Abmahnung erhalten? Gründe für Abmahnungen im Wettbewerbsrecht

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Warum werden eigentlich täglich Onlinehändler bei eBay, Amazon, eigenen Onlineshops etc. abgemahnt? 

Ganz einfach: Onlinehändler, die Angriffspunkte bieten, können von Wettbewerbsvereinen oder Mitbewerbern kostenpflichtig abgemahnt werden. Aus meiner persönlichen Praxiserfahrung aus über 12 Jahren kann ich sagen, dass von 100 Onlinehändlern maximal ein einziger dabei ist, der sich beraten lässt, bevor er mit seinem Onlinehandel startet. Die 99 anderen beginnen ohne jede Beratung und wundern sich dann, wenn eines Tages die Abmahnung im Briefkasten liegt.

Was sind denn typische Abmahngründe?

Es ist nahe unmöglich, alle denkbaren Abmahngründe hier aufzulisten. Ich möchte Ihnen die häufigsten Abmahngründe jedoch nachfolgend gern nennen:

  • Impressumsverstöße
  • Verstöße gegen Preisangabenverordnung (kein Ausweis der Mehrwertsteuer)
  • fehlende Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen
  • keine Informationen über das gesetzliche Widerrufsrecht, über Form und Frist des Widerrufs, sonstige Fristen, Wertersatz, Rechtsfolgen und Rückabwicklung
  • fehlendes Muster-Widerrufsformular
  • fehlende Angaben über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen
  • fehlende Angaben darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer selbst gespeichert wird und ob der Unternehmer selbst den Vertragstext dem Kunden zugänglich macht
  • fehlende Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren
  • fehlender Hyperlink auf der Webseite zur OS-Plattform
  • fehlende Datenschutzerklärung
  • unzulässige Werbung mit Garantien

Diese Liste ist gewiss nicht abschließend. Ich werde diese Abmahngründe daher jetzt zum Anlass nehmen, um hier zu den jeweiligen Abmahngründen detaillierter zu berichten. Verfolgen Sie also gern meine Folgebeiträge.

Meine Handlungsempfehlung für Onlinehändler:

  • Lassen Sie sich möglichst vor Beginn des Onlinehandels anwaltlich beraten.
  • Verwenden Sie nur individuell für Sie von einem Rechtsanwalt erstellte Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung).
  • Bleiben Sie dauerhaft auf dem aktuellen Stand, z. B. durch einen Beratungsvertrag.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig abgemahnte Onlinehändler und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Ich habe den Onlinehandel von bereits über 1.000 Onlinehändlern abgesichert.

Mein Ziel ist es, dass Onlinehändler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein Abmahnschutzpaket an. Bei mir gibt es keine komplizierten Anleitungen, abmahnsichere Rechtstexte und alles ist sofort einsetzbar!

Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.

Sie haben Interesse an einem Angebot für die Absicherung Ihres Onlinehandels?

Gern können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen.

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ihr

Andreas Gerstel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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