber bereits angekündigt

Abmahnung berechtigt?

In Fällen von Werbeaussagen wie VERSICHERTER VERSAND muss besonderes Augenmerk auf die konkrete Ausgestaltung der Werbeaussage gelegt werden.

Beispielhaft ist auf die Rechtsprechung des Landgerichtes Hamburg Urteil vom 22.11.2019 – 315 O 205/18 zu verweisen, die eine Verwendung deiner solchen Werbeaussage, die im Fließtext verwendet wurde und nicht besonders hervorgehoben war, als zulässig erachtet haben.

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