Abmahnung des Rechtsanwalts Lutz Schroeder für Ramona Thalkofer

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Frau Ramona Thalkofer mahnt kostenpflichtig in ihrer Eigenschaft als Händlerin für Kosmetikartikel auf eBay private Anbieter ab. 

Vorgeworfen wird unserer Mandantin nur zum Schein bei eBay als Privatverkäuferin aufzutreten. 

Als Unternehmerin sollen sie umfangreiche und teilweise sehr arbeits- und kostenintensive Pflichten eines gewerblichen Anbieters treffen. Das Warenangebot soll gegen die gesetzlichen Regeln verstoßen, die den fairen Wettbewerb der Unternehmen garantieren sollen. 

So werden nicht nur gesetzliche Informationspflichten, die fehlende Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht, die Hinweispflicht bezüglich des Bestehens des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts, sondern auch die Darstellung des Links zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung moniert. 

Allerdings stellt der Rechtsanwalt in seiner Abmahnung wie folgt klar:

"Zur Klarstellung erwähne ich hier aber ausdrücklich: Diese Abmahnung richtet sich allein gegen Ihre fälschliche Behauptung, Sie seien ein privater Verkäufer. Die darüber hinausgehende Verletzung von Informationspflichten geht mit dieser Falschbehauptung lediglich einher und ist eine mittelbare Folge."

Das hat den Hintergrund, dass Abmahnungen hinsichtlich der gesetzlichen Informationspflichten nicht kostenpflichtig ausgesprochen werden können. Vielmehr wird die Abmahnung auf einen Verstoß gegen Anhang zu § 3 UWG Nummer 23 gestützt. Dies löst einen Kostenerstattungsanspruch nach dem UWG bei berechtigter Abmahnung aus. 

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 953,40 €.

Sind Sie auch von dem Ausspruch einer Abmahnung wegen vermeintlichem privaten Verkauf von Kosmetikartikeln abgemahnt worden? Sind Si unsicher, ob Ihre Tätigkeit bereits als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist? 

Sprechen Sie mich an. Gerne berate und vertrete ich Sie. 



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