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Abmahnung Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrage von RasenBallsport Leipzig e. V (ebay Kleinanzeigen)

  • 3 Minuten Lesezeit

Wie in den letzten Jahren auch, spricht die Kanzlei Lentze Stopper aus München nun nachdem wieder Zuschauer zu den Spielen der 1. und 2. Fußball Bundesliga zugelassen sind, Abmahnungen im Auftrage verschiedener Fussballvereine aus. Mir sind aus den letzten Jahren Abmahnungen der Kanzlei Lentze Stopper für folgende Vereine bekannt:

FC Bayern München

1. FC Köln

1. FC Nürnberg

Bayer Leverkusen

FC Augsburg

VFL Wolfsburg

Mainz 05

Hannover 96

Eintracht Braunschweig

FC Ingolstadt

In der mir vorliegenden Abmahnung vom 18.10.2021 wird im Auftrage des Vereins Rasen Ballsport Leipzig das Angebot von Eintrittskarten für Heimspiele von RB Leipzig auf eBay Kleinanzeigen gerügt.

In den Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) des Vereins heißt es unter 9.2 :

„Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf bzw. die Vergabe von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten Nutzung; jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Tickets ist grundsätzlich untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein RB Leipzig und autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Dem Erwerber ist es insbesondere untersagt,

a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen (z.B. bei eBay, Facebook) und/oder bei nicht von RB Leipzig autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. Viagogo, Seatwave, StubHub, eBay Kleinanzeigen, etc.) zum Kauf anzubieten und/ oder zu verkaufen;

b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;

c) Tickets an professionelle und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;

d) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben;

e) Tickets an Dritte weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden, insbesondere in den letzten fünf Jahren wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in

Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Stadionverbot erlassen wurde, sofern dem Erwerber dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste;

f) Tickets an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, sofern dem Erwerber dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste;

g) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von RB Leipzig kommerziell oder gewerblich zu nutzen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality‐ oder Reisepakets; und/oder

h) Sondertickets weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, bei denen der mit dem Sonderticket verbundene Zweck nicht erfüllt ist.“

Aus hunderten Abmahnungsfällen sind folgende Internetplattformen als Zielscheibe der Abmahnungen bekannt:

  • Viagogo
  • eBay
  • Ebay Kleinanzeigen

Forderungen

  • Unterlassungsanspruch (Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung) – Eine vorformulierte Unterlassungserklärung war der Abmahnung beigefügt.
  • Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten/Angebot zur Erledigung 300,00 €

Warum darf ich “meine“ Karten nicht im Internet anbieten?

Aufgrund öffentlich-rechtlicher Pflichten sowie nach den Vorgaben des für alle Vereine der 1. Bundesliga und 2. Bundesliga verbindlichen Sicherheitspapiers „Sicheres Stadionerlebnis“ der Deutsche Fussball Liga sind die Vereine dazu verpflichtet, gegen den unkontrollierten Tickethandel vorzugehen. Hintergrund dieses Weiterverkauf-Verbots ist u.a., dass die Vereine kontrollieren wollen (und müssen), welche Personen Zutritt zum Fußballstadion haben. Dies werde aber konterkariert, wenn Tickets ohne Einfluss des Vereins weiterverkauft würden. Der Weiterverkauf von Fußballtickets sei zwar nicht gänzlich verboten, aber nur z.B. über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt der Vereine erlaubt.

Abmahnung berechtigt?

Eine anwaltliche Vertretung lohnt sich daher immer! Aus einer Vielzahl von erfolgreich verteidigten Ticketabmahnungen habe ich die Erfahrung gewonnen, dass nicht jede Abmahnung gleich auch eine Zahlungsverpflichtung bedeutet. Wurden die Karten tatsächlich beim Anbieter direkt bezogen. Wurden die Karten auch bei eBay angeboten? Dies sind nur einige wichtige Fragen, die es zu klären gilt. Gerne prüfe ich für Sie ihren Fall und schätze die Erfolgsaussichten und die beste Strategie ein.

Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

ABMAHNUNG ERHALTEN?

Keine Kurzschlusshandlungen!

Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung! Übersenden Sie hierzu die Abmahnung einfach per E-Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rahmen meiner kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.dregeriplegal.de

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