Abmahnung wegen Magnetfeldtherapie durch Verband Sozialer Wettbewerb e. V.

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Unserer Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstraße 100, 10627 Berlin durch Herrn Ferdinand Selonke vorgelegt. 

Der Vorwurf dieser Abmahnung liegt darin, dass unsere Mandantin im Internet für eine Magnetfeldtherapie mit Werbeaussagen geworben habe, die irreführend und täuschend im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes und des Medizinproduktegesetzes seien.

Über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V. Berlin

Über die Tätigkeit des Verband Sozialer Wettbewerb haben wir bereits in einem gesonderten Artikel berichtet:

Abmahnung von Verband Sozialer Wettbewerb und Ferdinand Selonke

Auf seiner Website stellt sich der Verband sozialer Wettbewerb da, dass er seit mehr als 30 Jahren auf dem für die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft außerordentlich wichtigen Gebiet der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sowie der Wirtschaftskriminalität sehr erfolgreich tätig ist. 

Mit seinem engagierten und mutigen Einsatz für Lauterkeit im Handel und Gewerbe leistet der Verband seinen Angaben nach seinen Beitrag zur Sicherung eines funktionsfähigen Leistungswettbewerbs.

Der Verband sozialer Wettbewerb ist anspruchsberechtigt gemäß UWG und kann insofern Unterlassungsansprüche durchsetzen.

Abmahnung wegen Wirkaussagen einer Magnetfeldtherapie

Der Verband Sozialer Wettbewerb ist in der konkreten Abmahnung der Ansicht, dass die Werbung für diese Behandlungsmethoden mit weit übertriebenen und nicht belegten Wirkungsbehauptungen erfolgt. 

Nach Ansicht von Ferdinand Selonke verstehen die angesprochenen Verkehrskreise die Werbung dahin, dass mithilfe dieses Therapieverfahrens die aufgeführten Wirkungen auf den menschlichen Körper erzielt werden obwohl derartige Wirkungen einer Magnetfeldtherapie tatsächlich wissenschaftlich nicht nachgewiesen sein. Dadurch soll eine Täuschung des angesprochenen Publikums über die Wirksamkeit dieses Verfahrens erfolgt sein. 

Nach Ansicht des Verband Sozialer Wettbewerb ist deswegen eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben und eine entsprechende Kostenpauschale zu zahlen.

Burchert & Partner führen Gerichtsverfahren

Reagiert man nicht auf eine Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V., wird die Kanzlei Burchert & Partner aus Berlin regelmäßig mit der gerichtlichen Durchsetzung der geltend gemachten Unterlassungsansprüche beauftragt.

Zur Abmahnung Magnetfeldtherapie allgemein

Alternative Heilmethoden wie auch die Magnetfeldtherapie erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Insofern werden in diesem Bereich immer häufiger Abmahnungen ausgesprochen. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten gegen alle Arten von Abmahnungen hinsichtlich Magnetfeldtherapie. Sollte Ihr Mitbewerber selbst unlauter werben, gehen wir dagegen ebenfalls vor.

Was tun bei einer Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb?

Auch wenn die Kosten, welche in der Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb aufgeführt sind, auf den ersten Blick sehr niedrig erscheinen, empfiehlt sich hier eine fachanwaltliche Beratung von einem Anwalt für Wettbewerbsrecht. Es ist keinesfalls empfehlenswert, die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen. Lassen Sie sich von einem Anwalt für HWG vertreten.

Hier lauern viele Fallstricke und die Gefahr, im Nachgang eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen. Unsere Kanzlei ist auf die Beratung und Vertretung im Wettbewerbsrecht spezialisiert. Gerne beraten wir Sie, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb und Ferdinand Selonke erhalten haben.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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