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Abmahnung der Como Sonderposten GmbH

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Die neuerliche Abmahnung datiert vom 20.10.2021.

Die Como Sonderposten GmbH nimmt Bezug auf Angebote von Gesichtsmasken auf der Handelsplattform eBay. Die Como Sonderposten GmbH lässt vortragen, dass Sie im Produktbereich Gesichtsmasken tätig sei und diese über den eigenen Onlineshop unter https://como-1.de vertreibe.

  • Fehlende Registrierung im Verpackungsregister (LUCID) – Verstoß gegen § 9 Abs. 4 VerpackG

Jegliche Verpackungen, die verkauft wird, müssen lizenziert werden. Eine Ausnahme wäre ggfs. gegeben, wenn die Waren ausschließlich per Dropshipping versenden würden.

Forderungen:

  • Registrierung bei der Zentralen Stelle des Verpackungsregsiters
  • Kostenerstattung für die Abmahnung gemäß § 13 Abs. 3 UWG 2.000,00 Euro / 280,60 Euro

Eine Unterlassungserklärung wird nicht gefordert. Die Abgabe einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung wird für den Fall eines fortgesetzten Verstoßes aber bereits angekündigt

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Erste Hilfe bei Abmahnungen:

  • Keine vorschnellen Aktionen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Fristen der Abmahnung beachten!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
  • Fachanwalt kontaktieren

Nutzen Sie mein Angebot zur kostenlosen Ersteinschätzung. Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Sie können Ihre Abmahnung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de senden. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer Ersteinschätzung zurück.

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