Abmahnung rs reisen & schlafen GmbH durch Rechtsanwalt Joachim Pollack

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Meiner Kanzlei liegen mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des Leipziger Rechtsanwalts Joachim Pollack vor. Betroffen sind vor allem Reisebüros und Hotels. Auftraggeber ist jeweils die rs reisen & schlafen GmbH mit der Geschäftsführerin Petra Wesche aus Hamburg. Abgemahnt werden Verstöße wegen fehlender Datenschutzerklärung, fehlenden Links zur Streitschlichtungsplattform der EU-Kommission (OS-Plattform), fehlende oder falsche Impressumsangaben sowie vermeintlich rechtswidrige Klauseln innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärung gefordert

Rechtsanwalt Pollack verlangt, nachdem er die vermeintlichen Verstöße geschildert hat, für die rs reisen & schlafen GmbH sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Für den Fall des Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung soll das abgemahnte Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.200,00 € entrichten – und zwar pro Verstoß. Man ahnt es: Die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es kann sonst, unter Umständen, sehr schnell sehr teuer werden.

Kostenerstattung in Höhe von 1.171,67 € verlangt

Das jeweils abgemahnte Unternehmen soll außerdem die Kosten der Abmahnung nach einem Streitwert in Höhe von 1.171,67 € bezahlen. Zugrunde legt RA Pollack hier einen Gegenstandswert von 20.000,00 €, woraus sich einschließlich Mehrwertsteuer ein entsprechender Betrag errechnen würde. Eine Pflicht zur Kostenerstattung würde sich aus § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG ergeben.

Abmahnung rs reisen & schlafen GmbH – Einschätzung

Es dürfte bereits fraglich sein, ob zwischen der rs reisen & schlafen GmbH aus Hamburg und dem abgemahnten Reisebüro oder Hotel tatsächlich ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht, was zur Aussprache wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen berechtigt. Unabhängig von der Beantwortung dieser Frage gilt jedoch: Wird auf die Abmahnung von RA Pollack jedoch nicht oder nicht adäquat reagiert, droht ein Rechtsstreit in erster Instanz mit einem Streitwert von 20.000,00 €. Daraus leitet sich ein Kostenrisiko von ca. 5.500,00 € für eine Instanz ab, wenn man diese verliert. Das bedeutet jedoch nicht, dass ohne weiteres eine Unterlassungserklärung gegenüber der rs reisen & schlafen GmbH abgegeben werden sollte. Hier droht eine beträchtliche Haftungsfalle. Das richtige Vorgehen ist eine Einzelfallfrage – und Entscheidung.

Dem Autor dieses Artikels liegen mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der rs reisen & schlafen GmbH aus Hamburg vor. Ich helfe den Abgemahnten hier bundesweit mit Rat und Tat. Bitte beachten Sie unbedingt die von RA Pollack gesetzten Fristen, auch wenn Sie meinen, die Abmahnung wäre unberechtigt. Nehmen Sie gerne zu mir Kontakt auf und profitieren Sie von meiner Erfahrung. Die Ersteinschätzung erfolgt für Sie kostenlos.

Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner


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