Abmahnung der Como Sonderposten GmbH

  • 1 Minuten Lesezeit

Abmahnung eines Rechtsanwalt aus Berlin im Auftrag der Como Sonderposten GmbH wegen Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), fehlerhaften Informationen zum Widerrufsrecht und eines unvollständigem Impressums

Es wird darüber berichtet, dass der Rechtsanwalt aus Berlin die Interessen des Inhabers der Como Sonderposten GmbH vertritt. Diese vertreibt online unter www.como-1.de unter anderem Spielzeuge und Luftballons, aber auch Atemschutzmasken. Es soll für sie kürzlich eine Abmahnung verschickt haben, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtete, der ebenfalls online auftritt und mit der Como Sonderposten GmbH im Wettbewerb steht.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, ein unvollständiges Impressum (Anbieterkennzeichnung) in seinen Angeboten hinterlegt zu haben. Außerdem wurde eine unzureichende Kennzeichnung nach dem ProdSG festgestellt. Des Weiteren wirft die Como Sonderposten GmbH dem Abgemahnten vor, fehlerhafte Informationen zum Widerrufsrecht anzugeben. Darin wird ein Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften gesehen.

Der Rechtsanwalt fordert daher im Namen der Como Sonderposten GmbH von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Carsten Herrle

Beiträge zum Thema